Gem. dem Artikel der Süddeutschen Zeitung (online) vom 21.11.2007 mit dem Titel "
Polizei testet Schockpistolen " ist ersichtlich, dass die Polizei in Bayern zehn Elektroschockpistolen (=Taser) in einem
Pilotprojekt testet. [
www.sueddeutsche.de]
Die
Rechtsgrundlage für das Pilotprojekt ist das Polizeiaufgabengesetz; hier der Auszug aus der Süddeutschen:
> Bereits Ende 2005 hatte der Landtag
gegen die Stimmen der Opposition "Elektroimpulsgeräte und
vergleichbare Waffen" in den Katalog des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) aufgenommen und damit die rechtliche Grundlage für deren Einsatz geschaffen.
Im bayerischen Polizeiaufgabengesetz, Artikel 61 Abs. 4, sind Mikrowellenwaffen unter der Formulierung "
vergleichbare Waffen" versteckt.
Die bayerische Landtagsopposition fordert den Stopp des Pilotprojektes; hier der Auszug aus der Süddeutschen:
> Erklärungen, mit denen sich die Opposition im Landtag nicht zufrieden gibt. Neben einem
Stopp des Pilotprojektes will sie eine Änderung des PAG erwirken.
Zum Zusammenhang zwischen dem bayerischen Polizeiaufgabengesetzes, Artikel 61 Abs. 4, und Mikrowellenwaffen, siehe auch hier: Die Wellen der Zukunft [
www.findefux.de]
Auszug:
> Das neue Bayerische Polizeiaufgabengesetz (vom 1.1.2006) ermöglicht den Einsatz von Mikrowellen-Waffen, die unter der Formulierung "Elektroimpulsgerät und vergleichbare Waffen" in diesem Gesetz zu finden sind. www.polizei.bayern.de/news/recht/index.html/5936 So steht unter Art. 61 (4) tatsächlich dieser Text: „Als Waffen sind Schlagstock, Elektroimpulsgerät und vergleichbare Waffen, Pistole, Revolver, Gewehr, Maschinenpistole, Maschinengewehr und Handgranate zugelassen.
Waffen können auf Anordnung des Staatsministeriums des Innern zeitlich befristet als Einsatzmittel erprobt werden.“ Es gibt starke Hinweise, dass eine Erprobung von Mikrowellen-Waffen an unfreiwilligen Bürgerinnen und Bürgern bereits seit Jahren geschieht (vgl. Munzert 2006).
Gruß an alle Mitbetroffenen
Opfer aus Köln