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www.mikrowellenterror.de
erstellt am 14. März 2004

[Übersicht der Behördenschreiben]

Schreiben der IG an die Bundesjustizministerin


Helene Wagner (1)
Sprecherin der Interessengemeinschaft der Opfer von Elektro-Waffen
www.mikrowellenterror.de


Bundesjustizministerium
Frau Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (persönlich)
Mohrenstrasse 37
10117 Berlin
(11015 Berlin)

10.7.03


Mikrowellen-Verbrechen


Sehr geehrte Frau Bundesjustizministerin,

hiermit möchte ich Sie über relativ neue Verbrechen informieren, die bisher nicht angemessen und daher nicht erfolgreich strafrechtlich verfolgt werden.
Die Anwendung neuerer Mikrowellen-Technologie als Mittel, um Menschen zu quälen, zu schädigen, langsam zu zerstören und zu töten wird seit über 10 Jahren von den Strafverfolgungsbehörden weder verhindert, noch bestraft. Entsprechende Geräte und Waffen können in unserem Land ungehindert eingesetzt und ständig weiterentwickelt werden, die Aufklärungsquote dieser Verbrechen liegt bei 0%.

Die Besonderheiten bei diesen Verbrechen liegen v.a. an der neuen Waffen-Gattung, der Vorgehensweise der hochorganisierten Verbrecher und dem Informationsvorsprung, den die Kriminellen nutzen.
Die vielfältigen Möglichkeiten der kriminellen Verwendung von Mikrowellen zum Abhören, zur Surveillance auch durch Mauern hindurch und zur zielgenauen Besendung sind nicht einmal bei den Strafverfolgungsbehörden bekannt, zumindest nicht bei den Mitarbeitern, die mit den Opfern direkt in Kontakt kommen und für die Strafverfolgung unmittelbar zuständig sind.

Dieses Informationsdefizit, das man inzwischen als "grob fahrlässig" bezeichnen kann, stellt die wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche kriminelle Verwendung von Mikrowellen-Waffen dar. Seit Jahren werden Strafverfolgungsbehörden von verzweifelten Mikrowellen-Opfern ausführlich über diese grausamen und menschenverachtenden Dauer-Verbrechen informiert und vergeblich um Hilfe gebeten, um den unerträglichen Folter-Situationen entkommen zu können. Diese zunehmenden Hilfeschreie von Bürgern in existentieller Not wurden noch nicht einmal zum Anlaß genommen, sich intensiv und fachmännisch mit den neuen Verbrechen auseinanderzusetzen, um ihnen nach entsprechender Weiterqualifizierung gewachsen zu sein. So sind Mikrowellen-Opfer heute immer noch mit unwissenden Polizisten und Staatsanwälten konfrontiert und deren fehlendem Sachverstand ausgeliefert - mit fatalen Folgen für die Opfer. Denn wer spezielle Verbrechensmethoden nicht kennt, kann das Vorliegen derartiger Verbrechen gar nicht erkennen und sie natürlich auch nicht angemessen strafrechtlich verfolgen.

Der Einsatz von Mikrowellen kann aus großer Entfernung erfolgen, ist unsichtbar und hinterläßt üblicherweise keine Spuren. Diese Fakten muß man einfach kennen, um sich auf die besonderen Bedingungen einstellen zu können. Aus Unwissenheit bei den Behörden über konkrete technische Möglichkeiten werden die Angaben der Opfer jedoch regelmäßig angezweifelt und als Ausdruck von Täuschung, Wahnvorstellungen oder anderer Krankheitssymptome fehlinterpretiert. Und niemand beendet den Terror und die Folter, die hochgerüstete Kriminelle zunehmend präziser mithilfe von Geräten ausüben, die zur Erzeugung und Abstrahlung von Mikrowellen gebaut werden.

Im Unterschied zu den bekannten Verbrechen bzw. kriminellen Methoden sind Mikrowellen-Verbrechen nicht OFFENSICHTLICH. Diese Tatsache stellt für "visuell fixierte" und auf die vertrauten Erscheinungsbilder von Straftaten festgelegten Strafverfolgungsbehörden ein bisher anscheinend unüberwindliches Hindernis dar. Die Verbrecher versuchen nicht nur wie üblich, ihre Täterschaft zu verheimlichen, sondern schaffen es sogar, die Straftaten selbst als nicht vorhanden zu tarnen. Weil man Mikrowellen heimlich anwenden und damit vielfältige Wirkungen erzielen kann, die nur mit speziellen Kenntnissen überhaupt als Auswirkungen von Mikrowellen-Besendung begriffen werden können, waren die Täter bisher in der Lage, die Strafverfolgungsbehörden regelrecht auszuschalten. Denn die Aufklärung der Verbrechen scheitert in den meisten Fällen schon daran, dass Staatsanwälte noch nicht einmal hinreichende Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat erkennen können -und das bei Verbrechen, die Menschen langsam auf allen Ebenen ihrer Existenz gezielt zerstören: körperlich, psychisch, sozial und oft auch beruflich und finanziell.

Die Arbeit der Staatsanwälte im Umgang mit Mikrowellen-Verbrechen ist dringend reformbedürftig:
Um handlungsfähig zu werden brauchen die Staatsanwälte dringend eine fachliche Schulung, damit sie zunächst einmal über den nötigen Sachverstand verfügen, entsprechende Hinweise und Indizien überhaupt so interpretieren zu können, dass sie in der Lage sind, einen begründeten Anfangsverdacht zu erheben. Dazu muß man wissen, womit man bei MW-Verbrechen rechnen muß und was MW-Verbrechen kennzeichnet, damit man überhaupt erkennen kann, wann man es mit einem MW-Verbrechen zu tun hat. Und man muß sich bei der Suche nach Hinweisen, Indizien und Beweisen von herkömmlichen Gewohnheiten verabschieden und endlich aufhören, von MW-Verbrechen etwas zu erwarten, was ihnen nicht entspricht. Diese "neuen" und hochtechnisierten Verbrechen sind extrem brutal und gefährlich, auch wenn sie heimlich ausgeführt werden können, es keine Einschußlöcher vorzuzeigen gibt und (meistens) kein Blut spritzt.

Die Kriminellen haben keine Veranlassung, ihre Methoden mit den Gewohnheiten der Strafverfolgungsbehörden abzustimmen, im Gegenteil: Mikrowellen-Verbrecher bewegen sich absolut zielsicher in den Behörden-Grauzonen, in denen sie vor einer Verfolgung sicher sein können. Denn solange ein Staatsanwalt "Dienst nach Vorschrift" macht und sich nicht auf die Herausforderungen neuer Arten von Verbrechen einstellt, ist er zum Scheitern verurteilt, bzw. kann er weiterhin zunächst den bequemen Weg gehen und nichts erkennen, was auf eine (ihm bekannte) Straftat hinweist. Dass dabei immer mehr Menschen qualvoll "verrecken" hat schließlich überhaupt keine negativen Rückwirkungen auf die Staatsanwälte.

Heute kann man leider immer noch sagen, dass die Unglaubwürdigkeit des Opfers umgekehrt proportional zum Sachverstand / Sachwissen des ermittelnden (bzw. nicht-ermittelnden) Beamten der SVB ist. Denn je mehr Sachwissen zur Verfügung steht, umso "glaubwürdiger" wird das Opfer, was im Klartext heißt, umso mehr versteht der Beamte, worum es geht, auch wenn das Opfer dieselben Straftaten vorbringt.

Viele von uns Opfern, die wir oft in Todesangst unter unbeschreiblichen Qualen mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln Tag für Tag um unser Überleben kämpfen, finden den offenkundig dilettantischen und unverantwortlichen Umgang der SVB mit diesen schweren Verbrechen inzwischen noch unglaublicher als die HighTech-Verbrechen selbst! Von Verbrechern kann man nichts anderes erwarten. Aber wenn man als Bürger einer freiheitlichen (fragt sich nur, für wen) Demokratie in einem Rechtsstaat vor den Augen der achselzuckenden, untätigen und überforderten Beamten, die (in unserem Fall) fatalerweise das Monopol auf Strafverfolgung beanspruchen, qualvoll zugrunde gerichtet wird, kann man die Welt nicht mehr verstehen. Und oft fragt man sich: "Können die nicht oder wollen die nicht?" Und man kann es kaum fassen, wie schnell man in unserem hochtechnisierten Land aus Unkenntnis für verrückt gehalten werden kann und wie leicht man aus verhängnisvoller Unwissenheit gnadenlosen Verbrechern ausgeliefert werden kann. Fassungslos kann man darüber sein, wie wenig ein Menschenleben zählt und dass Foltern und Morden mit elektronischen, elektromagnetischen und anderen technischen Mitteln niemanden etwas anzugehen scheint. Wie kann es über viele Jahre hinweg möglich sein, dass irgendwie niemand für unser Schicksal als sichere Todeskandidaten nach langen Folterqualen und Zerstörung zuständig ist?

Zunächst dachten wir, die Mühlen der Bürokratie mahlen langsam, die Zuständigen brauchen Zeit, um adäquat mit diesen Verbrechen umgehen zu können. Aber nachdem ein kluger und engagierter Polizeibeamte abgezogen wurde, der die Fälle zusammen betrachten wollte, weil er erkannte, dass man die Verbrechernetzwerke überregional angehen muß und nicht beim Einzelfall stehenbleiben sollte, wurden wir skeptisch.

Wir wundern uns auch immer, wieso selbst bei spektakulären Folter-Fällen, die auch schon durch die Presse bekannt geworden sind, die Verbrecher ihre z.T. langjährigen Opfer munter weiter besenden können, ohne von irgend jemandem davon abgehalten zu werden. Woher nehmen die Verbrecher die Sicherheit, dass kein polizeilicher Messwagen UNANGEMELDET und gut getarnt auftaucht und sie möglicherweise in flagranti erwischt?

Auch wenn das Hoheitsrecht über die eigene Wohnung wie eine "heilige Kuh" unverhältnismäßig weitaus mehr geschützt wird vor der Einsichtnahme durch Beamte der SVB als Mikrowellen-Folteropfer vor einer langsamen, qualvollen Ermordung durch pervers-sadistische Schwerverbrecher, die sich nicht mit Schauen begnügen, gibt es eigentlich keinen plausiblen Grund dafür, dass nicht einmal außerhalb der Wohnung platzierte Foltergeräte im Folter-Einsatz aufgespürt werden. Obwohl wir in unserem unermüdlichen Kooperationswillen und aufgrund eigener Recherchen viele Hinweise darauf geben, von wo aus gesendet wird, werden keine spontanen Messungen von speziell ausgestatteten Meßtechnikern ausgeführt. Wenn aus geparkten Autos "geschossen" wird, die zu dem Zweck immer mit dem Heck zum Besendungsort geparkt sind, um nicht die eigene Elektronik zu zerstören, und wir die Kennzeichen angeben, dann könnten zumindest qualifizierte Messungen versucht werden -vorausgesetzt man kann entsprechend ausgebildete integere Meßtechniker einsetzen. Diese Fälle, bei denen aus der unmittelbaren Nachbarschaft "geschossen" wird, gehören noch zu den leichter aufzudeckenden.

Wir fragen uns auch, warum nicht einfach mal geprüft wird, wie die Täter zu plötzlichem Wohlstand kommen, der sich auch in Neuanschaffungen von teuren Autos zeigt. Das finanzielle Geschäft, das mit Menschenversuchen für Waffenforschungen gemacht werden kann, stellt ein Motiv für Kriminelle dar.

Inzwischen haben wir auch begriffen, dass sich Mikrowellen-Verbrecher im Windschatten von politischen und wirtschaftlichen Machthabern bewegen, die die Bevölkerung lieber nicht über die vielfältigen und grauenvollen Möglichkeiten krimineller Nutzung von Mikrowellen und anderer technischer Mitteln aufklären wollen, mit denen man Menschen verfolgen, überwachen, kontrollieren, terrorisieren, quälen, schädigen und ermorden kann.

Es war sehr aufschlußreich für Dr.Munzert und andere Opfer, bei dem 2.Symposium über Non-letale Waffen ("Non-lethal Capabilities Facing Emerging Threats", Fraunhofer Institut, Ettlingen, 13./14.5.03) mit vielen Mikrowellen-Forschern aus diversen Ländern sprechen zu können und deren Interesse an den biologischen Auswirkungen von gezielter MW-Besendung zu erleben. Einige Wissenschaftler zeigten sich erstaunt darüber, welche umfangreichen Kenntnisse die Verbrecher bei ihren kriminellen Machenschaften bereits anwenden können.
Die Anwendung der Mikrowellen-Technologie wurde für militärische Zwecke und für den Einsatz zur Staatssicherung weiterentwickelt.

Mit diesen Waffen und den entsprechenden Programmen, an deren Erstellung Mediziner, auch Psychiater, (schon seit Jahrzehnten u.a. in der DDR) mitgewirkt haben, kann man den besendeten Körper zielgenau beeinflussen:
Befindlichkeit, physiologische Abläufe und biochemische Prozesse z.B. im Immunsystem, Hormonsystem, (willkürlichen und autonomen) Nervensystem, im Herz-Kreislauf-System, im Bereich der Sensorik, in der Muskulatur etc. können von außen regelrecht gesteuert werden. Für die Weiterentwicklung dieser Einsatzmöglichkeiten und die Erprobung der Geräte und Programme zahlen entsprechende Auftraggeber immense Summen.

Ein anschauliches Beispiel stellt die Aussage eines Opfer-Paares dar, das nach unzähligen Messungen über das Vorgehen der Kriminellen sagen kann: "Unser Nachbar steuert unsere Herzfrequenz."

Aus unserer Datensammlung über das Vorgehen bestimmter Tätergruppierungen zeichnet sich u.a. eine deutliche Absicht ab, Belastbarkeiten von Zellen, Geweben, Organen und Systemen zu testen. Neben schmerzhaften und zer-störenden Wirkungen kommt der Manipulierbarkeit offenbar eine große Bedeutung zu. In dem Zusammenhang muß man auch den Zweck spezieller Besendung verstehen, die eher auf die Beeinflussung psychischer und kognitiver Prozesse ausgerichtet ist. Wenn man all die "Wirkungen" betrachtet, die wir Mikrowellen-Opfer gezwungenermaßen kennengelernt haben, dann kann man mit Sicherheit bestätigen, dass es bestimmten Verbrecherkreisen letztendlich um die völlige Kontrolle, die Bemächtigung und Fern-Steuerung von Menschen geht. Und wer das nicht GLAUBEN will, der sollte sich kundig machen. Wir wissen genau, wovon wir berichten.

Bisher haben Staatsanwälte das Vorliegen von zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten ausschließlich von entsprechenden Gutachten abhängig gemacht, die die kriminelle
Besendung mit Mikrowellen bestätigen sollen und am besten noch eindeutige Hinweise auf den Täter bzw. den Täterkreis geben sollen. Wir konnten jedoch feststellen, dass die Staatsanwälte anscheinend gar nicht wissen, was genau so ein Gutachten aussagen muß.
Bei der kriminellen Besendung mit Mikrowellen muß man mehrere ausschlaggebende Parameter beachten. Während Staatsanwälte anscheinend der Meinung sind, dass die Schädlichkeit nur mit der Intensität und der Dauer der Strahlung in Zusammenhang steht kommt zusätzlich den verwendeten Frequenzen entscheidende Bedeutung zu. So kann sich eine absichtlich schädigende Besendung sogar unterhalb der zulässigen Grenzwerte bewegen.
Üblicherweise handelt es sich um gepulste Strahlung.

Dabei ließen sie die Tatsache unberücksichtigt, dass es extrem schwierig ist und von den Verbrechern mit allen möglichen Mitteln verhindert wird, ein entsprechendes meßtechnisches Gutachten zu erstellen:

Das hängt damit zusammen, dass man üblicherweise so unter Kontrolle der Verbrecher steht, dass man kein Meßgerät unbemerkt in die Wohnung bringen kann, bzw. schwerlich einen Meß-Auftrag erteilen kann, ohne die Täter mit zu informieren.

Die meisten Gutachter sind zudem nicht in der Lage, die geforderten Ergebnisse zu liefern, weil ihre Meßgeräte nicht geeignet sind. Nur mit sehr teuren, speziellen Meßgeräten kann man die kriminelle Besendung überhaupt nachweisen.

Zudem machen die Täter auch "frequency hopping" und weichen damit der Frequenz-Erfassung aus.

Ein ganz wichtiges Hindernis liegt in der Tatsache, dass Gutachter gefährdet sind, selbst Opfer der "Mikrowellen-Mafia" zu werden, wenn sie Gutachten erstellen, mithilfe derer Täter überführt werden könnten.

Ein Gutachter kam in die Wohnung der inzwischen bereits qualvoll mit Mikrowellen ermordeten Fr.Hassel und stellte sofort extrem hohe Mikrowellen-Besendung fest. Er wäre am liebsten aus dem Haus geflüchtet, so schlimm war die Situation dort. In seinem Gutachten erwähnte er jedoch nicht, was er an krimineller Besendung messen konnte. Ich rief ihn zweimal an, um in Erfahrung zu bringen, warum er die Angaben nicht machte und um ihn um die Hilfe zu bitten, die er Fr.Hassel hätte zuteil werden lassen können. Er sagte mir darauf: "Man hat ja auch Familie."
Gutachter riskieren u.U. ihr eigenes Leben, wenn sie hochtechnisierten und hochorganisierten, gnadenlosen Schwerverbrechern "gefährlich" werden. Von besagtem Gutachter erfuhren wir auch, dass eine Staatsanwältin inzwischen besendet wird, die sich ernsthaft um eine Verbrechensaufklärung bemüht hatte.

Insofern können wir nur dringend dazu raten, Staatsanwälte nicht allein auf solch unmenschliche Verbrechernetzwerke "anzusetzen". Die Strategie der Verbrecher basiert immer auf die Tarnung durch die Unglaublichkeit der Wahrheit, auf der immens schweren Nachweisbarkeit der heimlichen Verbrechen und auf der Isolierung des Opfers. Zu ihrer Absicherung verwenden diese Kriminellen üblicherweise Drohungen und Bestechungen. Ihre Einflußmöglichkeiten sind weitreichend und erstrecken sich bis in Behörden.

Kürzlich ist es Dr.Munzert mithilfe eines klugen Ingenieurs gelungen, die Verbrecher "hereinzulegen", sodass die sich in Sicherheit wiegen und damit aussagekräftige Messungen erhalten werden konnten. (Das genaue Vorgehen geben wir nicht bekannt, damit auch andere Opfer noch die Chance haben, mit dieser Methode erfolgreich Messungen durchführen lassen zu können.)

Das Schreiben von Fr.S vom LKA Niedersachsen, das sie auch im Namen des Niedersächsischen Innenministeriums verfasst hat (30.1.03), zeigt jedoch, dass ihr bezüglich der Spezifika von Mikrowellen-Verbrechen mit deren Besonderheiten und Erschwernissen bei der Beweiserbringung leider die nötige Sachkenntnis fehlt.

Sie habe nach ihren Angaben "umfangreiche Recherchen über praktikable Möglichkeiten der Verfolgung des Missbrauchs von Mikrowellen-Strahlung" geführt. Als Ergebnis rät sie uns, die örtlich zuständige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) zu informieren, damit die MW-Strahlen durch "sogenannte `Meßtrupps´ mit fachkundigem Personal und entsprechender Meßtechnik" über "funktechnische Messungen...festgestellt und dokumentiert werden."

Hier wird die Aufklärung gezielter, auf Körperverletzung bzw. langfristig auf Ermordung
angelegter Waffenanwendungen an ein Personal delegiert, das zur Messung gestörter technischer Geräte ausgebildet und dafür ausgestattet ist. Wenn uns schon Dr.B. vom LKA Bayern mitteilte, dass es dort kein geeignetes Meßgerät zur Feststellung von Mikrowellen-Verbrechen gibt bzw. gab, dann kann man kaum davon ausgehen, dass diese "Messtrupps" der Regulierungsbehörden technisch besser ausgestattet sind zur Erfassung von HighTech-Verbrechen.

Es ist auch eher nicht zu erwarten, dass sich diese Regulierungsbehörden mit den spezifischen kriminellen Waffensystemen auskennen, bei denen mehrere Mikrowellen-erzeugende Geräte zusammengeschaltet werden, Interferenz genutzt wird, Antennensysteme kombiniert werden und Besendung auch über Satelliten gesteuert werden kann, um quälende und schädigende Besendungen zu erfassen, die nicht nur mit der Intensität der (gepulsten) Strahlung, sondern mit den verwendeten Frequenzen und anderen Parametern zusammenhängen.

Es geht hier nicht um gestörte technische Nutz-Geräte sondern um zu kriminellen Zecken speziell hergestellte und benutzte Waffen. Die Anwendung eines zur Waffe umgebauten Mikrowellenherds stellt nur die Primitivvariante weitaus komplizierterer Waffensysteme dar, bei denen Mikrowellen-Technologie mißbraucht wird.

Zudem werden die Waffen von Kriminellen bedient, die alles Erdenkliche dafür tun, um nicht erwischt zu werden. Und bei diesen Verbrechen werden unglaubliche Tarn- und Täuschungsmanöver verwendet, um unentdeckt im Verborgenen "weiterarbeiten" und allen Nachforschungen entkommen zu können. MW-Verbrecher sind u.a. Spezialisten im Abhören und Verfolgen sowie im Erschleichen, Abfangen und Manipulieren von elektronisch übermittelten Informationen.

Wenn Fr.S. uns versichern will, dass Messungen "auch diskret, d.h. für andere nicht erkennbar, erfolgen", dann läßt sie dabei sicher unberücksichtigt, dass es sich hier nicht um Kleinkriminelle und unerfahrene Täter, sondern um Verbrechernetzwerke handelt, deren technisches Know-How und deren Strategien bei den SVB noch nicht einmal hinreichend bekannt sind. Die Struktur und das Vorgehen der "Mikrowellen-Mafia" ähneln eher denen von Geheimdiensten bzw. terroristischen Vereinigungen. In diesem Sinne schrieb Dr.Munzert am 7.7.03 als Antwort auf einen Glückwunsch zu seinem gelungenen Gutachten im Forum unserer Homepage: "Doch darf ich das Kompliment an den erfahrenen Ingenieur weitergeben, der mit seinen technischen Kenntnissen das alles erst möglich machte. Zunächst war er durchaus skeptisch, als er aber merkte, dass jemand seine Messungen gezielt ins Leere laufen lassen wollte, hat er mit Ausdauer und Intelligenz die richtige Antwort gefunden!"

Wenn es nicht furchtbar schwer wäre, so ein Gutachten zustande zu bringen, würden wir uns nicht jahrelang Tag für Tag weiter-foltern lassen, schon gar nicht technisch ausgebildete Opfer (TÜF-Prüfer, Elektro-Techniker, Elektroniker, Ingenieure), die hilflos zusehen müssen, wie ihre PartnerInnen und Kinder gequält und langsam ermordet werden.

Zudem bedeutet es für uns ein Risiko, wenn wir Regulierungsbehörden einschalten. Denn wenn sie den Verbrechern nicht gewachsen sind und keine entsprechenden Meßergebnisse erzielen können, dann wird das nicht als deren Scheitern verstanden werden sondern unsere Unglaubwürdigkeit nimmt zu.

Wir haben häufiger erfahren, dass sich Beamte der SVB nach den beschriebenen kriminellen technischen Möglichkeiten bei angeblichen "Spezialisten" erkundigt und diese nicht bestätigt gefunden haben. Durch unsere jahrelangen Recherchen konnten wir jedoch feststellen, dass "normale" Elektrotechniker, Elektroniker, Professoren für Schwingungs- und Wellenphysik und Mikrowellen-Technik etc. keine Ahnung von Mikrowellen-Waffen haben, die die uns bekannten Effekte erzielen. Es handelt sich hierbei um Spezialwissen, das bisher aus militärischen und politischen Gründen der Geheimhaltung unterlag und erst im Zusammenhang mit jüngsten kriegerischen Auseinandersetzungen in die Medien gelangte, hier allerdings (aus gutem Grund) eher mit den auf die Zerstörung von Elektronik ausgerichteten Anwendungsweisen.

Tatsächliche Informationen, die zum Erwerb der notwenigen Sachkenntnis für die Befähigung zur erfolgreichen strafrechtlichen Verfolgung von Mikrowellen-Verbrechen führen, zumindest zum Begreifen der technischen Komponente, erhalten Sie auf jeden Fall bei den entsprechenden Waffen-Spezialisten der Bundeswehr. Da ein schützenswertes Interesse für die Bevölkerung besteht müssten Sie von dort auch die erforderlichen Auskünfte erhalten.

Natürlich stehen wir organisierten MW-Opfer mit dem "Daten-Pool" der Erfahrungs-Experten, der nur auf seine fachgerechte Auswertung wartet, und mit dem aus umfangreichen Recherchen erworbenen Sachwissen gern hilfreich zur Verfügung.
Wir sind selbst dabei, aus den gesammelten Erkenntnissen Spezifika der Mikrowellen-Verbrechen zusammenzutragen:

Uns allen gemeinsam ist es, dass wir gezielt in körperverletzender Absicht mit Mikrowellen besendet werden. Diese Straftat wird in allen Fällen mit vielen zusätzlichen kombiniert, sodaß MW-Verbrechen eher als ein Komplex-Verbrechen unter Zuhilfenahme der Mikrowellen-Technologie oder als HighTech-Verbrechen mit Bandenkriminalität bezeichnet werden könnte.

Es sind also immer Mikrowellen-Waffen beteiligt und wir haben noch keinen Fall erlebt, bei dem der Täter eine Einzelperson war. Zumindest gibt es immer einen "technical support" im Hintergrund, der den Folterer einweist und möglicherweise die Aufträge erteilt.
Da häufig im Schichtdienst "gearbeitet" wird und die Verbrecher ALLES KONTROLLIEREN müssen, das zu ihrer Enttarnung bzw. zum Aufdecken ihrer strafbaren Handlungen führen könnte, sind MW-Verbrechen sehr aufwendig. Dazu kommt die Absicht, Langzeitstudien über biologische Wirkungen von MW-Bestrahlung unter bestimmten Bedingungen zu machen, einen Nachbarn aus dem Haus zu vertreiben (da braucht man auch Ausdauer), Zerstörungs- und Tötungsmethoden auszutesten, MW-Einsatz als terroristisches Machtmittel zu erproben u.v.m.

Die Verbrechernetzwerke sind oft so organisiert, dass man zwischen Auftraggebern und Auftrags-Tätern unterscheiden muß.

Die Anzahl und die Art der Zusatz-Delikte variieren, einige werden aber immer angewendet:
Wir werden alle abgehört, es wird immer registriert, wo man sich befindet, bzw. man wird aufgespürt, technische Kommunikationsmittel (Telefon, PC mit eMail-Anschluß, Faxgerät) werden gestört, elektronische bzw. Elektro-Geräte werden ge- und zerstört und es werden immer Mobbing und Rufmordkampagnen eingesetzt!
Straßenverkehrsterror wird öfters angewendet, gelegentlich kommt es auch zu Mordversuchen im Straßenverkehr, denen einige von uns zum Glück schon entkommen konnten. Einbrüche ohne Einbruchspuren an den Wohnungs-Zugängen dienen der besseren Ausrichtung der zielgenauen Besendung, der Entwendung wichtiger Unterlagen, der Terrorisierung und Einschüchterung des Opfers und der Verstärkung dessen Unglaubwürdigkeit. (Über die technischen Möglichkeiten, auch angeblich sichere Schlösser spurenlos zu öffnen, sind Polizeibeamte nicht hinreichend informiert. Die nötigen Kenntnisse besitzt jedoch zweifellos der Geheimdienst.) Einige Opfer haben schon Vergiftungen überstanden. Dabei wurden das Wasser der Regentonne für den Gemüsegarten sowie Lebensmittel in der Wohnung vergiftet.

Das, was Staatsanwälte für Ihre Ermittlungsarbeit anscheinend voraussetzen, liegt bei diesen kombinierten Terror- und Folterverbrechen nicht vor:
Es werden viele verschiedene, verdeckte Straftaten kombiniert, die nicht eindeutig und unmittelbar feststellbar sind und deren (krimineller) "Sinn" nicht sofort begriffen werden kann.

Weil es sich um enorm umfangreiche kriminelle Aktivitäten mit einem großen personellen, technischen, zeitlichen und finanziellen Einsatz handelt, deren Ursachen und Absichten bei SVB anscheinend leider noch nicht begriffen werden, kommt man als Opfer leicht in den Verdacht, einen Verfolgungswahn zu haben, sich als Person völlig überzogen wichtig zu nehmen und den nötigen Realitätsbezug verloren zu haben.
Solange die technischen Voraussetzungen nicht bekannt sind und Motive noch nicht
verstanden werden bleiben die meisten Fragen unbeantwortet:
Wer macht da wie was wozu?

Und weil alles so unglaubwürdig und befremdlich klingt und (meistens) nichts "Handfestes" und "Sichtbares" vorzuführen ist wird der Aufklärung der Fragen nicht weiter nachgegangen, weil sich die Fragen gar nicht wirklich zu stellen scheinen. Alles, was MW-Opfer vorbringen, entspringt entweder einem wirren Geist oder unerklärlichen körperlichen Störungen oder Erkrankungen. Es gibt immer irgendwelche anscheinend "normale" Erklärungen für das, was die Beamten nicht begreifen, bzw. ohne Vorbereitung nicht begreifen können (plausible deniability). Seit Jahren fallen die zuständigen Beamten der SVB auf die unvorstellbare UNGEHEUERLICHKEIT der MW-Verbrechen herein und erkennen keinen Anfangsverdacht, denn die Wahrheit über diese Verbrechen ist noch immer die beste Tarnung. Stattdessen werden wir Opfer für unzurechnungsfähig gehalten - diese Pathologisierung von Verbrechensopfern funktioniert sogar bei Ehepaaren und ganzen Familien. Da wird Partnern kurzerhand das "Eingebundensein in die Wahnvorstellungen" des anzeigeerstattenden Opfers unterstellt, sogar von Psychiatern, die häufig von überforderten Polizeibeamten auf Opfer angesetzt werden (Gutachten über sozial-psychiatrischen Dienst). Wir Opfer müssen die Konsequenzen dieses "Irrtums" tragen und letztendlich mit unseren Leben bezahlen.

Während man Einzelfälle so noch leicht wegen der auf Unkenntnis der eigentlich zuständigen Ermittler beruhenden Unglaubwürdigkeit der Opfer abweisen kann, fallen bei der Betrachtung vieler MW-Verbrechen typische Strategien der Verbrechernetzwerke auf. Und hierin liegt eine große Schwachstelle der MW-Verbrecher, denn die Wiederholungen und auffälligen Ähnlichkeiten bei den Vorgehensweisen bestätigen das Vorhandensein der Delikte. Da arbeiten die Verbrecher einem ihrer eigenen Grundsätze zuwider, die Straftaten als Hirngespinste erscheinen zu lassen. Üblicherweise liegen bei Psychotikern u.a. an Wahnerkrankungen leidenden Menschen keine korrespondierenden Wahninhalte vor, wenn sie sich gar nicht kennen.

Die Stereotypien im "Verbrechens-Design" vieler Fälle, der menschenverachtende, barbarische "Umgang" mit den Opfern und die auf Manipulation bzw. Zerstörung der Persönlichkeit abzielende Psycho-Folter weisen unübersehbar Ähnlichkeiten mit absolut standardisierten Foltermethoden in der DDR bzw. mit der sog."Gehirnwäsche" auf. Dies konnten wir über ehemalige politische Häftlinge in Erfahrung bringen.
Wenn Sie sich Unterlagen über diese "Methoden" im Umgang mit politisch unliebsamen DDR-Bürgern beschaffen werden Sie vieles wiederentdecken in dem, was MW-Opfer berichten. Wir haben bisher leider keinen Zugang zu entsprechenden offiziellen Belegen bekommen können. Hier bekommt man auch Hinweise über einen Täterkreis, der Bespitzelungs- und Terrormethoden zur Höchstform kultiviert hat: Gelernt ist eben gelernt.

Insgesamt kann man über unsere Situation sagen, dass wir uns als langjährige MW-Opfer eher in einem subversiven, kriegsähnliche Zustand mit Belagerung, Ausbeutung und langsamer, qualvoller Vernichtung befinden. Einmalige Verbrechens- Ereignisse, auf die Staatsanwälte wohl eher spezialisiert sind, sind etwas völlig anderes. Wenn man in einer Art "elektronischem Terror- und Foltergefängnis" lebt befindet man sich innerhalb eines anscheinend noch vorhandenen Rechtsstaats in einem Zustand des Ausgeliefertseins an ein unsichtbares, kaum vorzeigbares totalitäres System, dessen Geheimhaltung uns noch daran erinnert, dass wir offiziell noch eine freiheitliche Demokratie haben, die allerdings ziemlich perfekt unterlaufen wird. Diese unfassbare Tatsache muß man bei der strafrechtlichen Verfolgung berücksichtigen und das Vorgehen daran anpassen.
Es nutzt letztendlich nur den Verbrechern, diese schreckliche und äußerst gefährliche Tatsache von einflußreichen politischen Stellen immer noch verleugnen zu wollen.

Inzwischen sind die meisten von uns nämlich davon überzeugt, dass es sich bei den MW-Verbrechen nicht nur um heimliche und unheimliche sondern offensichtlich auch um verheimlichte Verbrechen handelt. Es gibt sonst keinen Grund dafür, trotz des Legalitätsprinzips staatliche Anlaufstellen für Opfer im Unklaren über mögliche MW-Verbrechen zu lassen, vor denen bereits seit Jahren auch von offiziellen und angesehenen Stellen gewarnt wird. Auf diese Weise werden die Opfer dort routinemäßig auflaufen gelassen und als vereinzelte "Spinner" geführt ohne die gesellschaftsbedrohliche Relevanz dieser "neuen" Straftaten auf unterer Ebene zu realisieren bzw. realisieren zu können. Es ist für uns auch eine Tendenz deutlich erkennbar, die einzelnen Fälle nicht zusammenzubringen und genauer zu betrachten, was sicher nicht nur mit unterschiedlichen oder unklaren Zuständigkeiten zusammenhängt.

Wir haben schon zu viel über die Verbrechen und die skandalösen Zustände bei den SVB in diesem Zusammenhang aufgeklärt, als dass sich Zuständige jetzt noch auf eine "davon-haben-wir-nichts-gewußt-Position" zurückziehen könnten. Und es kann doch nicht nur für einfache Bürger gelten, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.
Wir lassen es nicht mehr zu, dass sich die Zuständigen weiter vor der Verantwortung drücken, weiter illegale Waffentests und grausame Menschenversuche dulden bzw. schützen, Deutschland weiterhin ein Eldorado für Mikrowellen-Folter bleibt und die SVB selbst eher ein Sicherheitsrisiko bleiben, als dass sie schwere Kriminalität angemessen verfolgen, aufdecken und bestrafen.

Wir möchten Sie daher bitten dafür zu sorgen, dass eine zentrale Stelle mit Spezialisten für die Aufklärung von Mikrowellen-Verbrechen eingerichtet wird und die beteiligten Behörden endlich konstruktiv zusammenarbeiten. Die Anerkennung der Opfer darf nicht weiter daran scheitern, dass nicht einmal das Wissen darüber vorhanden ist, dass die geschilderten Straftaten generell möglich sind!!!
Es wäre sicher hilfreich, alle entsprechenden Straftaten bzw. Anzeigen bundesweit zu sammeln und an kompetenter Stelle auszuwerten. Wichtig wäre dabei, den Stand der MW-Verbrechensbekämpfung beim BKA abzufragen.
Wegen der geradezu mafiösen Struktur der Verbrechernetzwerke müsste das Vorgehen ähnlich wie bei der Drogenkriminalität netzwerkartig organisiert und abgesichert sein.
Damit sich verzweifelte Opfer nicht immer wieder vergeblich um Hilfe an die örtlichen Polizeidienststellen oder Staatsanwaltschaften wenden, wäre eine Anlaufstelle zur Soforthilfe sicher hilfreich. Die Dunkelziffer der bereits zu Tode gefolterten, suizidierten und in Psychiatrien "versackten" Opfer, die zumeist noch nicht einmal wissen, was ihnen angetan wird, ist sicher sehr hoch. Denn bisher waren die MW-Verbrechen leider perfekt.

Wir sehen es als dringlich an, dass endlich Kriterien erarbeitet werden, anhand derer Unterscheidungsmöglichkeiten zwischen Elektrosensibilität, Mikrowellen-Wahn und Mikrowellen-Verbrechen zur Verfügung stehen.

Zur Spurensicherung muß man Wissen über spezifische Auswirkungen, Qualität und Eigenschaften von Mikrowellen-Besendung erwerben, damit notwendige Hinweise und Indizien auch erkannt werden können.
Die Vorsichtigeren unter uns Opfern teilen wenig über die Auswirkungen der kriminellen Besendung mit, um den Tätern nicht über ihre detaillierten Rückmeldungen konkret verwertbare Hilfestellungen zur Präzisierung der Foltermethoden zu geben.

Besonders perfide ist der Umstand, dass man eine Besendung nicht immer wahrnehmen kann, man also nicht zwangsläufig merkt, wenn man mit Mikrowellen besendet wird.
Schmerzen entstehen erst beim Überschreiten einer bestimmten Intensität der elektromagnetischen Besendung im Mikrowellen-Bereich. Es können Phänomene hervorgerufen werden, denen "normale" Ursachen zugrunde liegen könnten, die bestimmte Störungen oder Erkrankungen sozusagen kopieren. So können MW-Verbrechen auch völlig unbemerkt ablaufen.

Daneben gibt es aber eindeutige Hinweise auf typische MW-Wirkungen:
Dazu gehören Mikrowellen-Brandblasen und andere Hauterscheinungen, die man als Ermittlungsbeamter kennenlernen müßte.
Wir haben zufällig herausgefunden, dass merkwürdigerweise mehrere Opfer-Frauen durch die Besendung schwarze Zehennägel bekommen haben! Bei einer Frau wurden die Unterschenkel gezielt beschossen und arterielle Durchblutungsstörungen erzeugt. Die Großzehennägel verfärbten sich schwarz, das Gewebe darunter entzündete sich, eiterte, wurde nekrotisch, die Zehennägel fielen ab und schließlich wurde eine Großzehe amputiert. Dann wurde der Heilungsprozeß durch gezielten "Beschuß" verzögert.

Für die strafrechtliche Ermittlung bei Mikrowellen-Verbrechen ist es notwendig, auch andere Hinweise bzw. Beweise erhalten zu können, um sich nicht nur von schwer zu erlangenden meßtechnischen Gutachten abhängig zu machen.
Deshalb befassen wir uns mit den Auswirkungen krimineller Mikrowellen-Bestrahlung auf den menschlichen Organismus. Dazu können wir eine Menge sachdienlicher Hinweise geben, wenn sich mal jemand ernsthaft damit befassen will. Wir können nämlich viele Störungen und Erkrankungen aufzeigen bzw. belegen, die erst nach dem Beginn der Besendung aufgetreten sind. Dazu gehören Tumorbildungen, Krebserkrankungen, Niereninsuffizienz, Augenschäden, massiv gestörte Hormonwerte, Bindegewebsstörungen und Verbrennungen. In vielen Fälle ist es durch die Besendung zu vorzeitigen Alterungsprozessen gekommen.

Soviel wir wissen verändern sich die Erythrozyten (rote Blutkörperchen) unter schädigendem Mikrowellen-"Beschuß". Dabei kommt es zu Störungen der Erythropoese (Bildung und Entwicklung von Erythrozyten) mit einer Anhäufung unreifer Zellen. Zudem sinkt der Melatoninspiegel erheblich ab.

Blutuntersuchungen könnten möglicherweise tatsächliche Hinweise auf das Vorliegen von schädigender MW-Besendung geben. Mithilfe von Langzeit-EKGs könnten Messungen von Herzrhythmusstörungen unter MW-Beschuß vorgenommen werden. Typische Chromosomenveränderungen (Drehungen, Brüche, Mikrokerne), Zelltodprodukte und Hitzeschockproteine könnten nachgewiesen werden. Wir halten es für dringend erforderlich, dass sich auch Gerichtsmediziner auf dem bisher vernachlässigten Gebiet der Aufklärung von MW-Verbrechen kundig machen und sich entsprechendes Wissen und Fähigkeiten aneignen.

Für uns Folteropfer, die wir jahrelang technisch unterstützter Bösartigkeit und Unmenschlichkeit ausgeliefert sind, ohne Spuren der Qualen aufzeigen zu können, die man in Form von Zerren, Würgen, Drücken, Stechen (bei allen betroffenen Opfern bevorzugt in Schamlippen und Scheide bzw. Hoden und Eichel sowie im Analbereich), Quetschen, Brennen etc. aushalten muß, auch wenn die Beschwerden und Schädigungen mit unsichtbaren Wellen gemacht werden, liegen darin möglicherweise die Chancen, objektvierbare Befunde zu erhalten. Es wäre auch zu wünschen, dass das heimliche Morden mit MW-Waffen über Verursachung von Herzversagen endlich aufgeklärt werden könnte.

Obwohl das Schreiben lang geworden ist konnte ich zu allen wesentlichen Punkten doch nur kurze Basisinformationen geben. Um Wiederholungen zu vermeiden verweise ich auf die in der Anlage enthaltenen Schreiben an andere Strafverfolgungsbehörden und zusätzlich informierte Stellen sowie auf unsere Homepage (s.o.). Wir werden uns auch weiter mit Recherchen zu den Motiven der Verbrecher, der Rekrutierung von Auftrags-Tätern, der Erstellung von Täter-Profilen etc. befassen.

Falls Sie sich selbst von den körperlich spürbaren Wirkungen von MW-Besendung überzeugen wollen bieten wir Ihnen eine entsprechende kurze und harmlose Demonstration an. Bei diesen Verbrechen sollte es eher um Wissen und Begreifen als um´s Glauben gehen.

Bitte sorgen Sie dafür, dass diesen unendlichen Qualen auf rechtsstaatlichem Wege ein Ende bereitet wird und wir nicht länger unvorstellbarer Perversion, unbarmherzigem Sadismus und langsamer Ermordung ausgeliefert bleiben.
Wir sind nicht länger bereit, uns weder aus Unwissenheit noch aus Unfähigkeit oder Bequemlichkeit, geschweige denn aus wirtschaftlichen oder politischen Interessen länger zerstören zu lassen.

Wenn Sie Ihre Aufgabe, der "Sicherung und Fortentwicklung unseres Rechtsstaates" (Homepage Bundesjustizministerium) zu dienen, ernst nehmen, dann ist es allerhöchste Zeit, der "elektromagnetischen" Unterwanderung durch Verbrechernetzwerke etwas entgegenzusetzen und Mikrowellen-Verbrechern nicht weiter zu gestatten, sich all dessen zu bemächtigen, was die Basis unserer Gesellschaft darstellt.
Es wäre ratsam, dabei mit den Abteilungen zum Schutz vor terroristischen Aktivitäten und der Bundeswehr zusammenzuarbeiten.

Dieses Schreiben schicke ich Ihnen auch im Namen von: (2)

Für eine kurze Rückmeldung über den Eingang dieses Briefes nebst Anlagen wäre ich Ihnen
dankbar.
Aufgrund der Dringlichkeit der Situation bitte ich um eine baldmögliche Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Anlagen:

5.6.02 eMail an Hr. Bundesinnenminister Schily (19.6.02 dieselbe eMail geschickt)
16.6.02 eMail an den Deutschen Richterbund, Vorsitzender Hr. Mackenroth
15.8.02 eMail an das Bayerische Innenministerium, Hr. Innenminister Dr. Beckstein
20.10.02 Schreiben an den Präsidenten des BKA, Hr.Dr.Ulrich Kersten
30.11.02 Schreiben an alle Präsidenten / Leiter der LKAs
10.12.02 Schreiben an alle Innenminister der Länder
11.12.02 Schreiben an das Bayerische Staatsministerium des Innern,
Hr. Innenminister Dr. Beckstein
18.12.02 Schreiben an alle Generalstaatsanwaltschaften / Generalstaatsanwälte
22.12.02 Schreiben an den Präsidenten des BKA, Hr.Dr.Ulrich Kersten
23.1.03 Schreiben an Hr.Bundesinnenminister Schily
2.2.03 Schreiben an den Hr.Bundespräsidenten Rau / Hr.Bundestagspräsidenten Thierse
14.4.03 Schreiben von Dr.Munzert an das BKA, Hr.Kommissar S.
6.3.03 Schreiben an alle JustizministerInnen
15.6.03 eMail an das Bundesinnenministerium, Abgeordnetenbüro und Antworten
   
14.6.02 eMail an Amnesty International, Deutschland
30.12.02 eMail von Dr.Munzert an den WEISSEN RING
26.5.03 Schreiben an den WEISSEN RING, Hr.Dr.Weber
5.6.03 Schreiben von Pfarrer Engelbrecht, Flomborn, an den WEISSEN RING: Erklärung zugunsten der Opfer von Elektrowaffen
   
19.6.02 eMail vom Abgeordnetenbüro Otto Schily
23.10.02 Schreiben vom Bundesinnenministerium (Petitionsausschuß)
12.11.02 Schreiben vom Bayerischen Innenministerium, AZ: IC5-0142.1-610 NA
6.12.02 Schreiben vom Bayerischen LKA, AZ: StB1-PB 188
21.1.03 Schreiben vom BKA, AZ: LS 2 - 27-2737/02
30.1.03 Schreiben vom LKA Niedersachsen, AZ: 2/23.2
19.6.03 Schreiben vom Bundespräsidialamt, AZ: 11-000 13-2-332/03
   
29.7.02 Fr. G.: Petition der Interessengemeinschaft der Opfer von Elektrowaffen
Nov/2002 Dr. Reinhard Munzert: Mikrowellen-Verbrechen: Neue Technologie und Kriminalität
6.1.03 Fr. G.: Widerspruch gegen die abschließende Beantwortung der Petition
Mai 2003 Dr. Munzert: Terrorwaffen der Zukunft: Terroristische Anwendungen von Mikrowellen
Juni 2003 Dr. Munzert: Mikrowellenhören
Juni 2003 Dr.Munzert: Missbrauch der Psychiatrie
30.6.03 Dr.Munzert: Gutachten: Starke hochfrequente elektromagnetische Felder im Hause eines Opferpaars
4.7.03 Dr.Munzert: Gesundheitliche Auswirkungen krimineller Mikrowellenbestrahlung
   
14.7.01 Pravda, J.Fleming: The Shocking Menace of Satellite Surveillance
25.9.01 sueddeutsche.de, J.Laukenmann: Hände hoch - oder es klebt
6.1.02 WELT am SONNTAG, Julia Winkenbach: Mikrowelle als Nahkampfwaffe
19.1.03 TIME Magazine, Mark Thompson: America`s Ultra-Secret Weapon
20.1.03 DIE WELT, Manuela Stabaty: Tödliche Mikrowellen aus dem Aktenkoffer
24.1.03 SPIEGEL ONLINE, Markus Becker: Mit Mikrowellen in den Krieg
30.1.03 NETZEITUNG.DE: Mikrowellen - Amerikas neue Waffe
30.1.03 Economist: Come fry with me
18.2.03 Scientific American: Do Microwave Weapons Kill?
21.2.03 SPIEGEL ONLINE, Ulrich Jaeger: Im Visier des Drachenauges
10.3.03 Financial Times, G.Hegmann: Diehl und Rheinmetall verkaufen zusammen Mikrowellen-Waffen
17.3.03 Herald Tribune, Th.Fuller: Microwave weapons: the danger of first use
2.4.03 Frankfurter Rundschau, W.Silvanus: USA entwickeln Waffen, die nicht töten sollen
April 2003 Spektrum der Wissenschaft, M.Puttré: Satellitengelenkte Waffen
13.5.03 BBC News: The weapons of bloodless war
2.6.03 Süddeutsche Zeitung, O.Arndt, D.Artichouk: Der mit dem Stromschlag straft / Der Colt für alle Fälle
5.6.03 Stuttgarter Zeitung,R.Bäßler:Für die gute alte Dienstpistole ist Konkurrenz in Sicht
5.6.04 Stuttgarter Zeitung: Arsenale der Zukunft
   
Nov.1980 Nationale Volksarmee, Institut für Luftfahrtmedizin der LSK/LV: Literaturzusammenstellung zum Thema "Mikrowellen" (7 Seiten)
Okt.2001 Zivilschutzforschung, Schutzkommission beim Bundesminister des Innern, Zweiter Gefahrenbericht, Band 48 (2.5)
April 2003 Deutsches Pfarrerblatt, Pfarrer Engelbrecht: Handy habeo-ergo sum
Mai 2003 Fraunhofer Institut: Non-Lethal Capabilities Facing Emerging Threats /19-13



 


(1) Der Name wurde geändert, um die Gefährdung nicht unnötig zu vergrößern

(2) Die Namen und Orte der Opfer werden nicht veröffentlicht, um die Gefährdung nicht unnötig zu vergrößern

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