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Wenn Ermitteln verboten ist,dann kann und muß von staatlicher Seite auf zweierlei Weise den Opfern geholfen werden:
1.es müssen von staatlicher Seite endlich Forschungsprogramme bezahlt werden,die den Schutz gegenüber den hoch-und niederfrequenten elektromagnetischen Feldern erhöhen.Die Opfer dürfen nicht länger wehrlos und ohne jeglichen Schutz diesen bes.gefährlichen und gesundheitsschädlichen elektromagnetischen und Schallwaffen ausgeliefert werden.Es muß endlich eine geeignete Schutzausrüstung auf den Markt kommen!
2.Den Opfern,die Meßgutachten bringen ,welche die Gefährlichkei der Situation aufzeigt(und davon gibt es bereits einige),müssen finanzielle Zuwendungen von staatlicher Seite zuteil kommen.Dies umso mehr,weil alle Opfer gesundheitlich und finanziell völlig ruiniert weren.Es kann und darf in einem Rechtsstaat nicht sein,daß wehrlose Opfer in jeglicher Hinsicht diesen Verbrechern ausgeliefert sind!Eine finanzielle Zuwendung ist zwar nur ein Pflaster auf einen heißen Stein,aber es macht die Opfer zumindest von finanzieller Seite unabhängiger und dies wäre ein wichtiger Ansatzpunkt zur Bekämpfung von dieser Art von Verbrechen.</HTML>