38 Jahre lang zu Unrecht vom Verfassungsschutz beobachtet
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"Umfassend begründet hat jetzt das Verwaltungsgericht Köln, warum es die 38 Jahre dauernde Beobachtung des Bremer Rechtsanwalts und Bürgerrechtlers Rolf Gössner durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vor kurzem für rechtswidrig erklärt hat. Das Gericht konnte an keiner einzigen Stelle des vom BfV über Gössner gesammelten und vorgelegten Materials Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen finden – was aber Voraussetzung für die Beobachtung gewesen wäre...". siehe auch Der Spiegel Heft 14 / 2011.
1 mal bearbeitet. Zuletzt am 09.04.2011 15:07 von Dr. Munzert.