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Re: Tagung:"Whistleblowing"-Der Aufstand der Anständigen

26.08.2011 07:05:46
Europäisches Parlament fordert Schutz für Whistleblower
„Das Europäische Parlament hat am 23. Oktober 2013 mit überwältigender Mehrheit auf Basis des Berichts des CRIM-Sonderausschusses gegen organisiertes Verbrechen, Korruption und Geldwäsche einen Entschließungsantrag angenommen. Ein wichtiges Instrument im Kampf gegen organisierte Kriminalität ist dabei der Schutz von Whistleblowern.
Neben einer Analyse der gegenwärtigen Situation enthält der Beschluss des Parlaments auch zahlreiche konkrete Aufforderungen an die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission, konkrete Maßnahmen in Angriff zu nehmen.
Das deutsche Whistleblower-Netzwerk begrüßt die klare und von allen großen Fraktionen mitgetragene Positionierung des Europäischen Parlaments und fordert alle politischen Kräfte auf, jenen Worten nun umgehend konkrete Taten und Gesetze folgen zu lassen. Whistleblower-Netzwerk sieht besonders CDU und SPD als künftige große Koalition in der Pflicht, effektiven Whistleblowerschutz auch in Deutschland durch klare gesetzliche Regelung sicherzustellen.
Bereits im Februar 2012 hatte die SPD einen Vorschlag für ein eigenständiges Whistleblower- bzw. Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland vorgelegt. Aber auch Angle Merkel muss ihren Versprechen gegenüber den G20 jetzt Taten folgen lassen. Im Anschluss an ihren Aktionsplan vom November 2010 aus Seoul haben die G20-Staaten auch im “G20 Anti-Corruption Action Plan 2013 – 2014? beschlossen, Whistleblower besser zu schützen. Das G20-Mitglied Deutschland hat trotz einer Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Jahre 2011 bisher jedoch nichts Konkretes für den Schutz von Whistleblowern unternommen.
Zugleich ist Deutschland einer von nur noch zwei G20-Staaten die – im Gegensatz zu 168 anderen Staaten weltweit – noch immer nicht die Anti-Korruptions-Konvention der Vereinten Nationen (UNCAC) ratifiziert haben. Diese erkennt den effektiven gesetzlichen Whistleblowerschutzes als wichtiges Instrument der Korruptionsbekämpfung an. Ebenso wie weitere und von Deutschland ebenfalls nicht ratifizierte Konventionen des Europarats.
Der CRIM-Beschluss fordert die Europäische Kommission auf, noch in diesem Jahr einen Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen. Gefordert wird ein wirksames und umfassendes europäisches Schutzprogramm für Personen, die Missmanagement und Unregelmäßigkeiten aufdecken und Hinweise zu Korruption im Zusammenhang mit nationalen und grenzüberschreitenden Belangen und finanziellen Interessen der EU geben. Auch EU-Mitgliedstaaten wie Deutschland werden aufgefordert, einen geeigneten und wirksamen Schutz für Whistleblower einzurichten.
Gefordert wird auch, die Möglichkeiten für anonyme Korruptionsanzeigen auszuweiten und das Schaffen vertraulicher Kanäle. Darüber hinaus erkennt das Europäische Parlament auch die wichtige Rolle von Journalisten und NGOs bei der Aufdeckung von Korruption, Betrug und organisierter Kriminalität an, die ihre Informationen vielfach von Whistleblowern erhalten. Ein Programm zum Schutz von Informanten ist laut Beschluss ein wesentliches Element zur Förderung einer Kultur der Rechtstreue im öffentlichen wie im privaten Sektor. (Vollständiger Bericht: [bit.ly])
Sollen Sie weitere Informationen oder eine Einschätzung der aktuellen Entwicklungen wünschen, Rückfragen haben oder möchten Sie generell mehr über diese Thematik erfahren, melden Sie sich gerne bei mir.
Mit freundlichem Gruß
 Guido Strack
Vorsitzender Whistleblower-Netzwerk e.V.
[www.whistleblower-net.de
 Links:
Chronologische Übersicht über offizielle Gesetzgebungsinitiativen und Vorschläge zu Whistleblowing in Deutschland
[www.whistleblower-net.de]
 G20 Aktionsplan gegen Korruption endlich umsetzen!
[www.whistleblower-net.de]
 Pressemeldung des Europäischen Parlaments zum Aktionsplan zur Bekämpfung von organisiertem Verbrechen, Korruption und Geldwäsche
[www.europarl.europa.eu]
Über Whistleblower-Netzwerk e.V.:
Whistleblower-Netzwerk e.V. ist eine 2006 gegründete Initiative zum Schutz von Whistleblowern. Der gemeinnützige Verein setzt sich für ein Klima des offenen Dialogs ein und dafür die Rahmenbedingungen für Whistleblower in Wirtschaft, Staat und Gesellschaft zu verbessern. Der Verein steht Whistleblowern und solchen, die es werden könnten, als Ansprechpartner zur Verfügung. Außerdem vernetzt er sie mit möglichen Unterstützern.
Whistleblower sind Insider, die auf Missstände hinweisen, z.B. am Arbeitsplatz. Whistleblowing schafft Transparenz und hilft so in den vielen Bereichen gegen Rechtsbrüche, Korruption, Gesundheits- und Umweltschäden. Dennoch sind Whistleblower hohen persönlichen Risiken ausgesetzt.“
Lothar Stern, 24.10.2013, Mitglied der Whistleblower

Die Ergebnisse der Bundestagswahl und der Landtagswahl in Hessen am 22.September 2013 haben gezeigt, dass die Aktivitäten der Bürgerrechtler und aller Demokraten jetzt um so mehr gefragt sind. Die Politiker aller Parteien sind zur Zusammenarbeit aufgefordert. Ich fordere hiermit von allen Politikern im Bundestag und allen Politikern in allen Landtagen volle Verantwortung und Handlungsbereitschaft für die Wiederherstellung des Rechtsstaates und der Demokratie in Deutschland, die Einhaltung der Menschenrechte und des Grundgesetzes, vollen Whistleblowerschutz und die sofortige Entsorgung aller Mikrowellenwaffen.
Lothar Stern, 24.09.2013

„Die Illusion vom Datenschutz
Die neueste Portion aus den nahezu täglich in die Öffentlichkeit geträufelten Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden ist ein weiterer Beleg für die vollständige Zerstörung aller bisherigen Vorstellungen von Datensicherheit. Es gibt sie nicht, und im Namen einer ganz anderen Idee von transnationaler Sicherheit wird sie auf technisch ambitionierte Weise geopfert.
Die ins Lächerliche tendierende Hilflosigkeit, mit der die Bundesregierung den Totalangriff auf unser Recht zur informationellen Selbstbestimmung hinnimmt, ist nur ein Nebenaspekt der Ausspähaffäre. Immer deutlicher geht aus dieser hervor, dass die Weltgesellschaft ein Problem hat, für das es keine politische Zuständigkeit zu geben scheint.“
Artikel URL: [www.fr-online.de]
Lothar Stern, 07.09.2013, www.fr-online.de

„Leitartikel zu Whistleblower Edward SnowdenWarum Snowden uns eine Warnung sein sollte
Es mag aussehen wie ein Thriller. Wovor Edward Snowden uns aber warnt, das ist die reale Gefahr einer Gesellschaft, in der jeder die totale Kontrolle fürchten muss.

Die Nachrichten rund um Snowden klingen wie der Zusammenschnitt aus dem Besten, was das Spionage-Genre in Film und Literatur zu bieten hat. Dabei rutscht mitunter aus dem Fokus, wie erschreckend real das ist, was durch Snowden öffentlich wurde.
Jede Enthüllung übertrifft die vorangegangenen: Der US-Dienst NSA schöpft mit dem Späh-Programm „Prism“ amerikanische Internetfirmen ab, Spionage-U-Boote zapfen unterseeische Glasfaserleitungen an. Der britische Geheimdienst GCHQ kopiert aus den Nervensträngen des Internets sämtliche Datenströme, speichert sie und scannt sie auf verdächtige Muster. Es fällt mitunter schwer, die Realität nicht für eine paranoide Fiktion zu halten, wenn die Wirklichkeit noch die abwegigste Verschwörungstheorie zu bestätigen scheint.
Das Ausmaß dieser Enthüllung ist noch nicht einmal ansatzweise umrissen. Da ist zum einen der schockierende Einbruch in die Privatsphäre von Milliarden Einzelnen und die Misshandlung der Bürgerrechte großer Teile der Weltbevölkerung. Die Abschöpfung des Datenflusses betrifft andererseits auch den geschäftlichen Austausch von Informationen, weshalb Constanze Kurz vom Chaos Computer Club schon zu Beginn der Enthüllungswelle das Stichwort von der Wirtschaftsspionage aufgeworfen hat, wogegen die Unternehmen sich freilich selbst schützen müssten. „Wer jetzt den Gong nicht gehört hat, wer ein Umdenken im Unternehmen nicht zumindest einleitet, wartet wohl auf ein politisches Wunder“, schrieb Kurz in der „FAZ“.
Neuland für Merkel
Schließlich wird gerade durch die Enthüllung der Überwachungsprogramme Realität, was der französische Philosoph Michel Foucault über die Kontrollgesellschaft schrieb: Wie in der Gefängnis-Architektur von Jeremy Benthams Panopticon wissen alle Insassen, dass sie zu jeder Zeit beobachtet werden, und kontrollieren sich darum selbst. In derselben Lage ist der Internetnutzer, der zwar seine Kommunikation verschlüsseln kann, aber weiß, dass gerade dies die Aufmerksamkeit der Überwacher erregt.
Angesichts der Schockwellen, die Snowdens Enthüllungen ausgesendet haben, ist bemerkenswert, wie etwa die Bundesregierung darauf reagiert. „Wir wussten nur von Prism nichts. Von der grundsätzlichen Überwachung waren wir nicht überrascht. Das kann niemand behaupten, der sich damit beschäftigt.“ So zitiert netzpolitik.org einen Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums, der am Montag im Bundestag auftrat. Wer da wie Kanzlerin Angela Merkel davon spricht, dass das Internet Neuland für uns alle ist, der will sich nicht behutsam an ein neues Medium herantasten, sondern verschleiern.“
Lothar Stern, 25.06.2013, Frankfurter Rundschau, www.fr-online.de

„Gericht: Überwachung mit Peilsendern ist strafbar
Karlsruhe (dpa) - Wer mit einem Peilsender Personen überwacht, macht sich grundsätzlich strafbar. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe stellte am Dienstag klar, dass solche Maßnahmen nur in absoluten Ausnahmefällen gerechtfertigt sein können (Az.: 1 StR 32/13.).
Der BGH bestätigte damit im Grundsatz ein Urteil des Landgerichts Mannheim aus dem Jahr 2012, in dem zwei Detektive zu Bewährungsstrafen verurteilt worden waren. Einen Teil der seinerzeit verhandelten Fälle wurden jedoch an das Landgericht zurückverwiesen. Dort sei die Frage eines «berechtigten Interesses» nicht ausreichend geklärt worden, rügten die BGH-Richter des 1. Strafsenats.
Die beiden Privatermittler einer Stuttgarter Detektei hatten an den Autos ihrer «Zielpersonen» GPS-Sender angebracht und damit Bewegungsprofile erstellt. Unter anderem sollte die Untreue von Eheleuten nachgewiesen werden. Außerdem wurden krankgeschriebene Arbeitnehmer überwacht; zudem sollten im Auftrag eines Labors über Mitarbeiter einer Krankenkasse kompromittierende Daten gesammelt werden.
Die Anwältinnen der Detektive hatten zuvor die bisherige unklare Rechtsprechung moniert und argumentiert, dass GPS-Daten keine personenbezogenen Daten und zudem allgemein zugänglich seien. Auch dem widersprach der BGH: Der Personenbezug sei mit dem Einsatz des GPS von vorneherein gegeben. Auch seien diese Daten schon deshalb nicht für jedermann zugänglich, weil sie nur mithilfe des heimlich in ein fremdes Auto eingebauten Senders gewonnen werden könnten."
Dieses Urteil kommt dem Umgang mit organisierter Kriminalität bei Sicherheitsdiensten schon etwas näher. Dazu gehören nicht nur Einbrüche in PKW, professionelle Einbrüche in Wohnungen, Abhören von Telefonen, Handy`s, Orten von Handystandorten, Faxen, Cyberkriminalität und Familienüberwachungen rund um die Uhr, Verfolgungsfahrten mit PKW ohne Nummernschilder, Nutzen von gestohlenen Daten bei Wohnungseinbrüchen usw.
Lothar Stern, 04.06.2013 Gießener Anzeiger, www.giessener-anzeiger.de

„Banken-Whistleblowerin verliert Kündigungsschutzprozess
Veröffentlicht am 30. April 2013 von Whistler
Bayern hat mit der Affäre um den Ingenieur Gustl Mollath, der seit über 6 Jahren in der Psychiatrie gehalten wird, bereits seinen handfesten Justizskandal; die Staatsanwaltschaft selbst hat die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt – ein seltener Vorgang.
Droht jetzt auch Deutschlands Bankenplatz Nr. 1, Frankfurt/M., ein solcher Skandal? Die ehemalige Wertpapierhändlerin Andrea Fuchs, die sich vor 16 Jahren bei der DZ Bank gegen einen strafbaren Insidertatbestand durch ihre Vorgesetzten gewehrt hat und inzwischen 20 Mal gekündigt worden war, hat nun vor dem Landesarbeitsgericht ihre Kündigungsschutzklage Nr. 19 verloren.
Das eigentliche Problem besteht aber auch nach der aktuellen Entscheidung fort. In keinem der insgesamt über 75 Gerichtsverfahren hatte sich je einer der Richter an den Frankfurter Arbeitsgerichten:
für die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft interessiert
noch den für Andrea Fuchs wichtigsten Entlastungszeugen angehört.
Dabei hätte schon ein Blick in ein seitens der DZ Bank und der Frankfurter Staatsanwaltschaft zurückgehaltenes ‚Mobbingprotokoll’ (verfügbar unter www.ansTageslicht.de/Mobbingprotokoll) Aufschluss darüber gegeben, was ohnehin in der DZ Bank geplant war: Ausgrenzung, Mobbing, Kündigung. Es ist ein seltenes Dokument, das einen tiefen Einblick in die Unternehmenskultur der Genossenschaftsbank gewährt.
Die DZ Bank, völlig überrascht, dass dieses Dokument doch auftauchen konnte, deklariert es jetzt als „gefälscht“. Seinen Weg in die Öffentlichkeit aber hat es über die US-amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde SEC gefunden, die wohl eher für die Sorgfalt ihrer Recherchen bekannt ist. Dies hat unserer Kooperationspartner, das DokZentrum ansTageslicht.de, das an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg in Forschung und Lehre eingebunden ist, unter www.ansTageslicht.de/Akten detailliert beschrieben.
Der Fall Andrea Fuchs weist viele Parallelen zu Gustl Mollath auf: zurückgehaltene Dokumente, fehlendes rechtliches Gehör und die ganze Dramatik des Schicksals der betroffenen Personen. Gustl Mollath zwangsweise psychiatrisiert, Andrea Fuchs in über sechszehn Jahren traumatisiert. Damals 34 Jahre jung hat sie bis heute keinen Arbeitsplatz mehr finden können; die DZ Bank hat ihr bis heute kein Arbeitszeugnis ausgestellt.
Whistleblower-Netzwerk und die Studierenden aus Hamburg werden den Fall, der juristisch demnächst mit einer Revisions-Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht seine Fortsetzung finden wird, weiter beobachten und wollen konkrete Antworten von den damals wie heute Verantwortlichen der DZ Bank haben, z.B. zum Mobbingprotokoll und seiner Umsetzung.
Mehr zum gesamten Fall unter www.ansTageslicht.de/DZBank“
Lothar Stern, 01.05.2013, Whistleblower Nachrichten, Pressebericht

„Keine Einigung über den Abschlussbericht zur Steuerfahnder-Affäre
Wiesbaden. «Außer Spesen nicht gewesen» lautete das Fazit für CDU und FDP. SPD und Grüne sahen dagegen bei der Zwangspensionierung von vier Ex-Steuerfahndern eine Verletzung der Fürsorgepflicht beim damaligen CDU-Finanzminister Karlheinz Weimar und forderten einen Mobbing-Beauftragen für die Landesverwaltung. Regierung und Opposition haben sich am Mittwoch im Landtag über den Abschlussbericht zur Untersuchung der Steuerfahnderaffäre nochmals eine erregte Redeschlacht geliefert. Grünen-Chef Tarek Al-Wazir handelte sich einen Ordnungsruf ein, weil er dem CDU-Abgeordneten Peter Beuth vorhielt, dieser wäre auch im real-existierenden Sozialismus ein guter «Apparatschik» geworden.
Beuth hatte zuvor von einer «unfassbaren» Vergeudung von fast einer halben Million Euro für den Untersuchungsausschuss gesprochen, den die Opposition für politische Ziele missbraucht habe........"
Lothar Stern, Frankfurter Rundschau, 27.06.2012, www.fr-online.de

"Whistleblower-Netzwerk e. V. -Presseerklärung:27.06.2012
Verletzung der dienstlichen Fürsorgepflicht und Mobbing in der Finanzverwaltung"
htttp://www.whistleblower-net.de/blog/2012/06/27/verletzung-der-dienstlichen-fuersorgepflicht-und-mobbing-in-der-finanzverwaltung/

Kontakt:
Annegret Falter, Mail:falter@whistleblower-net.de

Mobbing, Bossing, organisierte Kriminalität, Terrorismus ist nicht durch Einsatz eines Mobbingbeauftragten erledigt. Dies ist eine Frage des Systems in Deutschland. Die Bürger sind zur Wachsamkeit, Bewusstsein, Verantwortung, Mut und Zivilcourage für die Demokratie aufgefordert. Ein weiterer Ausbau von Polizeistaat, diktatorischen Strukturen, Marionettenpolitik in Deutschland müssen auf jeden Fall verhindert werden.
Lothar Stern, 28.06.2012

„Steuerfahnder-Affäre: Ein Kommentar
Die ungebremste Wut der CDU
Die Christdemokraten verunglimpfen die ehemaligen Steuerfahnder weiter. Bei allem politischen Ärger: Das geht zu weit
Insofern kann es nicht verwundern, dass der Entwurf für diesen Bericht niemandem aus den eigenen Reihen wehtun soll. Es wäre ja auch das erste Mal in der Geschichte, dass sich die Regierungskoalition selbst ein Armutszeugnis ausstellt. Die Themen eines solchen Ausschusses sind immer auch Spielball in einem politischen Match.

System von Befehl und Gehorsam
Denn danach herrschte ein System von Befehl und Gehorsam, in dem der Oberfinanzpräsident eklatante Fehlentscheidungen seines Finanzamtsvorstehers nicht zurücknahm, weil er diesem „nicht die Schulterklappen runterreißen“ wollte. Dass sich die Koalition von diesen Missständen nicht im Geringsten distanziert, lässt nichts Gutes für die Zukunft erwarten. Es dämpft die Hoffnungen, die Weimars Nachfolger Thomas Schäfer (CDU) geweckt hat.
Unverhohlen quillt aus dem vorgelegten Abschlussbericht die Wut der CDU über Steuerfahnder, die ihr diese peinliche Debatte eingetragen haben, und über Medien, die darüber berichteten. Dass die Union aber nach wie vor darauf beharrt, dass die skandalösen psychiatrischen Gutachten inhaltlich Bestand hätten, ist schwer zu ertragen. Vor allem für die Betroffenen. Es ist schlimm genug, vom Dienstherrn als Verrückter abgestempelt worden zu sein. Dass dies nun fortgesetzt werden soll, ist allerdings empörend. Wenigstens an dieser Stelle sollte die Koalition darüber nachdenken, den Entwurf zu verändern, bevor er beschlossen wird....“
24.05.2012, Frankfurter Rundschau, www.fr-online.de

"Steuerfahnder-Affäre
Blum bleibt im Amt
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den FDP-Politiker Leif Blum. Trotzdem haben seine Parteifreunde in Darmstadt den 37-Jährigen erneut zu ihrem Kreisvorsitzenden gewählt.
Die FDP in Darmstadt hat den Landtagsabgeordneten Leif Blum am Dienstagabend wieder zu ihrem Kreisvorsitzenden gewählt, wie sie am Mittwoch bekanntgab. Blum erhielt die Stimmen von 30 der 40 Delegierten. Die Wahl war ursprünglich schon für Mitte März geplant gewesen, wurde aber damals kurzfristig abgesagt, nachdem just am Vortag neue Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Blum wegen Steuerbetrugs bekanntgeworden waren.
Blum kritisierte am Dienstag den Umgang der Medien mit den Ermittlungen gegen seine Person. Die Menschenwürde gelte auch für Abgeordnete, er erwarte daher „eine entsprechende Behandlung – egal, welcher journalistischer Auftrag dahinterzustehen scheint“. Die wenigsten Berichte, seien sie nun wahr oder unwahr, respektierten „den Menschen, der hinter der Funktion steht“, so Blum. (olk.)"
26.04.2012, Frankfurter Rundschau, www.fr-online.de

"Steuerfahnder-Affäre
Fahnder verklagen Hessen
Die ehemaligen Frankfurter Steuerfahnder Frank Wehrheim und Rudolf Schmenger wollen vor Gericht Schmerzensgeld erstreiten. Ein Sprecher des Finanzministeriums hatte behauptet, sie litten unter Verfolgungswahn.
Die Beamten verlangen jeweils rund 20.000 Euro Schadenersatz und rund 20.000 Euro Schmerzensgeld, weil ein Sprecher des Finanzministeriums 2009 gegenüber einem Journalisten gesagt haben soll, Schmenger und Wehrheim litten unter Verfolgungswahn. Konkret ging es um eine Anfrage des Handelsblatt-Journalisten Jan Keuchel. Dieser hatte am 6. Mai 2009 beim damaligen Pressesprecher, Michael Scheerer, angerufen und um eine Stellungnahme gebeten. Der Journalist wollte wissen, was das Ministerium dazu sage, dass Steuerfahnder, die vom Land Hessen mit falschen Gutachten in Zwangspension geschickt worden waren, nun einen anerkannten Preis bekämen: den Whistleblowerpreis der Vereinigung deutscher Wissenschaftler und anderer bekannter Organisationen.
Die Antwort des Pressesprechers veröffentlichte der Journalist im Handelsblatt am 7. Mai folgendermaßen: „Auf meine Anfrage hin heißt es im Hessischen Finanzministerium zunächst abfällig, Schmenger und Wehrheim litten unter Verfolgungswahn und der Whistleblower-Preis ist schließlich nicht der alternative Nobelpreis.“ Wehrheim und Schmenger, die psychisch gesund sind, sehen sich durch die Äußerung des Ministeriumssprechers fälschlich als schwer kranke Personen abgestempelt, in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt und in ihrer Berufsausübung als Steuerberater geschädigt.
„Es handelt sich bei der Äußerung um eine Stigmatisierung schwerster Art“, so der Anwalt der Fahnder, Otto Jäckel. Seine Mandanten seien in das Licht eines psychisch Kranken, der unter paranoiden Wahnvorstellungen leidet, gerückt worden. „Das ist eine besonders schwerwiegende Verletzung der persönlichen und beruflichen Ehre und eine Rufschädigung“, sagt Jäckel...."
22.12.2011, www.fr-online.de

" Kommentar zu Ehrensold für Wulff
Geld statt Ehre für Christian Wulff
Christian Wulff bekommt den lebenslangen Ehrensold zugesprochen. Unser Autor meint: Was ihm rechtlich zusteht, kann er haben - das gilt auch für einen schuldhaft gescheiterten Bundespräsidenten. Aber ehrenvoll wäre nur ein Verzicht.
Das Dilemma war klar: Zwei Juristen, mindestens drei Meinungen - diese Faustregel gilt auch in Sachen "Ehrensold für Christian Wulff". Was also sollten die armen Beamten im Präsidialamt tun? Sollten sie sich dem Verdacht aussetzen, ihren Ex-Chef durch Renten-Entzug abstrafen zu wollen? Oder dem Verdacht, ihm aus falsch verstandener Treue knapp 200.000 Euro Steuergeld pro Jahr hinterherzuwerfen? ....
01.03.2012, www.fr-online.de

Während eines laufenden Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft gegen den alten Bundespräsidenten Christian Wulff hat das Bundespräsidialamt überhaupt nicht das Recht, über den Ehrensold zu entscheiden. Der Präsidialamtsleiter und Staatssekretär Lothar Hageböllen hat sich für befangen erklärt. Der Stellvertreter hat entschieden. Hier liegt Korruptionsverdacht der ganzen Abteilung des Bundesprädialamtes vor. Da Politiker und Staatsanwaltschaften nicht in der Lage sind,zu Handeln, ist Bürgerentscheid gefordert.Politiker sind rechtlich zu behandeln wie jeder anderer Bürger auch. Ausserdem ist es an der Zeit, den Ehrensold für Politiker ganz abzuschaffen und Beamtenpensionen einem normalen bürgerlichen Standart anzupassen.
Lothar Stern 01.03.2012

Praxis der Whistleblower sind Aktivitäten für die Einhaltung der Demokratie, des Grundgesetzes, der Verfassung, der Menschenrechte in Deutschland und erfordert intensive Öffentlichkeitsarbeit. Zu empfehlen ist der Gießener Anzeiger vom 08. Oktober 2011, Der Leser hat das Wort: " Wo ist die zweite deutsche Demokratie geblieben?" Fordern Sie einfach den Gießener Anzeiger vom 08.Oktober 2011 als Musterzeitung an oder gehen Sie über das Internet, Abteilung Leserbriefe und fordern sich diesen Leserbrief an. (www.giessener-anzeiger.de)

Professioneller Einsatz von Spionagesoftware, ob durch Behörden, Sichehrheitsdienste, Geheimdienste angewendet, setzt Grundgesetz, Verfassung und Menschenrechte ausser Kraft. Vor allem, wenn über Minikameras hinter dem Bildschirm Blickwinkel, Gesichtsausdruck, Augenkontakt des PC Anwenders festgestellt werden kann. Durch die Blickdauer auf Wörter, Zeilen,Sätze versuchen Kriminelle, Gedanken zu lesen. Diese Vorgehensweise ist organisierte Kriminalität und bestätigt auch meinen Leserbrief im Gießener Anzeiger zu 60 Jahren Bundesverfassungsgericht. Fordern Sie sich den Gießener Anzeiger vom 08.Oktober 2011 an. www.giessener-anzeiger.de
Lothar Stern, 09.10.2011/14.10.2011

Seit seiner Gründung anlässlich einer Tagung der evangelischen Akademie in Iserlohn ist der gemeinnützige Verein stetig gewachsen und hat derzeit über 70 Mitglieder, die als Fachleute oder Privatleute die Bedeutung von Whistleblowing erkannt haben und sich gemeinsam für dessen Förderung einsetzen.

Im Laufe seines Bestehens konnte Whistleblower-Netzwerk e.V. bereits einen nicht unerheblichen Beitrag dazu leisten, dass auch in Deutschland verstärkt über die Notwendigkeit von Whistleblowing als gesellschaftlichem Frühwarnsystem zur Aufdeckung und Beseitigung von Missständen diskutiert wird. Im privaten und im öffentlichen Sektor wird heute über die Einführung von Hinweisgebersystemen nachgedacht und auch die Forderung nach effektivem gesetzlichen Schutz von Whistleblowern bzw. Hinweisgebern findet immer mehr Anhänger. Whistleblower-Netzwerk e.V. hat durch die Teilnahme an Anhörungen im Bundestag und im Europäischen Parlament, durch Gespräche mit Politik, Unternehmen, Gewerkschaften und Wissenschaft und nicht zuletzt durch kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit diesen Prozess unterstützt.

Auf seiner Webseite whistleblower-net.de bietet der Verein zahlreiche Informationen rund um das Thema Whistleblowing an. Dort finden sich Erklärungen zum Begriff, zum typischen Ablauf und Tipps für Betroffene genauso wie Studien und Vorschläge zu internen Hinweisgebersystemen und ein konkreter Gesetzesentwurf zum Schutz öffentlicher Interessen durch Whistleblowing.

Mit durchschnittlich drei Meldungen pro Woche informiert der Blog des Netzwerks regelmäßig über aktuelle Entwicklungen.

Bei all dem verliert Whistleblower-Netzwerk auch die Whistleblowerinnen und Whistleblower nicht aus dem Blick, sondern steht diesen beratend zur Seite. In der Wander-Fotoausstellung „Whistleblowing – Licht ins Dunkel bringen!“ stehen deren Fälle und Schicksale im Mittelpunkt. Zum fünfjährigen Vereinsjubiläum präsentiert das Netzwerk auf seiner Webseite jetzt erstmals über 20 Portraits aus dieser Ausstellung: von Menschen, die den Mund aufmachten, wo andere wegschauten.

Neben Erfolgen, wie zuletzt dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall Heinisch, wird leider an vielen Beispielen deutlich, dass es noch ein weiter Weg ist, bis Whistleblower als Menschen mit Zivilcourage geachtet und effektiv vor Diffamierungen und Repressalien geschützt werden. Whistleblower-Netzwerk e.V. wird auch weiterhin dazu beizutragen, diesen Weg zu beschreiten und ruft Gleichgesinnte zur Mitarbeit und Unterstützung auf.

Finden Sie unsere Arbeit wichtig?
Wir jedenfalls tun dies. Gerne würden wir unsere Ausstellung an vielen Orten live zeigen und um neue Portraits erweitern und uns noch stärker für Whistleblowerinnen und Whistleblower einsetzen. Als gemeinnütziger Verein braucht Whistleblower-Netzwerk e.V. dazu ihre Unterstützung.
Daher unsere Bitte:

Wenn Sie keine Emails von uns mehr bekommen möchten, senden Sie bitte eine Email mit dem Betreff "Austragen" an: info@whistleblower-net.de

Falls Sie gerne häufiger Informationen von uns bekommen möchten, registrieren Sie sich für die Email-Benachrichtigung unserer Blogmeldungen unter: [feeds.feedburner.com]

"Whistleblower-Netzwerk e.V. ist ein gemeinnütziger Verein der sich einsetzt für Whistleblower (Alarmschlagender/Skandalaufdecker). Mit dieser Webseite wollen wir Sie über Whistleblowing informieren und eine Plattform schaffen für:

die Beratung und Hilfe für Whistleblower, und solche die es werden könnten;
die Vernetzung von Whistleblowern und ihren Unterstützern;
eine Initiative für Whistleblowerschutz, um das Klima für den offenen Dialog und die Rahmenbedigungen für Whistleblower in Wirtschaft, Staat und Gesellschaft zu verbessern und ein Whistleblowergesetz zu erreichen.
Whistleblowing schafft Transparenz und hilft so in den vielen Themenbereichen gegen Rechtsbrüche, Korruption, Gesundheits- und Umweltsschäden. Dennoch sind Whistleblower hohen persönlichen Risiken ausgesetzt.

Helfen Sie uns Whistleblowern zu helfen!"
www.whistleblower-net.de



30 mal bearbeitet. Zuletzt am 24.10.2013 10:18 von Lothar Stern.
Betreff Autor Angeklickt Datum/Zeit

Wichtig Tagung:"Whistleblowing"-Der Aufstand der Anständigen

Lothar Stern 6501 25.08.2011 15:34:55

Re: Tagung:"Whistleblowing"-Der Aufstand der Anständigen

Lothar Stern 4288 26.08.2011 07:05:46

Re: Wissenschaftler mundtot gemacht

Dr. Munzert 3049 29.08.2011 21:19:23



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