<HTML>Unter schwerwiegender und unzumutbarer Lebensgestaltung sind auch Wohnungseinbrüche, Telefon-, Fax-, EDV-, PKW-Überwachungen und -Manipulationen, Wohnraumüberwachungen intern und extern, Einschänkung der Beweglichkeit, finanzielles Ausbluten und Ausbeuten von Familien, Ausserkraftsetzung des Grundgesetzes bei Familien und einzelnen Bürgern, Missachtung der Menschenrechte in großem Stil, finanzielle Förderung und Unterstützung von kriminellen Organisationen in deutschen Landkreisen zu verstehen. Mikrowellenterrorismus und oben genannte Straftaten im ZUsammenhang sind als eine Straftat anzusehen und zu behandeln.</HTML>