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[Übersicht der Behördenschreiben] Schreiben der IG an die Bundesjustizministerin
10.7.03
hiermit möchte
ich Sie über relativ neue Verbrechen informieren, die bisher nicht
angemessen und daher nicht erfolgreich strafrechtlich verfolgt werden. Die Besonderheiten
bei diesen Verbrechen liegen v.a. an der neuen Waffen-Gattung, der Vorgehensweise
der hochorganisierten Verbrecher und dem Informationsvorsprung, den die
Kriminellen nutzen. Dieses Informationsdefizit, das man inzwischen als "grob fahrlässig" bezeichnen kann, stellt die wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche kriminelle Verwendung von Mikrowellen-Waffen dar. Seit Jahren werden Strafverfolgungsbehörden von verzweifelten Mikrowellen-Opfern ausführlich über diese grausamen und menschenverachtenden Dauer-Verbrechen informiert und vergeblich um Hilfe gebeten, um den unerträglichen Folter-Situationen entkommen zu können. Diese zunehmenden Hilfeschreie von Bürgern in existentieller Not wurden noch nicht einmal zum Anlaß genommen, sich intensiv und fachmännisch mit den neuen Verbrechen auseinanderzusetzen, um ihnen nach entsprechender Weiterqualifizierung gewachsen zu sein. So sind Mikrowellen-Opfer heute immer noch mit unwissenden Polizisten und Staatsanwälten konfrontiert und deren fehlendem Sachverstand ausgeliefert - mit fatalen Folgen für die Opfer. Denn wer spezielle Verbrechensmethoden nicht kennt, kann das Vorliegen derartiger Verbrechen gar nicht erkennen und sie natürlich auch nicht angemessen strafrechtlich verfolgen. Der Einsatz von Mikrowellen kann aus großer Entfernung erfolgen, ist unsichtbar und hinterläßt üblicherweise keine Spuren. Diese Fakten muß man einfach kennen, um sich auf die besonderen Bedingungen einstellen zu können. Aus Unwissenheit bei den Behörden über konkrete technische Möglichkeiten werden die Angaben der Opfer jedoch regelmäßig angezweifelt und als Ausdruck von Täuschung, Wahnvorstellungen oder anderer Krankheitssymptome fehlinterpretiert. Und niemand beendet den Terror und die Folter, die hochgerüstete Kriminelle zunehmend präziser mithilfe von Geräten ausüben, die zur Erzeugung und Abstrahlung von Mikrowellen gebaut werden. Im Unterschied zu den bekannten Verbrechen bzw. kriminellen Methoden sind Mikrowellen-Verbrechen nicht OFFENSICHTLICH. Diese Tatsache stellt für "visuell fixierte" und auf die vertrauten Erscheinungsbilder von Straftaten festgelegten Strafverfolgungsbehörden ein bisher anscheinend unüberwindliches Hindernis dar. Die Verbrecher versuchen nicht nur wie üblich, ihre Täterschaft zu verheimlichen, sondern schaffen es sogar, die Straftaten selbst als nicht vorhanden zu tarnen. Weil man Mikrowellen heimlich anwenden und damit vielfältige Wirkungen erzielen kann, die nur mit speziellen Kenntnissen überhaupt als Auswirkungen von Mikrowellen-Besendung begriffen werden können, waren die Täter bisher in der Lage, die Strafverfolgungsbehörden regelrecht auszuschalten. Denn die Aufklärung der Verbrechen scheitert in den meisten Fällen schon daran, dass Staatsanwälte noch nicht einmal hinreichende Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat erkennen können -und das bei Verbrechen, die Menschen langsam auf allen Ebenen ihrer Existenz gezielt zerstören: körperlich, psychisch, sozial und oft auch beruflich und finanziell. Die Arbeit
der Staatsanwälte im Umgang mit Mikrowellen-Verbrechen ist dringend
reformbedürftig: Die Kriminellen haben keine Veranlassung, ihre Methoden mit den Gewohnheiten der Strafverfolgungsbehörden abzustimmen, im Gegenteil: Mikrowellen-Verbrecher bewegen sich absolut zielsicher in den Behörden-Grauzonen, in denen sie vor einer Verfolgung sicher sein können. Denn solange ein Staatsanwalt "Dienst nach Vorschrift" macht und sich nicht auf die Herausforderungen neuer Arten von Verbrechen einstellt, ist er zum Scheitern verurteilt, bzw. kann er weiterhin zunächst den bequemen Weg gehen und nichts erkennen, was auf eine (ihm bekannte) Straftat hinweist. Dass dabei immer mehr Menschen qualvoll "verrecken" hat schließlich überhaupt keine negativen Rückwirkungen auf die Staatsanwälte. Heute kann man leider immer noch sagen, dass die Unglaubwürdigkeit des Opfers umgekehrt proportional zum Sachverstand / Sachwissen des ermittelnden (bzw. nicht-ermittelnden) Beamten der SVB ist. Denn je mehr Sachwissen zur Verfügung steht, umso "glaubwürdiger" wird das Opfer, was im Klartext heißt, umso mehr versteht der Beamte, worum es geht, auch wenn das Opfer dieselben Straftaten vorbringt. Viele von uns Opfern, die wir oft in Todesangst unter unbeschreiblichen Qualen mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln Tag für Tag um unser Überleben kämpfen, finden den offenkundig dilettantischen und unverantwortlichen Umgang der SVB mit diesen schweren Verbrechen inzwischen noch unglaublicher als die HighTech-Verbrechen selbst! Von Verbrechern kann man nichts anderes erwarten. Aber wenn man als Bürger einer freiheitlichen (fragt sich nur, für wen) Demokratie in einem Rechtsstaat vor den Augen der achselzuckenden, untätigen und überforderten Beamten, die (in unserem Fall) fatalerweise das Monopol auf Strafverfolgung beanspruchen, qualvoll zugrunde gerichtet wird, kann man die Welt nicht mehr verstehen. Und oft fragt man sich: "Können die nicht oder wollen die nicht?" Und man kann es kaum fassen, wie schnell man in unserem hochtechnisierten Land aus Unkenntnis für verrückt gehalten werden kann und wie leicht man aus verhängnisvoller Unwissenheit gnadenlosen Verbrechern ausgeliefert werden kann. Fassungslos kann man darüber sein, wie wenig ein Menschenleben zählt und dass Foltern und Morden mit elektronischen, elektromagnetischen und anderen technischen Mitteln niemanden etwas anzugehen scheint. Wie kann es über viele Jahre hinweg möglich sein, dass irgendwie niemand für unser Schicksal als sichere Todeskandidaten nach langen Folterqualen und Zerstörung zuständig ist? Zunächst dachten wir, die Mühlen der Bürokratie mahlen langsam, die Zuständigen brauchen Zeit, um adäquat mit diesen Verbrechen umgehen zu können. Aber nachdem ein kluger und engagierter Polizeibeamte abgezogen wurde, der die Fälle zusammen betrachten wollte, weil er erkannte, dass man die Verbrechernetzwerke überregional angehen muß und nicht beim Einzelfall stehenbleiben sollte, wurden wir skeptisch. Wir wundern uns auch immer, wieso selbst bei spektakulären Folter-Fällen, die auch schon durch die Presse bekannt geworden sind, die Verbrecher ihre z.T. langjährigen Opfer munter weiter besenden können, ohne von irgend jemandem davon abgehalten zu werden. Woher nehmen die Verbrecher die Sicherheit, dass kein polizeilicher Messwagen UNANGEMELDET und gut getarnt auftaucht und sie möglicherweise in flagranti erwischt? Auch wenn das Hoheitsrecht über die eigene Wohnung wie eine "heilige Kuh" unverhältnismäßig weitaus mehr geschützt wird vor der Einsichtnahme durch Beamte der SVB als Mikrowellen-Folteropfer vor einer langsamen, qualvollen Ermordung durch pervers-sadistische Schwerverbrecher, die sich nicht mit Schauen begnügen, gibt es eigentlich keinen plausiblen Grund dafür, dass nicht einmal außerhalb der Wohnung platzierte Foltergeräte im Folter-Einsatz aufgespürt werden. Obwohl wir in unserem unermüdlichen Kooperationswillen und aufgrund eigener Recherchen viele Hinweise darauf geben, von wo aus gesendet wird, werden keine spontanen Messungen von speziell ausgestatteten Meßtechnikern ausgeführt. Wenn aus geparkten Autos "geschossen" wird, die zu dem Zweck immer mit dem Heck zum Besendungsort geparkt sind, um nicht die eigene Elektronik zu zerstören, und wir die Kennzeichen angeben, dann könnten zumindest qualifizierte Messungen versucht werden -vorausgesetzt man kann entsprechend ausgebildete integere Meßtechniker einsetzen. Diese Fälle, bei denen aus der unmittelbaren Nachbarschaft "geschossen" wird, gehören noch zu den leichter aufzudeckenden. Wir fragen uns auch, warum nicht einfach mal geprüft wird, wie die Täter zu plötzlichem Wohlstand kommen, der sich auch in Neuanschaffungen von teuren Autos zeigt. Das finanzielle Geschäft, das mit Menschenversuchen für Waffenforschungen gemacht werden kann, stellt ein Motiv für Kriminelle dar. Inzwischen haben wir auch begriffen, dass sich Mikrowellen-Verbrecher im Windschatten von politischen und wirtschaftlichen Machthabern bewegen, die die Bevölkerung lieber nicht über die vielfältigen und grauenvollen Möglichkeiten krimineller Nutzung von Mikrowellen und anderer technischer Mitteln aufklären wollen, mit denen man Menschen verfolgen, überwachen, kontrollieren, terrorisieren, quälen, schädigen und ermorden kann. Es war sehr
aufschlußreich für Dr.Munzert und andere Opfer, bei dem 2.Symposium
über Non-letale Waffen ("Non-lethal Capabilities Facing Emerging
Threats", Fraunhofer Institut, Ettlingen, 13./14.5.03) mit vielen
Mikrowellen-Forschern aus diversen Ländern sprechen zu können
und deren Interesse an den biologischen Auswirkungen von gezielter MW-Besendung
zu erleben. Einige Wissenschaftler zeigten sich erstaunt darüber,
welche umfangreichen Kenntnisse die Verbrecher bei ihren kriminellen Machenschaften
bereits anwenden können. Mit diesen
Waffen und den entsprechenden Programmen, an deren Erstellung Mediziner,
auch Psychiater, (schon seit Jahrzehnten u.a. in der DDR) mitgewirkt haben,
kann man den besendeten Körper zielgenau beeinflussen: Ein anschauliches Beispiel stellt die Aussage eines Opfer-Paares dar, das nach unzähligen Messungen über das Vorgehen der Kriminellen sagen kann: "Unser Nachbar steuert unsere Herzfrequenz." Aus unserer Datensammlung über das Vorgehen bestimmter Tätergruppierungen zeichnet sich u.a. eine deutliche Absicht ab, Belastbarkeiten von Zellen, Geweben, Organen und Systemen zu testen. Neben schmerzhaften und zer-störenden Wirkungen kommt der Manipulierbarkeit offenbar eine große Bedeutung zu. In dem Zusammenhang muß man auch den Zweck spezieller Besendung verstehen, die eher auf die Beeinflussung psychischer und kognitiver Prozesse ausgerichtet ist. Wenn man all die "Wirkungen" betrachtet, die wir Mikrowellen-Opfer gezwungenermaßen kennengelernt haben, dann kann man mit Sicherheit bestätigen, dass es bestimmten Verbrecherkreisen letztendlich um die völlige Kontrolle, die Bemächtigung und Fern-Steuerung von Menschen geht. Und wer das nicht GLAUBEN will, der sollte sich kundig machen. Wir wissen genau, wovon wir berichten. Bisher haben
Staatsanwälte das Vorliegen von zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten
ausschließlich von entsprechenden Gutachten abhängig gemacht,
die die kriminelle Dabei ließen sie die Tatsache unberücksichtigt, dass es extrem schwierig ist und von den Verbrechern mit allen möglichen Mitteln verhindert wird, ein entsprechendes meßtechnisches Gutachten zu erstellen: Das hängt damit zusammen, dass man üblicherweise so unter Kontrolle der Verbrecher steht, dass man kein Meßgerät unbemerkt in die Wohnung bringen kann, bzw. schwerlich einen Meß-Auftrag erteilen kann, ohne die Täter mit zu informieren. Die meisten Gutachter sind zudem nicht in der Lage, die geforderten Ergebnisse zu liefern, weil ihre Meßgeräte nicht geeignet sind. Nur mit sehr teuren, speziellen Meßgeräten kann man die kriminelle Besendung überhaupt nachweisen. Zudem machen die Täter auch "frequency hopping" und weichen damit der Frequenz-Erfassung aus. Ein ganz wichtiges Hindernis liegt in der Tatsache, dass Gutachter gefährdet sind, selbst Opfer der "Mikrowellen-Mafia" zu werden, wenn sie Gutachten erstellen, mithilfe derer Täter überführt werden könnten. Ein Gutachter
kam in die Wohnung der inzwischen bereits qualvoll mit Mikrowellen ermordeten
Fr.Hassel und stellte sofort extrem hohe Mikrowellen-Besendung fest. Er
wäre am liebsten aus dem Haus geflüchtet, so schlimm war die
Situation dort. In seinem Gutachten erwähnte er jedoch nicht, was
er an krimineller Besendung messen konnte. Ich rief ihn zweimal an, um
in Erfahrung zu bringen, warum er die Angaben nicht machte und um ihn
um die Hilfe zu bitten, die er Fr.Hassel hätte zuteil werden lassen
können. Er sagte mir darauf: "Man hat ja auch Familie."
Insofern können wir nur dringend dazu raten, Staatsanwälte nicht allein auf solch unmenschliche Verbrechernetzwerke "anzusetzen". Die Strategie der Verbrecher basiert immer auf die Tarnung durch die Unglaublichkeit der Wahrheit, auf der immens schweren Nachweisbarkeit der heimlichen Verbrechen und auf der Isolierung des Opfers. Zu ihrer Absicherung verwenden diese Kriminellen üblicherweise Drohungen und Bestechungen. Ihre Einflußmöglichkeiten sind weitreichend und erstrecken sich bis in Behörden. Kürzlich ist es Dr.Munzert mithilfe eines klugen Ingenieurs gelungen, die Verbrecher "hereinzulegen", sodass die sich in Sicherheit wiegen und damit aussagekräftige Messungen erhalten werden konnten. (Das genaue Vorgehen geben wir nicht bekannt, damit auch andere Opfer noch die Chance haben, mit dieser Methode erfolgreich Messungen durchführen lassen zu können.) Das Schreiben von Fr.S vom LKA Niedersachsen, das sie auch im Namen des Niedersächsischen Innenministeriums verfasst hat (30.1.03), zeigt jedoch, dass ihr bezüglich der Spezifika von Mikrowellen-Verbrechen mit deren Besonderheiten und Erschwernissen bei der Beweiserbringung leider die nötige Sachkenntnis fehlt. Sie habe nach ihren Angaben "umfangreiche Recherchen über praktikable Möglichkeiten der Verfolgung des Missbrauchs von Mikrowellen-Strahlung" geführt. Als Ergebnis rät sie uns, die örtlich zuständige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) zu informieren, damit die MW-Strahlen durch "sogenannte `Meßtrupps´ mit fachkundigem Personal und entsprechender Meßtechnik" über "funktechnische Messungen...festgestellt und dokumentiert werden." Hier wird die
Aufklärung gezielter, auf Körperverletzung bzw. langfristig
auf Ermordung Es ist auch eher nicht zu erwarten, dass sich diese Regulierungsbehörden mit den spezifischen kriminellen Waffensystemen auskennen, bei denen mehrere Mikrowellen-erzeugende Geräte zusammengeschaltet werden, Interferenz genutzt wird, Antennensysteme kombiniert werden und Besendung auch über Satelliten gesteuert werden kann, um quälende und schädigende Besendungen zu erfassen, die nicht nur mit der Intensität der (gepulsten) Strahlung, sondern mit den verwendeten Frequenzen und anderen Parametern zusammenhängen. Es geht hier nicht um gestörte technische Nutz-Geräte sondern um zu kriminellen Zecken speziell hergestellte und benutzte Waffen. Die Anwendung eines zur Waffe umgebauten Mikrowellenherds stellt nur die Primitivvariante weitaus komplizierterer Waffensysteme dar, bei denen Mikrowellen-Technologie mißbraucht wird. Zudem werden die Waffen von Kriminellen bedient, die alles Erdenkliche dafür tun, um nicht erwischt zu werden. Und bei diesen Verbrechen werden unglaubliche Tarn- und Täuschungsmanöver verwendet, um unentdeckt im Verborgenen "weiterarbeiten" und allen Nachforschungen entkommen zu können. MW-Verbrecher sind u.a. Spezialisten im Abhören und Verfolgen sowie im Erschleichen, Abfangen und Manipulieren von elektronisch übermittelten Informationen. Wenn Fr.S. uns versichern will, dass Messungen "auch diskret, d.h. für andere nicht erkennbar, erfolgen", dann läßt sie dabei sicher unberücksichtigt, dass es sich hier nicht um Kleinkriminelle und unerfahrene Täter, sondern um Verbrechernetzwerke handelt, deren technisches Know-How und deren Strategien bei den SVB noch nicht einmal hinreichend bekannt sind. Die Struktur und das Vorgehen der "Mikrowellen-Mafia" ähneln eher denen von Geheimdiensten bzw. terroristischen Vereinigungen. In diesem Sinne schrieb Dr.Munzert am 7.7.03 als Antwort auf einen Glückwunsch zu seinem gelungenen Gutachten im Forum unserer Homepage: "Doch darf ich das Kompliment an den erfahrenen Ingenieur weitergeben, der mit seinen technischen Kenntnissen das alles erst möglich machte. Zunächst war er durchaus skeptisch, als er aber merkte, dass jemand seine Messungen gezielt ins Leere laufen lassen wollte, hat er mit Ausdauer und Intelligenz die richtige Antwort gefunden!" Wenn es nicht furchtbar schwer wäre, so ein Gutachten zustande zu bringen, würden wir uns nicht jahrelang Tag für Tag weiter-foltern lassen, schon gar nicht technisch ausgebildete Opfer (TÜF-Prüfer, Elektro-Techniker, Elektroniker, Ingenieure), die hilflos zusehen müssen, wie ihre PartnerInnen und Kinder gequält und langsam ermordet werden. Zudem bedeutet es für uns ein Risiko, wenn wir Regulierungsbehörden einschalten. Denn wenn sie den Verbrechern nicht gewachsen sind und keine entsprechenden Meßergebnisse erzielen können, dann wird das nicht als deren Scheitern verstanden werden sondern unsere Unglaubwürdigkeit nimmt zu. Wir haben häufiger erfahren, dass sich Beamte der SVB nach den beschriebenen kriminellen technischen Möglichkeiten bei angeblichen "Spezialisten" erkundigt und diese nicht bestätigt gefunden haben. Durch unsere jahrelangen Recherchen konnten wir jedoch feststellen, dass "normale" Elektrotechniker, Elektroniker, Professoren für Schwingungs- und Wellenphysik und Mikrowellen-Technik etc. keine Ahnung von Mikrowellen-Waffen haben, die die uns bekannten Effekte erzielen. Es handelt sich hierbei um Spezialwissen, das bisher aus militärischen und politischen Gründen der Geheimhaltung unterlag und erst im Zusammenhang mit jüngsten kriegerischen Auseinandersetzungen in die Medien gelangte, hier allerdings (aus gutem Grund) eher mit den auf die Zerstörung von Elektronik ausgerichteten Anwendungsweisen. Tatsächliche Informationen, die zum Erwerb der notwenigen Sachkenntnis für die Befähigung zur erfolgreichen strafrechtlichen Verfolgung von Mikrowellen-Verbrechen führen, zumindest zum Begreifen der technischen Komponente, erhalten Sie auf jeden Fall bei den entsprechenden Waffen-Spezialisten der Bundeswehr. Da ein schützenswertes Interesse für die Bevölkerung besteht müssten Sie von dort auch die erforderlichen Auskünfte erhalten. Natürlich
stehen wir organisierten MW-Opfer mit dem "Daten-Pool" der Erfahrungs-Experten,
der nur auf seine fachgerechte Auswertung wartet, und mit dem aus umfangreichen
Recherchen erworbenen Sachwissen gern hilfreich zur Verfügung. Uns allen gemeinsam ist es, dass wir gezielt in körperverletzender Absicht mit Mikrowellen besendet werden. Diese Straftat wird in allen Fällen mit vielen zusätzlichen kombiniert, sodaß MW-Verbrechen eher als ein Komplex-Verbrechen unter Zuhilfenahme der Mikrowellen-Technologie oder als HighTech-Verbrechen mit Bandenkriminalität bezeichnet werden könnte. Es sind also
immer Mikrowellen-Waffen beteiligt und wir haben noch keinen Fall erlebt,
bei dem der Täter eine Einzelperson war. Zumindest gibt es immer
einen "technical support" im Hintergrund, der den Folterer einweist
und möglicherweise die Aufträge erteilt. Die Verbrechernetzwerke sind oft so organisiert, dass man zwischen Auftraggebern und Auftrags-Tätern unterscheiden muß. Die Anzahl
und die Art der Zusatz-Delikte variieren, einige werden aber immer angewendet: Das, was Staatsanwälte
für Ihre Ermittlungsarbeit anscheinend voraussetzen, liegt bei diesen
kombinierten Terror- und Folterverbrechen nicht vor: Weil es sich
um enorm umfangreiche kriminelle Aktivitäten mit einem großen
personellen, technischen, zeitlichen und finanziellen Einsatz handelt,
deren Ursachen und Absichten bei SVB anscheinend leider noch nicht begriffen
werden, kommt man als Opfer leicht in den Verdacht, einen Verfolgungswahn
zu haben, sich als Person völlig überzogen wichtig zu nehmen
und den nötigen Realitätsbezug verloren zu haben. Und weil alles so unglaubwürdig und befremdlich klingt und (meistens) nichts "Handfestes" und "Sichtbares" vorzuführen ist wird der Aufklärung der Fragen nicht weiter nachgegangen, weil sich die Fragen gar nicht wirklich zu stellen scheinen. Alles, was MW-Opfer vorbringen, entspringt entweder einem wirren Geist oder unerklärlichen körperlichen Störungen oder Erkrankungen. Es gibt immer irgendwelche anscheinend "normale" Erklärungen für das, was die Beamten nicht begreifen, bzw. ohne Vorbereitung nicht begreifen können (plausible deniability). Seit Jahren fallen die zuständigen Beamten der SVB auf die unvorstellbare UNGEHEUERLICHKEIT der MW-Verbrechen herein und erkennen keinen Anfangsverdacht, denn die Wahrheit über diese Verbrechen ist noch immer die beste Tarnung. Stattdessen werden wir Opfer für unzurechnungsfähig gehalten - diese Pathologisierung von Verbrechensopfern funktioniert sogar bei Ehepaaren und ganzen Familien. Da wird Partnern kurzerhand das "Eingebundensein in die Wahnvorstellungen" des anzeigeerstattenden Opfers unterstellt, sogar von Psychiatern, die häufig von überforderten Polizeibeamten auf Opfer angesetzt werden (Gutachten über sozial-psychiatrischen Dienst). Wir Opfer müssen die Konsequenzen dieses "Irrtums" tragen und letztendlich mit unseren Leben bezahlen. Während man Einzelfälle so noch leicht wegen der auf Unkenntnis der eigentlich zuständigen Ermittler beruhenden Unglaubwürdigkeit der Opfer abweisen kann, fallen bei der Betrachtung vieler MW-Verbrechen typische Strategien der Verbrechernetzwerke auf. Und hierin liegt eine große Schwachstelle der MW-Verbrecher, denn die Wiederholungen und auffälligen Ähnlichkeiten bei den Vorgehensweisen bestätigen das Vorhandensein der Delikte. Da arbeiten die Verbrecher einem ihrer eigenen Grundsätze zuwider, die Straftaten als Hirngespinste erscheinen zu lassen. Üblicherweise liegen bei Psychotikern u.a. an Wahnerkrankungen leidenden Menschen keine korrespondierenden Wahninhalte vor, wenn sie sich gar nicht kennen. Die Stereotypien
im "Verbrechens-Design" vieler Fälle, der menschenverachtende,
barbarische "Umgang" mit den Opfern und die auf Manipulation
bzw. Zerstörung der Persönlichkeit abzielende Psycho-Folter
weisen unübersehbar Ähnlichkeiten mit absolut standardisierten
Foltermethoden in der DDR bzw. mit der sog."Gehirnwäsche"
auf. Dies konnten wir über ehemalige politische Häftlinge in
Erfahrung bringen. Insgesamt
kann man über unsere Situation sagen, dass wir uns als langjährige
MW-Opfer eher in einem subversiven, kriegsähnliche Zustand mit Belagerung,
Ausbeutung und langsamer, qualvoller Vernichtung befinden. Einmalige
Verbrechens- Ereignisse, auf die Staatsanwälte wohl eher spezialisiert
sind, sind etwas völlig anderes. Wenn man in einer Art "elektronischem
Terror- und Foltergefängnis" lebt befindet man sich innerhalb
eines anscheinend noch vorhandenen Rechtsstaats in einem Zustand des Ausgeliefertseins
an ein unsichtbares, kaum vorzeigbares totalitäres System, dessen
Geheimhaltung uns noch daran erinnert, dass wir offiziell noch eine freiheitliche
Demokratie haben, die allerdings ziemlich perfekt unterlaufen wird. Diese
unfassbare Tatsache muß man bei der strafrechtlichen Verfolgung
berücksichtigen und das Vorgehen daran anpassen. Inzwischen sind die meisten von uns nämlich davon überzeugt, dass es sich bei den MW-Verbrechen nicht nur um heimliche und unheimliche sondern offensichtlich auch um verheimlichte Verbrechen handelt. Es gibt sonst keinen Grund dafür, trotz des Legalitätsprinzips staatliche Anlaufstellen für Opfer im Unklaren über mögliche MW-Verbrechen zu lassen, vor denen bereits seit Jahren auch von offiziellen und angesehenen Stellen gewarnt wird. Auf diese Weise werden die Opfer dort routinemäßig auflaufen gelassen und als vereinzelte "Spinner" geführt ohne die gesellschaftsbedrohliche Relevanz dieser "neuen" Straftaten auf unterer Ebene zu realisieren bzw. realisieren zu können. Es ist für uns auch eine Tendenz deutlich erkennbar, die einzelnen Fälle nicht zusammenzubringen und genauer zu betrachten, was sicher nicht nur mit unterschiedlichen oder unklaren Zuständigkeiten zusammenhängt. Wir haben
schon zu viel über die Verbrechen und die skandalösen Zustände
bei den SVB in diesem Zusammenhang aufgeklärt, als dass sich Zuständige
jetzt noch auf eine "davon-haben-wir-nichts-gewußt-Position"
zurückziehen könnten. Und es kann doch nicht nur für
einfache Bürger gelten, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.
Wir möchten
Sie daher bitten dafür zu sorgen, dass eine zentrale Stelle mit Spezialisten
für die Aufklärung von Mikrowellen-Verbrechen eingerichtet wird
und die beteiligten Behörden endlich konstruktiv zusammenarbeiten.
Die Anerkennung der Opfer darf nicht weiter daran scheitern, dass nicht
einmal das Wissen darüber vorhanden ist, dass die geschilderten Straftaten
generell möglich sind!!! Wir sehen es als dringlich an, dass endlich Kriterien erarbeitet werden, anhand derer Unterscheidungsmöglichkeiten zwischen Elektrosensibilität, Mikrowellen-Wahn und Mikrowellen-Verbrechen zur Verfügung stehen. Zur Spurensicherung
muß man Wissen über spezifische Auswirkungen, Qualität
und Eigenschaften von Mikrowellen-Besendung erwerben, damit notwendige
Hinweise und Indizien auch erkannt werden können. Besonders perfide
ist der Umstand, dass man eine Besendung nicht immer wahrnehmen kann,
man also nicht zwangsläufig merkt, wenn man mit Mikrowellen besendet
wird. Daneben gibt
es aber eindeutige Hinweise auf typische MW-Wirkungen: Für die
strafrechtliche Ermittlung bei Mikrowellen-Verbrechen ist es notwendig,
auch andere Hinweise bzw. Beweise erhalten zu können, um sich nicht
nur von schwer zu erlangenden meßtechnischen Gutachten abhängig
zu machen. Soviel wir wissen verändern sich die Erythrozyten (rote Blutkörperchen) unter schädigendem Mikrowellen-"Beschuß". Dabei kommt es zu Störungen der Erythropoese (Bildung und Entwicklung von Erythrozyten) mit einer Anhäufung unreifer Zellen. Zudem sinkt der Melatoninspiegel erheblich ab. Blutuntersuchungen könnten möglicherweise tatsächliche Hinweise auf das Vorliegen von schädigender MW-Besendung geben. Mithilfe von Langzeit-EKGs könnten Messungen von Herzrhythmusstörungen unter MW-Beschuß vorgenommen werden. Typische Chromosomenveränderungen (Drehungen, Brüche, Mikrokerne), Zelltodprodukte und Hitzeschockproteine könnten nachgewiesen werden. Wir halten es für dringend erforderlich, dass sich auch Gerichtsmediziner auf dem bisher vernachlässigten Gebiet der Aufklärung von MW-Verbrechen kundig machen und sich entsprechendes Wissen und Fähigkeiten aneignen. Für uns Folteropfer, die wir jahrelang technisch unterstützter Bösartigkeit und Unmenschlichkeit ausgeliefert sind, ohne Spuren der Qualen aufzeigen zu können, die man in Form von Zerren, Würgen, Drücken, Stechen (bei allen betroffenen Opfern bevorzugt in Schamlippen und Scheide bzw. Hoden und Eichel sowie im Analbereich), Quetschen, Brennen etc. aushalten muß, auch wenn die Beschwerden und Schädigungen mit unsichtbaren Wellen gemacht werden, liegen darin möglicherweise die Chancen, objektvierbare Befunde zu erhalten. Es wäre auch zu wünschen, dass das heimliche Morden mit MW-Waffen über Verursachung von Herzversagen endlich aufgeklärt werden könnte. Obwohl das Schreiben lang geworden ist konnte ich zu allen wesentlichen Punkten doch nur kurze Basisinformationen geben. Um Wiederholungen zu vermeiden verweise ich auf die in der Anlage enthaltenen Schreiben an andere Strafverfolgungsbehörden und zusätzlich informierte Stellen sowie auf unsere Homepage (s.o.). Wir werden uns auch weiter mit Recherchen zu den Motiven der Verbrecher, der Rekrutierung von Auftrags-Tätern, der Erstellung von Täter-Profilen etc. befassen. Falls Sie sich selbst von den körperlich spürbaren Wirkungen von MW-Besendung überzeugen wollen bieten wir Ihnen eine entsprechende kurze und harmlose Demonstration an. Bei diesen Verbrechen sollte es eher um Wissen und Begreifen als um´s Glauben gehen. Bitte sorgen
Sie dafür, dass diesen unendlichen Qualen auf rechtsstaatlichem Wege
ein Ende bereitet wird und wir nicht länger unvorstellbarer Perversion,
unbarmherzigem Sadismus und langsamer Ermordung ausgeliefert bleiben. Wenn Sie
Ihre Aufgabe, der "Sicherung und Fortentwicklung unseres Rechtsstaates"
(Homepage Bundesjustizministerium) zu dienen, ernst nehmen, dann ist es
allerhöchste Zeit, der "elektromagnetischen" Unterwanderung
durch Verbrechernetzwerke etwas entgegenzusetzen und Mikrowellen-Verbrechern
nicht weiter zu gestatten, sich all dessen zu bemächtigen, was die
Basis unserer Gesellschaft darstellt. Dieses Schreiben schicke ich Ihnen auch im Namen von: (2) Für eine
kurze Rückmeldung über den Eingang dieses Briefes nebst Anlagen
wäre ich Ihnen Mit freundlichen Grüßen Anlagen:
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