Besonders gefährliche Verbrechen an Weihnachten
Alle Jahre wieder werden viele Opfer an Weihnachten mit noch größerer Brutalität angegriffen als sonst. Auch in 90562 Kalchreuth, Brunnenwiesenweg 8 wurden über 20 heftige radioaktive Angriffe beweiskräftig festgehalten, bei denen jeweils das Hundert- oder gar Tausendfache des Normalwertes eingebracht wurde. Extrem heimtückisch und gefährlich ist die Einbringung radioaktiver Gase in die Raumluft, die dann durch die betroffenen Menschen eingeatmet wird. Auch diese Verbrechen können wir mittlerweile beweisen. Ebenso wie die Versuche, durch massiven Störsendereinsatz (Jammer) die Messgeräte zu manipulieren.
Zur Erinnerung: Strafgesetzbuch, Gemeingefährliche Straftaten
§ 309 Mißbrauch ionisierender Strahlen
(1) Wer in der Absicht, die Gesundheit eines anderen Menschen zu schädigen, es unternimmt, ihn einer ionisierenden Strahlung auszusetzen, die dessen Gesundheit zu schädigen geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Unternimmt es der Täter, eine unübersehbare Zahl von Menschen einer solchen Strahlung auszusetzen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
(3) Verursacht der Täter in den Fällen des Absatzes 1 durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen.
(4) Verursacht der Täter durch die Tat wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren. [
dejure.org]
Ausserdem:
Starke radioaktive Strahlung kann oft erst später tödliche Auswirkungen zur Folge haben. So kann ionsierende Strahlung noch im Verlauf von Wochen, Monaten und Jahren zu Spätfolgen und Tod führen: "...wird das Strahlensyndrom überlebt können sich nach einem mehrmonatigen, jahre- oder jahrzehntelangen Intervall chronische Strahlenschäden manifestieren" zitiert aus dem renommierten Medizinwörterbuch von Pschyrembel S. 1841 [www.degruyter.de] . Dazu zählen schwere Lungenschäden (Strahlenpneumonitis), Tumore und Krebs, auch plötzlicher Tod. Im Falle krimineller Freisetzung von Strahlung ist dies Morden mit Zeitverzögerung bzw. Mord auf Raten!
2 mal bearbeitet. Zuletzt am 28.12.2015 22:27 von Dr. Munzert.