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Anspruch auf rechtliches Gehör wird bei Opfern von Mikrowellen-Verbrechen oftmals missachtet

01.04.2012 21:58:09
Anspruch auf rechtliches Gehör wird bei Opfern von Mikrowellen-Verbrechen oftmals missachtet

Grundgesetz Artikel 103
"(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör."
[dejure.org]

Erläuterungen zum prozessualen Urrecht [www.juraforum.de]
"1. Allgemeiner Grundsatz
Gemäß Art. 103 Abs. 1 GG hat jeder Mensch vor Gericht Anspruch auf rechtliches Gehör, d.h. jedermann darf sich vor Erlass einer Entscheidung (z.B. durch Urteil) in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zur Sache äußern. Rechtliches Gehör setzt auch die vollständige Information über den Verfahrensstoff und über den Gang des Verfahren voraus.
Das Bundesverfassungsgericht wertet den Anspruch auf rechtliches Gehör als ein 'prozessuales Urrecht', die nähere Ausgestaltung ist in den einzelnen Verfahrensordnungen (wie der ZPO, StPO, VwGO) niedergelegt."

"Mit Anspruch auf rechtliches Gehör wird das Recht eines Bürgers bezeichnet, in einem staatlichen Verfahren seinen Standpunkte in ausreichender und sachgerechter Weise darlegen zu dürfen. Dabei muss die entscheidende Stelle in ihrer Entscheidung erkennen lassen, dass sie den Standpunkt zur Kenntnis genommen und sich damit auseinandergesetzt hat.
Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist ein Verfahrens-Grundrecht, dass sich aus Art. 103 Abs. 1 GG ergibt und in jedem staatlichen Verfahren (Zivilprozess, Strafprozess, Verwaltungsverfahren usw.) zu berücksichtigen ist. In den einzelnen Gesetzen wird der Anspruch teilweise konkretisiert (z.B. in § 118 Abs. 1 S. 1 ZPO)." [www.lexexakt.de]

Bei mehreren Opfern von Mikrowellen-Verbrechen hat eine Analyse gezeigt, dass deutsche Gerichte dieses fundamentale Recht - ein Urrecht laut Bundesverfassungsgericht, siehe oben - nicht berücksichtigen und sogar Grundrechte von Opfern ausser Kraft setzen ohne die betroffenen Personen vorher gehört zu haben! In mindestens einem Fall kann man sogar eine systematische Missachtung des Anspruchs auf rechtliches Gehör vor richterlichen Entscheidungen - immer beim selben Richter - erkennen: Amtsgericht Erlangen Az: 4 XVII 0434/01.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 06.04.2012 21:29 von Dr. Munzert.
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Anspruch auf rechtliches Gehör wird bei Opfern von Mikrowellen-Verbrechen oftmals missachtet

Dr. Munzert 9160 01.04.2012 21:58:09



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