<HTML>Die Waffen, vor denen Dr. Munzert (Erlangen/Bayern) seit 2001 warnt und auf deren Anwendung gegen Bürgerinnen und Bürger er aufmerksam gemacht hat - was dazu führte, dass man ihn psychiatrisiert und mundtot gemacht hat - finden sich jetzt im neuen Bayerischen Polizeiaufgabengesetz (1.1.2006) unter der Formulierung: "Elektroimpulsgerät und vergleichbare Waffen" im Art. 61 (4).
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www.polizei.bayern.de]
Art. 61 (4): "Als Waffen sind Schlagstock, Elektroimpulsgerät und vergleichbare Waffen, Pistole, Revolver, Gewehr, Maschinenpistole, Maschinengewehr und Handgranate zugelassen. Waffen können auf Anordnung des Staatsministeriums des Innern zeitlich befristet als Einsatzmittel erprobt werden."
Soweit das Zitat, bitte beachten Sie auch den vielsagenden letzten Satz dieses Artikels!</HTML>