<HTML>Durch die Nutzung von Hochfrequenztechnik zu Verbrechen und psychologischer Kriegsführung durch unterschiedliche Personengruppen liegt ein anderer Verantwortungsbereich vor. Da bei den IG-Teilnehmern gleiche oder ähnliche Situationen im Umgang mit Mikrowellenterror vorliegen, ist es zu empfehlen, alle gestellten Petitionsanträge an Landesregierungen und die Bundesregierung erneut zu stellen. Auch im Rahmen der Umsetzung der neuen EU-Terroristen- Verordnung ist es erforderlich, die Behörden auf die Gesundheitsschäden beim direkten Einsatz von gepulster Strahlung auf Menschen hinzuweisen und Verantwortliche festzustellen.</HTML>