Hallo Herr Munzert,
ein Angriff mit IONISIERENDER STRAHLUNG wird im Strafgesetzbuch unter § 309 behandelt. Der erste Abschnitt lautet wie folgt:
"(1) Wer in der Absicht, die Gesundheit eines anderen Menschen zu schädigen, es unternimmt, ihn einer ionisierenden Strahlung auszusetzen, die dessen Gesundheit zu schädigen geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft." [
dejure.org]
In Abschnitt vier kann die Strafe für den Täter auch lebenslang sein:
"(4) Verursacht der Täter durch die Tat WENIGSTENS LEICHTFERTIG den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren." [
dejure.org]
Interessant ist hierbei die KRIMINALSTATISTIK zu diesem § 309 StGB anzuschauen. In den Jahren 1987 bis 2004 gab es lediglich 24 Fälle, von denen 16 aufgeklärt wurden und somit lag die Aufklärungsquote bei 67%. [
de.wikipedia.org] Ich hoffe in ihrem Fall, dass die Täter auch entsprechend bestraft werden!
Gruß an alle Mitbetroffenen
Opfer aus Köln