[home]
www.mikrowellenterror.de

[Übersicht der Behördenschreiben]

Zweites Schreiben der IG an das Bundeskriminalamt, Kommissar S.

Dr. Reinhard Munzert
Erlangen
(per Email)

 

An das BUNDESKRIMINALAMT

14.4.03

Sehr geehrter Herr Kommissar S.

LS 2 - 27-2737/02

Mikrowellen-Waffen und Mikrowellen-Verbrechen

Hier sind weitere Informationen über Mikrowellen-Waffen und
Mikrowellen-Verbrechen:

Mikrowellen-Waffen (Directed Energy Weapons/Radio Frequency Weapons) sind
HighTech-Waffen, die mit elektrischer Energie verletzen, zerstören und töten.
Neben militärischen Anwendungen eignen sich diese leider auch vorzüglich für
Terroraktionen und schwer nachweisbare Verbrechen. Sie können zum Beispiel die
Elektronik von Flugzeugen und Hubschraubern ausschalten und diese zum Absturz
bringen. Außerdem können Computer von der Straße aus mit Mikrowellensendern ge-
oder zerstört werden. Auch die Elektronik von PKWs kann damit ausgeschaltet,
sogar Airbags von vorbeifahrenden Fahrzeugen ausgelöst werden.

Mikrowellen-Waffen sind einerseits Anti-Electronics-Weapons, können aber
auch direkt gegen Menschen gerichtet werden (Anti-Personnel-Weapons). Die
primitivste Möglichkeit hierzu bietet der Mikrowellenherd aus der Küche, er kann
mit entsprechenden Grundkenntnissen (Bauanleitung im Internet) ohne großen
Aufwand zu einer "einfachen" aber gefährlichen Mikrowellen-Waffe umgebaut
werden. Wichtigstes Bestandteil ist hierbei die Vorrichtung zur Erzeugung von
Mikrowellen, das Magnetron.

Neben dem Magnetron werden Mikrowellengeneratoren bzw. Mikrowellensender
verwendet. Eine aktuelle, gut zu tarnende HighTech-Version von MW-Waffen wird so
angewandt: Es werden mehrere kleine Sender zu einem Intelligenten Sendersystem
zusammengeschlossen, womit man in der Lage ist, auch bewegte Ziele zu verfolgen,
mit gepulsten elektromagnetischen Wellen anzugreifen und deren Elektronik zu
(zer-)stören oder Menschen (unauffällig) zu besenden, was zu schweren
Schädigungen führen kann. Die Sendeanlagen sind u.a. in Wohnungen oder
Vans versteckt oder werden von Campingbussen, deren Parabolantenne zum Versenden
von Hochleistungsmikrowellen umgebaut wurde, abgestrahlt. Hierbei werden schon
beachtliche Zielgenauigkeit und Sendeintensitäten erreicht.

In Deutschland werden Mikrowellen-Waffen bereits von Kriminellen
angewandt, getestet und ständig verbessert. Uns sind mittlerweile über 100
Verbrechensopfer bekannt sowie mehrere Täter, wobei in vielen Fällen auch
organisierte Kriminalität einbezogen ist.

Zusammenfassender Artikel über Mikrowellen-Verbrechen:
http://www.buergerwelle.de/d/doc/technik/munzert-mikrowellewaffen.htm
(mit zahlreichen Quellen und Literaturhinweisen; zur Veröffentlichung in einer
angesehenen Sicherheitsfachzeitschrift angenommen).

High-Tech Waffe Mikrowelle - Kriminelle Anwendungen von Mikrowellen
(R. Munzert). In Aufklärungsarbeit Heft 9, April 2003, S. 25-31.

Zum Thema Mikrowellen-Verbrechen und/oder -Terror siehe auch die Artikel:
Mikrowelle als Nahkampfwaffe. In: WELT am SONNTAG, Nr.1. 6.1.2002, S. 12.
http://www.welt.de/daten/2002/01/06/0106vm306168.htx

sowie

Tödliche Mikrowellen aus dem Aktenkoffer in DIE WELT, 20.1.2003, S. 30.
http://www.welt.de/data/2003/01/20/34385.html
Wo u.a. über Mikrowellen-Waffen zu lesen ist:
"Die Pulse einer Mikrowellenwaffe können bei Menschen epileptische Anfälle,
Erbrechen, Fieberanfälle und Bewusstlosigkeit auslösen. In einem Umkreis von
rund 200 Metern kann die Wirkung der Strahlung gar tödlich sein."

Siehe auch: The Economist, February, 1st-7th, 2003, S. 68-69: Electromagnetic
weapons - Come fry with me.
http://www.economist.com/science/displayStory.cfm?story_id=1559830

Aktuell zu deutschen Firmen:
Diehl und Rheinmetall verkaufen gemeinsam Mikrowellen-Waffen
Financial Times Deutschland online:
http://www.ftd.de/ub/in/1047031828109.html?nv=lnen
oder Printausgabe:
Financial Times Deutschland, 10.3.2003, S. 8: Diehl und Rheinmetall bauen
gemeinsam Mikrowellen-Waffen.

Die International Herald Tribune betont in einem Artikel vom 17.3.03 neben den
militärischen Anwendungen von Mikrowellenwaffen auch deren terroristische
Verwendungsmöglichkeiten: "Some analysists have called it the perfect terrorist
weapon."

Zu Mikrowellen als einsatzfähige militärische/terroristische Waffen. Siehe z.B.
Mit Mikrowellen in den Krieg
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,231868,00.html

Oder High-Tech Krieg
"Mikrowellen-Waffen verbrennen Gegner selbst durch Mauern hindurch..."
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,236955,00.html

Uns liegen mehrere Video-Aufzeichnungen von relevanten Beiträgen deutscher
Fernsehsender vor, einschließlich entsprechender Demonstrationen und Aussagen
von Professoren und Doktoren der Physik oder Elektrotechnik, die die kriminelle
Verwendungsfähigkeit von Mikrowellen aufzeigen.

Außerdem darf ich noch auf den Zweiten Gefahrenbericht der Schutzkommission
beim Bundesminister des Innern (Oktober 2001) hinweisen, wo ausführlich auf
Gefahren durch "Elektromagnetischen Terrorismus" hingewiesen wird und
dabei ausdrücklich von Mikrowellen-Waffen [High Power Microwave: HPM] die Rede
ist: "HPM-Waffen können ... relativ einfach und ohne aufwendige Kosten von
Zivilpersonen aus handelsüblichen Komponenten gefertigt und zu Sabotage- oder
Erpressungszwecken eingesetzt werden. Es wird in diesem Zusammenhang bereits von
Elektromagnetischem Terrorismus gesprochen, der zu einer Gefährdung der
öffentlichen Ordnung führen kann." Soweit der Gefahrenbericht der
Schutzkommission 2001, S.40.

Zahlreiche Bürger Bayerns und Deutschlands haben sich wegen
Mikrowellen-Verbrechen mittlerweile an das Bayerische Landeskriminalamt und das
Bayerische Innenministerium gewandt. Die entsprechenden Vorgänge und eine
gutachterliche Stellungnahme finden sich unter den Aktenzeichen des Bayerischen
Staatsministeriums des Innern: IC5-0142.1-610 NA (Mikrowellen-Waffen) und des
Bayerischen Landeskriminalamts: StB1-PB 188 (Mikrowellen-Verbrechen).
Die gutachterliche Stellungnahme beinhaltet unseres Wissens die Bestätigung der
Existenz von Mikrowellen-Waffen und die Möglichkeit entsprechender Verbrechen.

Gehen Bürger jedoch in Deutschland zu ihrer Polizeistation um
entsprechende Straftaten anzuzeigen und/oder um Hilfe zu bitten, wird ihnen
bislang in schöner Regelmäßigkeit erklärt, solche Waffen und Verbrechen gebe es
nicht. Nach wir vor herrscht also bei den Sicherheitsorganen und Behörden ein
Wissensdefizit über Mikrowellen-Verbrechen. Die resultierende Untätigkeit
ermöglicht nicht nur perfekte Verbrechen, sondern auch die ungehinderte
Weiterentwicklung neuer Terrormöglichkeiten.

In Ihrem Brief vom 21.1.2003 schreiben Sie: "Bis zum heutigen Tage liegen dem
Bundeskriminalamt jedoch keine Informationen vor, dass Mikrowellen nachweislich
als Waffe gegen Personen zum Einsatz gebracht worden sind."
Das ist auch nicht sehr verwunderlich, wenn die Strafverfolgungsbehörden vor Ort
nicht über diese neuartigen Verbrechen informiert werden und überhaupt nicht
wissen, wie ermittelt werden soll.

Außerdem ist nach übereinstimmender Aussage von Experten für Mikrowellen-Waffen
und deren Veröffentlichungen überhaupt nicht mit entsprechenden Beweisen zu
rechen. Sie weisen vielmehr auf diese Tatsachen hin: Mikrowellen-Verbrechen
geschehen anonym, verborgen und spurlos!

"Elektromagnetische Waffen sind heimtückisch...Man kann verleugnen, je
irgendetwas gemacht zu haben, es gibt keine Geschosse, keine brennenden Trümmer,
kein rauchendes Gewehr" (James Benford of Microwave Sciences, in Sample 2000).

Fachleute betonen, daß Hochfrequenz-Waffen große Vorteile haben, unabhängig
davon, ob man sie für Verbrechen, Terroranschläge oder militärische Operationen
verwendet: "Da gibt es keine große Explosion bei ihrer Verwendung. Es bleiben
keine (Munitions-)Reste zurück, die man analysieren könnte... Es ist schwer zu
sagen, wie der Schaden entstand und wann es passierte. Das alles ist ziemlich
geheimnisvoll. Ein Gegner [Opfer], der herausfinden wollte, was geschah und
warum, wäre größtenteils ohne Anhaltspunkte" (Fulghum 2002).

Die "International Union Of Radio Science" warnte die wissenschaftliche
Gemeinschft und die Bevölkerung vor der Anwendung von elektromagnetischen
Geräten durch Kriminelle: "Diese Resolution soll aufmerksam machen auf die
Tatsache, daß damit Verbrechen verborgen und anonym geschehen können..." (1999).

Weitere führende Fachleute (Wik, Radasky & Gardner 2000) bestätigen:
"Elektromagnetischer Terrorismus ist sehr verlockend... Er kann eine große Zahl
von Zielen erreichen, ohne Spuren zu hinterlassen". Auch diese Experten wollen
bewusst machen, "dass EM-Terrorismus im Geheimen und anonym praktiziert werden
kann und dass physikalische Grenzen wie Zäune und Mauern für elektromagnetische
Felder kein Hindernis darstellen".

Der Ingenieur und Waffenexperte Schriner betonte bei einer Anhörung des
amerikanischen Kongresses zu Hochfrequenzwaffen bereits 1998, daß Kriminelle
durchaus in der Lage seien, Mikrowellen-Waffen unauffällig anzuwenden. Schriner
bezeichnet Hochfrequenzwellen als "Unseen Weapon" (unsichtbare Waffe). Schriners
Team demonstrierte u.a., daß man von einem geparkten Van aus sogar Patienten im
Krankenhaus in ihren Betten bestrahlen sowie medizinische Geräte mit Mikrowellen
stören kann (2001).

In einem Enquete-Bericht des Bundesamtes für Sicherheit in der
Informationstechnik wird zur Mikrowellen-Waffe ausgeführt, sie "paßt sogar in
einen Koffer, womit sie leicht zu transportieren und zu tarnen ist" (Dezember
1999, siehe auch die Bundestagsdrucksache 13/11002).

Der amerikanische Elektroingenieur Ed Pevler (Dallas), der für die militärische
Entdeckung von Mikrowellen-Angriffen das weltweit erste Patent besitzt, betont:
"The development of high-power microwave (HPM) weaponry, and its proliferation
into subversive organizations, offers the means to commit the 'perfect crime'.
HPM attacks typically leave no residual evidence and their effects can range
from nuisance to catastrophic... For those desiring anonymity, there can be no
better tool than HPM weapon. Its effects are transient and leave no evidence in
their wake" (1997). An anderer Stelle hebt Pevler (1994) nochmals hervor: "An
interesting aspect of a successful RF Weapon attack is that no evidence remains
to incriminate the perpetrator".

ES GIBT KEINEN DIREKTEN NACHWEIS - OHNE EINGREIFEN DER POLIZEI - UM DEN/DIE
TÄTER EINES MIKROWELLEN-VERBRECHENS ZU BELASTEN! MAN VERLANGT VON DEN
VERBRECHENSOPFERN EINE UNMÖGLICHKEIT!

Bislang werden die örtlichen Polizeidienststellen bei der Aufklärung dieser
neuen Verbrechen weitgehend allein gelassen. Wie sollten also die Opfer von
Mikrowellen-Verbrechen selbst oder die örtliche Polizei, die kaum informiert
ist, hier Beweise finden und sichern? Solange die übergeordneten Stellen, wie
BKA und LKAs keine umfangreichen Informationen bereitstellen, bleiben die Opfer
weiterhin schutzlos den Kriminellen ausgeliefert. Ein Mitglied der
Interessengemeinschaft der Opfer von Elektro-Waffen ist mittlerweile mit
Mikrowellen ermordet worden und zwar vorerst perfekt, weil die zuständige
Polizeidienststelle noch nie etwas von Mikrowellen außerhalb der Küche gehört
hatte und nicht ermitteln wollte; jetzt ist ein Anwalt eingeschaltet. Anderen
Opfern mussten Tumore oder Körperteile entfernt werden.

Sie schreiben: "Der Einsatz von Mikrowellen als Mittel zur Schädigung Dritter
wird seitens des Bundeskriminalamtes aufmerksam beobachtet."
Sehr geehrter Herr Kommissar, was würden Sie denken, wenn Ihr Haus brennt, Sie
bei der Feuerwehr anrufen und diese erklärte, sie würde alles aufmerksam
beobachten - im Klartext: Nichts unternehmen, um zu löschen?

Im Namen der untenstehenden Opfer von Mikrowellen-Verbrechen bitte ich Sie und
Ihre Kolleginnen und Kollegen vom Bundeskriminalamt höflich, alles zu
unternehmen, um Bürgerinnen und Bürger dieses Landes - darunter auch Kinder -
vor weiteren Mikrowellen-Verbrechen zu schützen!

Für weitere Informationen - auch über Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen
kriminellen, terroristischen und militärischen Anwendungen von Mikrowellen -
stehe ich Ihnen und Ihren Kolleginnen und Kollegen gerne zur Verfügung.

Für einen kurzen Hinweis, daß alles gut bei Ihnen angekommen ist, wäre ich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Reinhard Munzert

Ich schreibe Ihnen auch im Auftrag dieser Verbrechensopfer (1)


(1) Die Namen und Orte der Opfer werden nicht veröffentlicht, um die Gefährdung nicht unnötig zu vergrößern

 

[home]