Update: 1.11.2010, 7.32 Uhr morgens: Radioaktiver Angriff - ionisierende Strahlung, die von aussen durch die Hausmauer eingestrahlt wird - auf schlafende Opfer im Haus 90562 Kalchreuth, Brunnenwiesenweg 8; mit Geigerzähler (Präzisionsmessgerät) und Videoaufnahme festgehalten, Zeuge vorhanden.
Laut Strafgesetzbuch (47. Aufl. 2009) sind der Missbrauch ionisierender Strahlung (§ 309 StGB ) und/oder das Freisetzen ionisierender Strahlung (§ 311 StGB ) gemeingefährliche Straftaten, die mit hohen Strafen versehen sind und zu den Strahlungsverbrechen (§ 310 StGB ) zählen, auch die Beihilfe zu solchen Straftaten ist mit hohen Strafen belegt. Relevant sind auch § 223 StGB, § 224 StGB, § 226 StGB und gegebenenfalls § 227 StGB sowie § 325a StGB und § 330 StGB!
Die ionisierende Strahlung kann auch gefährlich sein für Personen im Umfeld des Brunnenwiesenwegs. /
Für Insider: SÜW war wieder in Kalchreuth! /
Und Einbruch nach Ex-Stasi-Methode ins Opferhaus Brunnenwiesenweg 8, 90562 Kalchreuth in der Nacht vom 29.10.2010 zum 30.10.2010, vermutlich zwischen 2.30 Uhr und 5.30 Uhr am 30.10.2010.
Informationen und Fakten zu Einbrüchen nach (Ex-)Stasi-Art u.a. in: [
www.findefux.de]
Siehe auch: Rechtsfreier Raum Brunnenwiesenweg in 90562 Kalchreuth
[
www.findefux.de]
11 mal bearbeitet. Zuletzt am 09.11.2010 00:27 von Dr. Munzert.