Verfassungsschutz: Die illegale Überwachung des Jochen U.
"Jahrelang spionierte der Verfassungsschutz einen Linken wegen Terrorverdachts aus - ohne jeden Beweis. Die Behörde konstruierte atemberaubende Vorwürfe und unterschlug entlastende Indizien."
Frankfurter Rundschau, 19./20. Juni 2010; [
www.fr-online.de];
Es spielt keine Rolle wer die Rund-um-die Uhr -Überwachung durchführt. Wenn im Rahmen der Überwachung Menschenrechte, Grundgesetz außer Kraft gesetzt und Mikrowellenwaffen zur Schädigung der körperlichen Gesundheit eingesetzt werden, liegt organisierte Kriminalität vor. Dieses BGH-Urteil ist richtungsweisend und als Grundlage für alle weiteren Urteile zu nutzen, um den Rechtsstaat in Deutschland wiederherzustellen!