Information für die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere in 90562 Kalchreuth und Umgebung:
Die Kriminalinspektion Erlangen hat im Auftrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth
zur Prüfung der Sachlage und der eingereichten Beweise Unterlagen an das Bayerische
Landesamt für Umwelt / Abteilung Strahlenschutz gesandt.
Mit Schreiben vom 23.12.2009 erklären die Experten des Landesamtes "stellt sich die Situation
für uns wie folgt dar: Natürliche Radioaktivität scheidet als Ursache aus (Schwankungen sind zu extrem)".
Die Experten führen aus, dass legale Ursachen der Strahlung z.B. Werkstoffprüfungen "ebenfalls nicht
in Frage kommen." Dagegen halten die Experten des Landesamtes fest: "Ansonsten ist zu bemerken, dass
aus rein physikalisch-technischer Sicht die genannten kurzzeitig erhöhten Dosisleistungswerte zwar 'realisierbar'
sind, allerdings müsste dann unter Berücksichtigung des oben Gesagten ein illegaler Umgang mit radioaktiven Stoffen
hoher Aktivität unterstellt werden".
Im Klartext: die festgestellten, protokollierten und der Staatsanwaltschaft vorgelegten radioaktiven Werte (ionisierende
Strahlung) können in Kalchreuth nur durch illegale Anwendung radioaktiver Stoffe hoher Aktivität zustande kommen!
Eine entsprechende Strafanzeige liegt aktuell der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg vor.
Das bayerische Landesamt für Umwelt hält in einer Informationsschrift fest: "Ionisierende Strahlung aller Art gilt
als krebserregend" (Bayerisches Landesamt für Umwelt 2009, S. 32 ).
Der Bürgermeister von Kalchreuth und das Landratsamt Erlangen-Höchstadt schieben sich gegenseitig die
Zuständigkeit zu (entsprechende amtliche Schreiben liegen uns vor), unternehmen nichts und warnen nicht einmal
die Einwohner Kalchreuths vor dieser erheblichen Gefahr.
Der deutsche Sicherheitsexperte Schairer hält fest: "Radioaktive Quellen sind relativ einfach zu beschaffen, da sie in
der zivilen Industrie, in der Forschung und vor allem in der Nuklearmedizin weit verbreitet sind... Eine illegale Beschaffung
dieser radioaktiven Substanzen fällt dadurch verhältnismäßig leicht... Um Radioaktivität freizusetzen, ist eine geeignete
Vorrichtung erforderlich, die ohne besondere technische Erfahrung und ohne große technische Infrastruktur
herzustellen ist" (Schairer 2008, S. 10 – 11).
11 mal bearbeitet. Zuletzt am 10.10.2010 17:51 von Dr. Munzert.