<HTML>Hallo Vanessa, du verbreitest ja seltsame Ansichten hier. Nicht strafbar? Beispiel: Der Besitz und die Anwendung von Schraubenziehern sind nicht strafbar; wenn einer jedoch seinem Nachbarn mit einem Schraubenzieher die Augen aussticht, ist das eine schwere Körperverletzung (evtl. mit Todesfolge), was ein schweres Verbrechen ist! Auf die Mikrowellenverbrecher warten Strafverfahren wegen wiederholter Mordversuche bzw. Mordes, schwerer Körperverletzung, Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Auch Einbruch und illegales Abhören werden angemessen bestraft!</HTML>