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psychatrische Willkür

Jürgen
04.09.2002 17:33:40
<HTML>Täglich werden in Deutschland ca. 1600 Menschen in eine Psychatrie
eingewiesen, viele gegen ihren Willen.
Gemäß dem Gesetz kann jede Person für 1-2 Tage (je nach Bundesland)
gegen ihren Willen in einer Psychatrie festgehalten und mit persönlichkeits-
zerstörenden Psychopharmaka "behandelt" werden.
Dann kommt ein Richter, um den Patienten zu begutachten und darüber zu
entscheiden, ob er weiter (auch gegen seinen Willen) in der Psychatrie
behandelt werden soll.
Der Patient steht zu diesem Zeitpunkt meistens bereits unter Psycho-Drogen,
so das er sich selbst nicht mehr angemessen verteidigen kann.
In den seltensten Möglichkeiten hat der Patient überhaupt noch eine
Möglichkeit, einen Anwalt einzuschalten.
Nach der Behandlung mit Psycho-Pillen sind die Patienten derart gelähmt,
dass es ihnen unter den schweren Nebenwirkungen schwer fällt, überhaupt
einen klaren Gedanken zu fassen, zu sprechen oder zu schreiben.
So verläßt sich der Richter meist auf den Psychiater und verfügt in 39 von
40 Fällen, daß der Patient weiterhin in der Psychiatrie bleiben muß.
Ist man erst mal mit der (höchst unwissenschaftlichen) psychatrischen
Diagnose gebrandmarkt, wird man diese so schnell nicht wieder los.

Jeder Mediziner kann eine Person in die Psychiatrie einweisen, wenn er der
Meinung ist, dass die Person eine Eigen- oder Fremdgefährdung darstellt.
Dieser allgemein gehaltene Terminus lässt, wie Psychiater selbst sagen, einen
weiten Interpretationsspielraum. Dabei ist dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet
und unschuldige Menschen verschwinden immer wieder hinter den Mauern der Psychatrie.
Der renommierte amerikanische Psychiatriekritiker Dr. Thomas Szasz,
Professor für Psychiatrie emeritus, weltweit durch seine zahlreichen
internationalen kritischen Veröffentlichungen bekannt, empfiehlt ein
"Psychiatrisches Testament" zum Schutz vor der Willkür der Psychiatrie.
Die Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V.
(KVPM e.V.) empfiehlt jeder volljährigen Person, eine solche Willenserklärung
bei einem Notar beglaubigen und hinterlegen zu lassen. Als Vormund oder
erziehungsberechtigte Person für minderjährige Familienangehörige sollte
man seine Kinder vor diesen "Behandlungen" schützen.
Die Bundesleitung der KVPM e.V. befindet sich in der Amalienstr. 49a,
80799 München, Tel. 089/2730354.
Dort kann man auch einen Vordruck für ein Psychiatrisches Testament
beziehen.</HTML>
Betreff Autor Angeklickt Datum/Zeit

psychatrische Willkür

Jürgen 3379 04.09.2002 17:33:40



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