"Das Verbot der Folter gilt absolut und findet keine Ausnahme". Zivilkammer Landgericht Frankfurt, 04.08.2011."Die Polizei habe in das höchste Verfassungsgut eingegriffen, und zwar planvoll, vorsätzlich und in Kenntnis der Rechtwidrigkeit und in Gefahr der Unverwertbarkeit der Aussage".
Gießener Anzeiger, 05.08.2011, www.giessener-anzeiger.de
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www.echo-online.de]
"Denn das Folterverbot kann man nicht einfach beiseite wischen – es darf einem Polizisten nicht freigestellt werden, ob er sich daran hält oder nicht. Der Rechtsstaat und seine Organe geraten sonst auf eine schiefe Bahn, auf der es bald kein Halten mehr gibt...."
Der kriminelle Einsatz von Mikrowellenwaffen ist Folter!!!.
3 mal bearbeitet. Zuletzt am 08.08.2011 05:57 von Dr. Munzert.