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Eilmeldung zur Protokollierung und Bekanntmachung aktuellen Verbrechens in 90562 Kalchreuth, Brunnenwiesenweg 8

19.09.2009 11:49:12
Zur sofortigen Festhaltung und Bekanntmachung eines heimtückischen radioaktiven Angriffs am 19.9.2009 kurz nach 5.00 Uhr: In der Nacht vom 18.9. auf 19.9.2009 erfolgte ein gefährlicher Angriff auf Opferpaar mit radioaktiver, ionisierender Strahlung . Dieser wurde mittels Geigerzähler und Mess-Station messtechnisch umfangreich protokolliert und beweiskräftig festgehalten! Der Strahlenmix enthält ausserdem hochfrequente gepulste Mikrowellenstrahlung, die ebenfalls gefährlich ist. Die hohe Strahlendosis ist auch für andere Anwohner oder Passanten gesundheitsgefährdend! Da radioaktive Strahlung ohne Geigerzähler nicht feststellbar ist, weil unsichtbar, unhörbar usw. merken die Bestrahlten - ohne Messgerät - unmittelbar nichts, die Folgen treten erst später ein.
Ein solcher Angriffe stellt schwere heimtückische Straftaten dar!
Strafgesetzbuch, 28. Abschnitt - Gemeingefährliche Straftaten (§§ 306 - 323c) [dejure.org]
§ 309 Mißbrauch ionisierender Strahlen
(1) Wer in der Absicht, die Gesundheit eines anderen Menschen zu schädigen, es unternimmt, ihn einer ionisierenden Strahlung auszusetzen, die dessen Gesundheit zu schädigen geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Unternimmt es der Täter, eine unübersehbare Zahl von Menschen einer solchen Strahlung auszusetzen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
(3) Verursacht der Täter in den Fällen des Absatzes 1 durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen.
(4) Verursacht der Täter durch die Tat wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

Auch die Beihilfe zu solchen Straftaten steht unter hoher Strafe!
Die Beweise können z.B.von Herrn 1.Bürgermeister Kalchreuth Herbert Saft jederzeit eingesehen werden, aber vielleicht hat der Bürgermeister ja seinen Amtseid vergessen?



7 mal bearbeitet. Zuletzt am 20.09.2009 17:13 von Dr. Munzert.
Betreff Autor Angeklickt Datum/Zeit

Eilmeldung zur Protokollierung und Bekanntmachung aktuellen Verbrechens in 90562 Kalchreuth, Brunnenwiesenweg 8

Dr. Munzert 5926 19.09.2009 11:49:12



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