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www.spiegel.de]
"Deutschlands höchste Richter stellen sich auf die Seite von Gustl Mollath: Das Bundesverfassungsgericht hat einer Beschwerde des Mannes stattgegeben, der jahrelang gegen seinen Willen in der Psychiatrie saß.
Sieben Jahre lang saß Gustl Mollath wegen angeblicher Gemeingefährlichkeit gegen seinen Willen in der Psychiatrie. Die gerichtlichen Entscheidungen, die für seine fortdauernde Unterbringung als Grundlage dienten, wurden jetzt vom Bundesverfassungsgericht als Verstöße gegen Mollaths Grundrechte gewertet..."
Und Mollath spricht am 7.9.2013 bei Kundgebung in München [
www.merkur-online.de]
TV-Interview:
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www.muenchen.tv]
4 mal bearbeitet. Zuletzt am 13.09.2013 18:10 von Dr. Munzert.