Der Übergang von Stalking zur organisierten Kriminalität erfolgt nahtlos. Mikrowellenterrorismus ist organiseirte Kriminalität und in flächendeckenden Netzwerken strukturiert. Es gibt viele Täter auch Helfershelfer in verantwortungsvollen Positionen, die den Mikrowellenterrorismus decken. Für die Ermöglichung von Rehabilitationen und Schadenersatzforderungen sind bei Strafanzeigen gegen Unbekannt auf jeden Fall folgende Paragraphen mit anzugeben: §§ 906 und 907 BGB in Verbindung mit §§ 823 und 1004 BGB (Schadensersatzforderungen auch rückwirkend)