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Verbot der Folter (mit Elektrowaffen) in der Charta der Grundrechte!

Claudia
22.07.2004 18:27:35
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In der Charta der Grundrechte,die ein fixer Bestandteil der europäischen Verfassung ist,ist ausdrücklich das Verbot der Folter vermerkt.Zusätzlich ist in der Charta der Grundrechte vermerkt,daß ein Recht auf Freiheit und Sicherheit besteht.Angesichts solcher wohlklingender und Sicherheit vermittelnder Worte frage ich mich :welche Rechte haben wir als Opfer der Gewalt mittels Elektrowaffen?Warum gelten für uns diese Grundrechte nicht?Warum wird der Kriminalität mit Elektrowaffen von behördlicher Seite nicht nachgegangen,obwohl eindeutige Beweise vorliegen?

In der kleinen Broschüre "Eine Verfassung für Europa",herausgegeben von der Europäischen Union,wird nicht nur die Charta der Grundrechte ausführlich dargestellt,sondern anschließend wird großartig behauptet:"die europäische Verfassung garantiert den Europäern einen einheitlichen Raum der Freiheit,der Sicherheit und des Rechts.Konkret bedeutet dies:....Ausweitung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen .Ziel dieses Ausbaus ist insbesondere die bessere Bekämpfung von Terrorismus,sex.Ausbeutung von Frauen und Kindern ,Drogenhandel.Geldwäsche ,Korruption und organisiertem Verbrechen.Einsetung einer Europäischen Staatsanwaltschaft:dadurch könnte die internationale Kriminalität besser bekämpft werden".Zum Schluß ist auch noch von einem"Ausbau und bessere Kontrolle von Europol" die Rede."Die Polizeikontrollen der Mitgliedstaaten arbeiten innerhalb von Europol zusammen.Der Aktionsbereich von Europol kann beispielweise im Bereich der Ermittlungen oder der gemeinsamen Maßnahmen ausgeweitet werden.Europol unterliegt ebenfalls der Kontrolle des Europäischen Parlaments,der nationalen Parlamente und des Gerichtshofs".

Angesichts solch vollmundiger Beschreibungen frage ich mich ernsthaft:wenn dieser Folter bzw.dieser Gewalt mit Elektrowaffen trotz eindeutiger Beweise und Meßergebnissen nicht einmal lokal nachgegangen wird,wie soll dann eine Zusammenarbeit der Behörden überregional funktionieren,wie es die Europäische Verfassung vorsieht ?Wie wir aus zahlreichen Opferberichten eindeutig ersehen,macht diese besonders grausame und heimtückische Art der Folter auch vor anderen Staaten nicht halt.Was also läge näher,als eine konkrete ,überregionale Zusammenarbeit ?Dazu aber muß die Bekämpfung dieser Kriminalität zuerst einmal regional überhaupt angegangen werden!!!


Wenn in dieser Broschüre folgende Telefonnummern vermerkt sind 00800 67891011(kostenfrei) bzw.+32.2.299.96.96(kostenpflichtig) und dabei vermerkt ist,daß man sich bei Fragen zur europäischen Verfassund an diese Stellen wenden kann,so meine ich,daß das genau das Richtige ist,um auf die besprochen Punkte einzugehen und eine Erklärung für das Nichttätigwerden der Behörden trotz eindeutiger Beweise zu verlangen,schließlich haben wir ja ein uns verfassungsrechtlich zugesichertes Recht auf Freiheit und Sicherheit.</HTML>
Betreff Autor Angeklickt Datum/Zeit

Verbot der Folter (mit Elektrowaffen) in der Charta der Grundrechte!

Claudia 4106 22.07.2004 18:27:35

Was kann man tun,wenn die Behörden trotz Beweisen und Meßergenissen,die die Gewalt mit Elektrowaffen beweisen,nicht handeln?

Pro Menschenrechte! 2815 26.07.2004 19:05:26



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