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Ich habe unter der angegeben Nummer angerufen und konnte erfahren,daß es zwar diekt kein Kontrollorgan innerhalb der EU gibt,wo man sich hinwenden kann,wenn die Behörden trotz eindeutiger Beweise und eindeutigen Meßergebnissen keine Ermittlungen aufnehmen,aber mir wurden dennoch zwei Möglichkeiten genannt,wo man sich hinwenden kann,wenn Menschenrechtsverletzungen vorliegen.
1. Gericht für Menschenrechte (Gerichtshof in Straßburg).
2.Generalsekretariat der Kommission:[
europa.eu.int]
Dort ist ein vorgedrucktes Formular vorhanden.An diese Stelle kann man sich hps.dann hinwenden,wenn ein Mitgliedstaat das Gemeinschaftsrecht nicht richtig anwendet.Innerhalb des Gemeinschaftsrechts kommt der Europäischen Menschenrechtskonvention die größte Bedeutung zu(Konvention zum Schutze der Menschenrechte).
Dieser Weg wäre sicherlich für uns alle sinnvoll und würde uns sicherlich weiterbringen.Sicherlich wäre es dabei sinnvoll,wenn ihn insbesondere jene Opfer einschlagen,die schon vor längerer Zeit konkrete Meßergebnisse an die Behörden geliefert haben mit der Bitte um Ermittlungen und die bis heute von den Behörden im Stich gelassen wurden.
Kämpfen wir gemeinsam für ein menschenwürdiges Leben,so wie es die Charta der Grundrechte für alle Menschen in Der EU vorsieht!</HTML>