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[Übersicht der Behördenschreiben] Zweites Schreiben der IG an Bundesinnenminister Schily
Bundesinnenministerium
seit Jahren versuchen Mikrowellen-Opfer, Sie auf die katastrophalen Mißstände bei der Strafverfolgung von Mikrowellen-Verbrechen aufmerksam zu machen, die entweder gar nicht oder nur unsachgemäß stattfindet. Verzweifelt haben wir lange Zeit auf Ihre Initiative gewartet, damit endlich Abhilfe geschaffen wird. Bisher wurde
keines unserer Schreiben beantwortet. Der Eingang meiner eMail vom 5.6.02
wurde nach dem wiederholten Verschicken am 19.6.02 sofort bestätigt.
Mir wurde mitgeteilt, dass das Schreiben an Sie weitergeleitet worden,
der Zeitpunkt der Beantwortung jedoch ungewiß sei. Als auch auf
mein Schreiben vom 26.1.03 monatelang keine Antwort kam, erkundigte ich
mich am 6.6.03 telefonisch nach der Ursache dafür. Nun erfuhr ich,
dass das (Einwurf-) Einschreiben angeblich aus Sicherheitsgründen
nicht angenommen worden sei! An den Nachforschungen über den Verbleib
des wichtigen Schreibens bestand in Ihrem Abgeordnetenbüro kein Interesse. Von anderen, zuständigen Behörden (Institutionen), an die wir uns in unserer verzweifelten Lage gewendet haben, haben wir zumeist hinhaltende und unverbindliche Antworten erhalten. Von der Pressestelle im Verteidigungsministerium habe ich am 18.12.03 erfahren, dass mein Schreiben vom 19.10.03 zwar angekommen und vom Ministerbüro auch weitergereicht worden, nach einigen Stationen aber verschwunden sei - ohne Eingangsvermerk und Eingangsbestätigung. Im Folgenden
möchten wir die skandalösen Zustände bei der MW-Verbrechensbekämpfung
In seinem Schreiben (21.1.03) führt Hr.F. vom BKA aus: "Der Einsatz von Mikrowellen als Mittel zur Schädigung Dritter wird seitens des Bundeskriminalamtes aufmerksam beobachtet. Bei Vorliegen entsprechender Erkenntnisse wird das Bundeskriminalamt im Rahmen seiner Aufgaben als Zentralstelle alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Polizeien der Länder zu informieren und (künftigen) Schaden für die Betroffenen abzuwenden." Angeblich lägen jedoch "keine Informationen vor, dass Mikrowellen nachweisbar als Waffe gegen Personen zum Einsatz gebracht worden sind." Wir fragten uns natürlich, was das BKA mit den zahlreichen schriftlichen Hilferufen gefolterter Mikrowellen-Opfer angefangen hat, von denen einige sogar selbst den Zusammenhang mit Mikrowellen-Technologie erkannt haben. Anscheinend waren die Hinweise auf die schweren Verbrechen bisher noch nicht ausgewertet worden. Aber wir fassten die Hoffnung, dass sich das BKA nun doch mit dieser "neuen" Kriminalität befassen würde. Wir wissen nun nicht, wie und wo das BKA "aufmerksam beobachtet" und wie man dort zu "Erkenntnissen" gelangt. Fest steht jedoch, dass mir Hr.A. von der Abteilung Technologie des BKA fast ein Jahr später (12.11.03) in Bezug auf behördenübergreifende Zusammenarbeit bei Mikrowellen-Verbrechen immer noch sagen kann: "In diesem Fall haben wir keine nachweisbaren Straftaten." Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass die örtlichen Polizeidienststellen immer noch nicht über Mikrowellen-Verbrechen aufgeklärt wurden, sodass dort überhaupt keine Kenntnisse darüber vorhanden sind, wie man Mikrowellen-Verbrechen erkennen, aufdecken und erfolgreich bekämpfen kann. Von daher kann man auch kaum etwas anderes als Ratlosigkeit und Überforderung von einem Polizeibeamten erwarten, der mit einer Form der Kriminalität konfrontiert wird, die er nicht kennt und nicht begreift, und die zudem völlig unglaublich und unvorstellbar erscheint. Wie sollte denn ein (mikrowellen-) technisch ungebildeter Polizeibeamter erkennen, dass es sich bei den Schilderungen des Opfers um ein Verbrechen handelt, das mithilfe von kriminell genutzter Mikrowellen-Technologie begangen wird? Zumal die Verbrechernetzwerke ein ausgefeiltes Vorgehen zur Tarnung und Vertuschung ihrer Straftaten anwenden, das erfolgreich darauf abzielt, die Urteilsfähigkeit und Integrität des Opfers in Frage zu stellen (Doppelstrategie, Zersetzungsmethoden, Komplexverbrechen). Hr.B. vom Bundesinnenministerium
(Petitionsausschuß) gibt uns in seinem Schreiben vom 23.10.02 einen
Einblick in die Ermittlungsarbeit des BKA. Dieses "verweist ... aufgrund
mangelnder originärer Zuständigkeit auf die jeweils örtlich
und sachlich zuständigen Polizei- und Justizdienststellen. Die vor
Ort geführten Ermittlungen haben jedoch bisher in keinem Fall Hinweise
auf einen realen Hintergrund eines angeblichen Angriffs mittels `Strahlenwaffen´
ergeben." Wie sollten sie auch? Es stehen weder der Polizei noch
den Staatsanwaltschaften dafür angemessene, erkenntnis-generierende
Mittel zur Verfügung! Erst wenn diese bereitgestellt werden können
die Verbrechen auch registriert werden. Wir fragen
uns selbstverständlich, warum es das BKA zulässt, dass der "Erstkontakt"
zwischen Opfern und staatlichen Organen weiterhin durch das Ausbleiben
sachgerechter Nachqualifizierung des Personals zum Scheitern verurteilt
bleibt. Warum wird es in Kauf genommen, dass Opfer schwerer Verbrechen
aus verhängnisvoller Unwissenheit für unglaubwürdig und
unzurechnungsfähig gehalten und ihren Peinigern weiter schutzlos
ausgeliefert werden? Die Strafanzeigen,
die bei den Staatsanwälten landen, treffen ebenfalls auf Uninformiertheit
und können nicht professionell bearbeitet werden. Soweit wir informiert
sind wird aus Mangel an Beweisen regelmäßig keine Anklage erhoben,
und so werden Mikrowellen-Verbrechen an In wessen
Interesse kann es stehen, die Opfer an der "Basis" systematisch
für "verrückt" erklären zu lassen, die Polizei
und die Justiz handlungsunfähig zu halten und auflaufen zu lassen
und dabei den Mikrowellen-Terror, die Folter, die illegalen Menschenversuche
für Waffentests und das Morden ungehindert zu dulden? Ganz sicher
nicht in dem der ahnungslosen Bürger. Wir haben zwei Fälle kennengelernt, bei denen sich engagierte Polizeibeamte für die Opfer einsetzten wollten. Beide wurden "hinwegbefördert" und dürfen sich nicht mehr mit Mikrowellen-Verbrechen befassen. Zumindest hier wird eine eindeutige Absicht erkennbar, diese Verbrechen nicht mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu bekämpfen. In Bayern rief ein Opfer kürzlich nachts den polizeilichen Notruf an, weil es fast zu Tode gefoltert wurde. Obwohl der Dame zugesagt wurde, dass die Polizei kommen würde, erschien niemand. Als sie sich am nächsten Tag auf dem Polizeirevier erkundigte, warum niemand gekommen war, wurde ihr (leider ohne Zeugen) gesagt: "Mikrowellen-Straftaten werden nicht verfolgt." Was sollen wir davon halten? Eigentlich müßte die Strafverfolgung bei solch international bedeutungsvollen, gefährlichen und zukunftsträchtigen Verbrechen zentralisiert sein und auf Hochtouren laufen. Obwohl von einigen Stellen die Möglichkeit von MW-Verbrechen grundsätzlich bestätigt und sogar im "Zweiten Gefahrenbericht der Schutzkommission beim Bundesminister des Innern" (Band 48, 2001) vor "Elektromagnetischem Terrorismus" (S.40) gewarnt wird, erfahren wir immer wieder, dass jede Gelegenheit genutzt wird, um MW-Verbrechen im speziellen Einzelfall zu leugnen und ihre Existenz anzuzweifeln. Es kommt uns so vor, als würden diese Verbrechen theoretisch anerkannt, weil sie nicht ernsthaft für unmöglich erklärt werden können, ohne sich zu blamieren. Wieso wird nur nicht systematisch daran gearbeitet, alle Hinweise ernst zu nehmen und zu prüfen, um kompetent beurteilen zu können, wann Mikrowellen-Verbrechen vorliegen und um mit ihnen vertraut zu werden? Wieso folgt auf anfängliches Unverständnis und Zweifel immer Zurückweisung der vorgebrachten Tatsachen und nicht deren kompetente Prüfung? Man muß sich ernsthaft fragen, woran die Zuständigen das Vorliegen von MW-Verbrechen und MW-Terror überhaupt erkennen würden, wenn sie über Jahre alle Hinweise, Belege, Indizien und Beweise negieren. Deutschland ist ein hochtechnisiertes Land. Wir hatten bisher nicht gewußt, dass wir in Bezug auf HighTech- und Organisierte Kriminalität in einem kriminalistischen Entwicklungsland leben. Zusammenfassend müssen wir bei nüchterner, analytischer Systembetrachtung leider feststellen, dass es von Seiten der weisungsbefugten Zuständigen in höheren Positionen kein originäres Interesse an der strafrechtlichen Verfolgung und Aufklärung von Mikrowellen-Verbrechen gibt. Andernfalls würden nicht sogar Zeugenaussagen und meßtechnische Gutachten ignoriert. Was hier bei
den zuständigen Behörden im Zusammenhang mit Mikrowellen-Verbrechen
geschieht, geht eindeutig nicht mehr mit rechten Dingen zu. Wenn die Zuständigen es weiter vorziehen, Opfer von Organisierter HighTech-Kriminalität für unglaubwürdig zu erklären, dann werden den Schwerverbrechern weiterhin die Möglichkeiten eingeräumt, ihre menschenverachtenden und -zerstörenden Waffen und ihre komplexen und undurchsichtigen Vorgehensweisen zu optimieren. Durch die faktische Außerkraftsetzung des Legalitätsprinzips zur gesonderten Behandlung von Organisierter HighTech-Kriminalität als angeblich nicht-existent wird die Diskrepanz zwischen Verbrechensausbreitung und -perfektionierung und behördlichem Unvermögen immer größer werden. Während der Präzisierung der vereinzelten, die Opfer isolierenden Angriffe und Dauerverbrechen, die fatalerweise auch von den Behörden isoliert betrachtet werden, konnte die technische und personelle "Infrastruktur" für elektromagnetischen Terror bereits über Jahre kontinuierlich und ungehindert ausgebaut werden. In einem demokratischen
Rechtsstaat kann kein wirtschaftlicher und politischer Grund die wissentliche
Duldung von Folter und langsamem Morden rechtfertigen - auch nicht, wenn
diese unsichtbar und heimlich ablaufen. Wir Opfer gehen
den Rechtsweg, und wir haben ein Recht auf Gleichbehandlung und die Anwendung
der Bürger- und Menschenrechte. Als Opfer werden wir trotz aller
Bemühungen um eine professionelle Verbrechensbekämpfung noch
immer nicht anerkannt. Bisher wurde in keinem einzigen uns bekannten Fall
dafür gesorgt, dass die oft jahrelang ertragenen, bösartigen
und hinterhältigen Dauerverbrechen eingestellt wurden. Wir wollen
weder aufgrund von Desinteresse, systematischer Uninformiertheit, dem
Zuschieben von Verantwortlichkeiten, noch wegen "Behördenschlamperei"
zu Tode gefoltert werden! Auch mit dem "versehentlichen Verschwindenlassen"
von brisantem Informationsmaterial kann nicht mehr verhindert werden,
dass die Wahrheit ans Licht kommt. In Deutschland
wird wieder gefoltert, diesmal mit Mikrowellen. Wir bitten Sie darum, alles Ihnen Mögliche dafür zu tun, uns Mikrowellen-Opfer zu befreien und uns wieder ein menschenwürdiges Dasein zu ermöglichen. Viele von uns sind bereits schwer krank und resignieren. Bei einer Leidensgenossin mußten wir hilflos mit ansehen, wie sie qualvoll mit Mikrowellen zu Tode gefoltert wurde. Lassen Sie es nicht zu, dass sich diese grausamen Schwerverbrecher immer neue Opfer suchen, sondern sorgen Sie für den nötigen Schutz der Bürger.
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