<HTML>Im Referat für Völkerrecht-und Europarecht des Bundesministeriums für Verteidigung wird das vom Internationalen Komitee des Roten Kreuzes (IKRK)initierte SIRUS Projekt geprüft.Im Rahmen des SIRUS Projekts soll überprüft werden,ob Nicht Tödliche Waffen(NLW),wozu auch die Mikrowellenwaffen zählen,überhaupt der Genfer Konvention für Menschenrechte entsprechen(Genfer Konvention von 1949,Art 35,Abs,2 des 1.Zusatzprotokolls zu der Genfer Konvention von 1949).Das IKRK möchte nämlich möglichst ein Verbot dieser grausamen ,angeblich nicht tödlichen Waffen erwirken,da diese auf best.anatomische,phys.oder biochem.Angriffspunkte zielen und unnötiges Leiden verursachen.(wie wahr!).Nähere Information dazu:www.icrc.org und dann den Suchbegriff "SIRUS Projekt"eingeben.Im Rahmen dieses SIRUS Projekts erörterte bereits im Herbst 2001 die Rechtsabteilung des Referates für Völker-und Europarecht des Bundesministeriums für Verteidigung in einer Konferenz mit Vertretern von Medizin und Militärpolitik die Sachlage ,wobei der Kriterienkatalog des IKRK ausführlich diskutiert wurde.Vielleicht müssten wir beim Verteidigungsministerium ,ABt.Völkerrecht und Europarecht etwas nachhacken und auch dort auf unsere Situation aufmerksam machen und auch auf die Gefährlichkeit dieser angeblich nicht tödlichen Waffen.</HTML>