<HTML>Minister Schily, Innenministerium und BKA (Teil 3)
2003
Das Bundeskriminalamt führt in einem Schreiben vom 21.1.2003, Aktenzeichen LS 2 - 27-2737/02, an die Sprecherin der Interessengemeinschaft der Opfer von Elektro-Waffen aus: „Die schädigende Wirkung von Mikrowellen auf den menschlichen Organismus ist seit vielen Jahren eine wissenschaftlich belegte Tatsache. Daher ist auch ein Einsatz von Mikrowellen als Waffe (insbesondere im militärischen Bereich) denkbar. Dazu gibt es bereits entsprechende Publikationen, wie Sie sie auch in Ihren Literaturhinweisen genannt haben. Der Einsatz von Mikrowellen als Mittel zur Schädigung Dritter wird seitens des Bundeskriminalamtes aufmerksam beobachtet. Bei Vorliegen entsprechender Erkenntnisse wird das Bundeskriminalamt im Rahmen seiner Aufgaben als Zentralstelle alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Polizeien der Länder zu informieren und (künftigen) Schaden für die Betroffenen abzuwenden“.</HTML>