<HTML>> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: M. S.
> Gesendet: Freitag, 6. September 2002 08:48
> An:
hans@tolzin.de
> Betreff: Ausführungen zum Betreuungsgesetz
>
>
> Sehr geehrter Herr Tolzin.
> Ich bin auf den Fall des Dr.Munzert durch einen Artikel des
> Online Magazins Telepolis des Heise Verlages (www.heise.de)
> aufmerksam geworden und habe beim Suchen ihre Site gefunden.
> Alle bis jetzt zu diesem Thema aufgeführten Beiträge und vor
> allem Links finde ich hilfreich und informativ und es erfreut
> mich, dass es Leute gibt, die sich für andere in dieser Form engagieren.
>
> Was allerdings die Ausführungen zum Betreuungsrecht angeht,
> finde ich, sie sollten diese nochmal überdenken. Das es
> Missbrauch gibt, wie überall, ist klar, aber die in dem Abschnitt
> "5.Sept. 2002 Telefongespräch mit Richter Althoff - ein kleiner
> Einblick in das System"
> geäusserten Ansichten sind sehr oberflächlich und zu emotional
> gefärbt, so dass sie kritischen Betrachter als Grund zur
> Ablehnung des ganzen Themas genutzt werden könnten.
>
> Da meine Mutter seit einem Unfall in einem Wachkoma liegt, kenne
> ich mich mit dem Thema recht gut aus und möchte ihnen einige
> Fakten als Denkanstoss (soll nicht überheblich oder belehrend
> gemeint sein) aufzeigen.
> 1.) Den Vormund im klassischen Sinne gibt es nicht mehr. Er ist
> durch den Begriff "Betreuer" ersetzt worden und in den
> Vollmachten wesentlich eingeschränkt. Es gibt eine Aufteilung in
> mehrere Bereiche wie Aufenthaltsortsbestimmungsrecht,
> Wahrnehmung der geschäftlichen Interessen, u.a. Ein Betreuer
> erhält längst nicht alle dieser Verfügungsrechte bei Antritt
> einer Betreuung, sondern nur die, die der Betreute nicht mehr
> selbst wahrnehmen kann.Wie gesagt, Missbrauch ist nicht
> ausgeschlossen. Alle geschäftlichen Vorgänge mit einem Volumen
> über 2500,- Euro müssen gerichtlich beantragt werden. Und gerade
> das Aufenthaltsortsbestimmungsrecht wird in der Regel nur unter
> sehr starken Voraussetzungen vergeben, nämlich wenn der
> Betroffene eine Gefahr für sich oder die Umwelt darstellt.
>
> 2.) Natürlich muss der Betreute die Kosten der Betreuung tragen,
> da hier seine Interessen vertreten werden, die er nicht selbst
> wahrnehmen kann. Wer sonst sollte die Unkosten tragen. Die
> Kosten beschränken sich übrigens auf eine angemessene
> Stundenpauschale, sowie die entstandenen Spesen des Betreuers.
>
> 3.)Ebenfalls ist es richtig, und sollte meiner Meinung auch so
> sein, dass jeder Betreuer werden kann. Gerade das ist wichtig,
> um sicherzustellen, dass ein hilfsbedürftiger Mensch sich auf
> den Schutz und die Hilfe einer ihm nahestehenden Person
> verlassen kann und diese per Vorsorgeverfügung auch zum Betreuer
> bestimmen kann.
>
> Um es nochmal zu betonen, ich bin durchaus der Meinung, dass
> Missbrauch dieser Regelungen, wie er bei Dr. Munzert vorliegen
> könnte, ans Tageslicht gebracht werden muss und eine der
> übelsten Formen von Verbechen darstellt.
> Das sollte aber nicht dazu führen, dass man notwendige soziale
> Einrichtungen wie den Betreuerstand in dieser Form pauschal verurteilt.
> Es würde mich sehr freuen, wenn sie entweder diese Mail in ihre
> Site aufnehmen oder sich selbst nochmal zu den von ihnen
> aufgestellten Beurteilungen relativierend äussern würden.
>
> Sehr interessant fand ich übrigens die in einem Forum
> aufgetauchte Information, dass Herr Munzert bereits seit April
> 2001 unter Betreuung stehen soll. Dieser Punkt sollte wirklich
> näher beleuchtet werden, vielleicht durch seine Lebensgefährtin.
> Um welche Art der Betreuung handelt es sich? Durch wen wurde die
> Betreuung veranlasst? Aufgrund welcher Ereignisse? Und wie sehen
> Mitarbeiter der von ihm geleiteten Akademie die Sache?
>
> Ansonsten versichere ich ihnen nochmals meine Anerkennung für
> ihren Einsatz und hoffe, dass dieser Fall auch in den
> öffentlicheren Medien Wellen schlägt.
> M. S..</HTML>