Trotz Anzeigen keine Ermittlungen - Gustl Mollaths Ärzte kommen ungeschoren davon
Gustl Mollaths Ärzte kommen ungeschoren davon [
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Lothar Stern, 15.04.2014, focus
„Gustl Mollaths Verfassungsbeschwerde erfolgreich
Jahrelang war Gustl Mollath gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebracht. Eine Verfassungsbeschwerde war nun erfolgreich. Mollaths Anwälte üben nach dem Urteil scharfe Kritik an den bayrischen Politik und Justiz.
Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts saß Gustl Mollath in den vergangenen zwei Jahren verfassungswidrig in der Psychiatrie. Das höchste deutsche Gericht gab am Donnerstag einer Beschwerde des 56-jährigen Nürnbergers statt. Karlsruhe wirft den bayerischen Richtern vor, ihre Entscheidungen nicht gut genug begründet zu haben, sondern sich mit knappen, allgemeinen Wendungen begnügt zu haben: „Die in den Beschlüssen aufgeführten Gründe genügen nicht, um die Anordnung der Unterbringung des Beschwerdeführers zu rechtfertigen.“
Seine Verfassungsbeschwerde hatte sich gegen Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg aus dem Jahr 2011 gerichtet. Nach Ansicht der Karlsruher Richter verletzen diese Mollaths Grundrecht auf Freiheit der Person in Verbindung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Sache wurde deshalb zur erneuten Entscheidung ans Oberlandesgericht Bamberg zurückverwiesen.Die Karlsruher Richter bemängelten unter anderem, dass die Gerichte in Bayreuth und Bamberg nicht konkret genug dargelegt hätten, dass von Mollath auch künftig Gefahr ausgeht. So habe sich das Landgericht nicht damit auseinandergesetzt, dass die Ausführungen des Sachverständigen in seinem schriftlichen Gutachten von der mündlichen Anhörung abwichen. Auch habe das Gericht keine eigene Prognose erstellt. Darüber hinaus sei Entlastendes zugunsten Mollaths nicht erkennbar berücksichtigt worden. Schließlich habe das Gericht nicht genug geprüft, ob es Alternativen zur Unterbringung in der Psychiatrie gab.
Mollaths Anwalt Michael Kleine-Cosack kritisierte die Justiz in Bayern und Justizministerin Beate Merk (CSU) scharf. Die Richter hätten Mollath mit „unverantwortlicher Leichtfertigkeit“ in der Psychiatrie untergebracht und trotz neuer Erkenntnisse mit „stupendem Starrsinn an ihren Fehlentscheidungen festgehalten“. Der Beschluss aus Karlsruhe sei auch eine „Ohrfeige“ für Merk. Sie habe zu lange an den unhaltbaren Unterbringungsentscheidungen festgehalten.
Das bayerische Justizministerium bewertete die Entscheidung des Verfassungsgerichts als Beweis für das Funktionieren des Rechtsstaats und verwies auf die anstehende Reform des Unterbringungsrechts. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erläuterte mit Blick auf den Status quo: „Das Risiko, zu lange zu Unrecht in der psychiatrischen Unterbringung zu landen, ist zu hoch.“ (dpa)“
Lothar Stern, 05.09.2013, Frankfurter Rundschau, www.fr-online.de
1 mal bearbeitet. Zuletzt am 15.04.2014 15:15 von Lothar Stern.