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[Übersicht der Behördenschreiben] Schreiben der IG an Generalstaatsanwälte
Generalstaatsanwaltschaft
18.12.02 Mikrowellen-Verbrechen
als Opfer von Mikrowellen-Verbrechen möchten wir Sie über einen unerträglichen Zustand informieren: Bislang wurde uns von der Justiz, die die Verpflichtung zur Verfolgung aller strafbaren Handlungen hat, nicht geholfen. Soviel wir wissen liegt die Aufklärungsquote dieser schweren Verbrechen bei 0%! Es handelt sich hierbei um relativ neue HighTech-Verbrechen, die im Schutze der Unkenntnis und Uninformiertheit der Strafverfolgungsbehörden seit über 10 Jahren heimlich immer weiter ausgebaut werden konnten. Mithilfe neuster Mikrowellen-Technik werden Opfer oft schon seit Jahren gequält, gesundheitlich, psychisch, sozial, finanziell und oft auch beruflich langsam ruiniert. Es handelt sich nicht um einmalige Verbrechens-Ereignisse, die von den zuständigen Behörden hingenommen werden, sondern um fortlaufende, qualvolle Mißhandlungen und allmähliche, gezielte Zerstörung in allen Lebensbereichen! (Das trifft jedenfalls für uns und all die anderen Opfer zu, die wir nicht kennen und auch für diejenigen, die inzwischen an den Folgen der Folter gestorben sind. Natürlich kann man mit Mikrowellen-Waffen, obwohl sie militärisch zu den "nicht-letalen" Waffen zählen, auch sofort töten, indem man z.B. Herzversagen verursacht.) Die beste Tarnung der Verbrechen liegt in der Unglaublichkeit dessen, wozu Menschen ohne Skrupel und mit perversem Sadismus in der Lage sind, wenn sie die entsprechende Ausrüstung dafür haben und sich in einer "Behörden-Grauzone" bewegen können, die ihnen nicht gefährlich wird. Als Opfer dieser hochgerüsteten und zumeist straff organisierten Verbrechernetzwerke erfahren wir seit Jahren, daß Perversion und Unmenschlichkeit immer noch zu steigern sind. Wir sind auf der einen Seite Kriminellen ausgeliefert, die sich neuster technischer Errungenschaften, z.B. "geheimer" Waffen bedienen und im Verborgenen fast ohne Spuren zu hinterlassen das bis jetzt noch perfekte Verbrechen begehen können. (Mikrowellen-Waffen unterlagen bisher militärischer Geheimhaltung, kommen aber im Zusammenhang mit einer möglichen militärischen Intervention im Irak allmählich in die Medien, zumindest in ihrer gegen Elektronik gerichteten Anwendungsweise. Die Verwendung im Einsatz gegen Menschen wird vom Militär noch geheimgehalten. Leider haben Verbrecher und politische Machthaber gelegentlich Interessensüberschneidungen - in diesem Fall zu unserem Nachteil.) Auf der anderen Seite fallen wir offenbar durch das "Strafverfolgungs-Raster", so daß für Staatsanwälte oftmals noch nicht einmal der hinreichende Verdacht auf eine Straftat vorzuliegen scheint und das Legalitätsprinzip de facto für diese Straftaten nicht angewendet wird! Wie könnten Strafverfolgungsbehörden aber auch Verbrechen aufdecken die sie nicht einmal kennen (und über die sie von entsprechender Stelle nicht informiert wurden), und von denen sie GLAUBEN, daß es sie gar nicht gebe? In diesem Zusammenhang haben wir schon Erlebnisse gehabt, die eine gewisse Komik enthielten, wenn auch der Umstand tragisch ist: So hat ein Polizeihauptmeister bei einer Strafanzeige mit fester Überzeugung behauptet es gäbe keine Hochfrequenz. So offenkundig wird uns der Un-Kenntnisstand üblicherweise nicht mitgeteilt, aber der Beamte war sicher keine Ausnahme. Bei den Staatsanwaltschaften sieht es erfahrungsgemäß nicht anders aus. Alles, was Opfer von Mikrowellen-Verbrechen zu den Straftaten angeben, klingt anscheinend befremdend und unglaublich, sodaß es nicht selten unter "kann nicht sein" und vermutlich mit dem leichtfertigen Erklärungsmodell einer psychischer Störung beim Opfer zurückgewiesen wird. In einer hochtechnisierten Welt sollte es doch eigentlich nicht möglich sein, daß Aussagen darüber, abgehört und verfolgt zu werden, von Strafverfolgungspersonal ungeprüft kurzschlußartig als Wahnvorstellung abgetan werden. Als gäbe es solche Kriminalität nicht! Wenn Motive nicht unmittelbar erkennbar sind werden solche Hinweise wohl eher nach dem Wahrscheinlichkeitsprinzip interpretiert. Die Auflagen an die Beweiserbringung sind zumeist unerfüllbar. Es werden Hinweise bzw. Beweise gefordert, die nicht einmal Gutachter für Mikrowellen-Strahlung erbringen können. So haben wir es schon öfters erlebt, daß ein langjähriger Elektrosmog-Spezialist für viel Geld Messungen bei Opfern vornimmt, die überhaupt nichts über den schweren "Beschuß" aussagen, den er selbst körperlich verspürt und bestätigt hat, und vor dem er am liebsten aus dem Haus geflüchtet wäre. Die Messungen wurden bei Opfern vorgenommen, die zu den schwerst gefolterten gehören, die uns bekannt sind. Was diese Menschen aushalten müssen ist selbst für manche Opfer, die "milder" besendet werden, kaum vorstellbar. Und wir wissen, wovon wir reden. Wie mir Dr.B. vom Bayerischen LKA berichtete steht selbst dem LKA kein geeignetes Gerät zur Messung der kriminellen Mikrowellen-"Besendung" zur Verfügung!! Messungen sind häufig sowieso nicht aussagekräftig, weil wir allesamt abgehört werden und zumeist nicht unbemerkt ein Meßgerät in die Wohnung "einschleusen" könnten. Unter großer finanzieller Belastung versuchen einige von uns trotzdem immer wieder, den Anforderungen der Strafermittlungsbehörden nach eindeutigen Meßergebnissen Genüge zu leisten, bisher erfolglos. Und hier liegt
unserer Ansicht nach der Fehler im System: Die Justiz kann doch nicht
von uns Opfern verlangen, daß wir Beweise bringen, die zu den herkömmlichen,
bekannten und erwarteten gehören, wenn die Verbrechen anders sind
als die gewohnten, für die die Kriterien angelegt wurden. Wenn kein
Blut spritzt kann man auch keins vorzeigen. Mikrowellen-Waffen funktionieren
einfach anders als Schußwaffen, Messer, Schlagstöcke oder Gift.
Die Schmerzen und Beeinträchtigungen sind nicht vorzeigbar bzw. die
Verursachung ist nicht offensichtlich (außer man sieht mal genau
nach bei den Verbrechern: Die Geräte sind ganz "handfest").
Die organischen Schädigungen bis hin auf zelluläre Ebene sind
den Auslösern nicht eindeutig zuzuordnen etc. Die Besendung läßt
üblicherweise keine blauen Flecke zurück, es sei denn die Waffen
sind so eingestellt, daß sie gezielt blaue Flecken erzeugen. Wenn die Justiz
ihre Verantwortung übernehmen will, dann muß sie auch für
HighTech-Verbrechen adäquate Richtlinien und Vorgehensweisen zur
Strafermittlung entwickeln und anwenden. Dazu muß erst einmal erkannt
werden, daß hier ein neuer Bereich strafrechtlicher Verfolgung
vorliegt und ein Rechtsfortbildungsbedarf besteht. Wie wir wissen
können auch entsprechende Sachverständige der Bundeswehr trotz
des Vorliegens von Militärgeheimnissen für effiziente strafrechtliche
Verfolgung Staatsanwälte informieren, wenn diese die Schweigepflicht
einhalten. Wir wenden uns deshalb mit der dringenden Bitte an Sie, dem
Scheitern der Strafverfolgung bei solch schweren Verbrechen mit derartig
katastrophalen Folgen nicht untätig zuzusehen, sondern die überforderten
Staatsanwälte auf den neusten Stand des Wissens zu bringen, damit
sie ihrem Auftrag gerecht werden können. Wir sind bisher faktisch dazu verurteilt worden, die Folter über Jahre immer weiter zu ertragen, weil wir uns immer noch als Bürger eines Rechtsstaats verstehen, die die Strafverfolgung den Zuständigen überlassen, auch wenn die nicht dazu in der Lage sind. Konkret sind wir nicht nur Opfer von Schwerverbrechern sondern leider auch Justiz-Opfer. (Jedenfalls diejenigen unter uns, die ein- oder mehrmals Strafanzeige erstattet haben.) Was für Außenstehende verständlicherweise schwer nachvollziehbar ist: Wir Opfer dieser Kriminellen (Vereinigungen) leben in einem stillen, verborgenen "High-Tech-Krieg", aus dem es für uns kein Entrinnen gibt. Vor einigen Jahren konnten Opfer noch nach Spanien und Portugal entkommen. Diese Zeiten sind vorbei. Wenn die Justiz nicht eingreift dann sind wir zum Tode verurteilt. (Für einige von uns, die inzwischen schon schwer krank gefoltert wurden, kommt vielleicht ohnehin jede Hilfe zu spät.). Soviel wir wissen lassen die Verbrecher ihre Opfer nicht mehr los. Dazu sind die gesammelten Daten über die Folterwirkungen wahrscheinlich zu nützlich und ein "unkontrolliertes" Ex-Opfer zu gefährlich. Während die Datenbanken über die Verbrecher vermutlich leer sind existieren von uns Opfern viele Daten. Üblicherweise liegt immer eine Kombination von Straftaten vor, die allesamt unglaubwürdig erscheinen, wenn man sich nicht auskennt. Allein Mikrowellen sind dreifach "nutzbar": Zum Abhören, Sehen (auch durch Wände) und zum Besenden. Daneben können aber auch technische Geräte gestört oder zerstört werden. Dies sollte doch zumindest Hinweise auf derartige Verbrechen geben. Was skrupellose Kriminelle darüber hinaus mit den Informationen anfangen, die sie durch Abhören erhalten, können Sie sich vielleicht ansatzweise vorstellen. Insgesamt geht es bei den Verbrechen vor allem ums Kontrollieren, Schikanieren, Isolieren, Manipulieren, Quälen und das langsame Zerstören des Opfers. Die technischen Mittel geben den Verbrechern die Möglichkeit sich relativ unbemerkt ihrer Opfer zu bemächtigen, die ihnen zumeist gnadenlos ausgeliefert sind. Gerade darin scheint ein besonderer "Reiz" für entsprechende schwergestörte Kriminelle zu liegen. Zur Veranschaulichung möchte ich Ihnen noch einige Beispiele aus unserem Alltag geben:
Zusammenfassend kann man nur sagen, daß die Verbrecher bislang sicher leben vor den Strafverfolgungsbehörden. Wir dagegen leben in unsichtbaren, lautlosen KZ- ähnlichen Zuständen, die keiner Zentralisation und keiner Lager mehr bedürfen. Und glauben Sie mir bitte, daß ich nicht übertreibe, wenn ich unsere Situation mit diesen schrecklichen Greueltaten aus unserer Geschichte vergleiche. Ich habe viel Kontakt mit den anderen Opfern und was ich zu hören bekomme kann ich manchmal psychisch fast nicht aushalten. Aber es gibt mir wie anderen Opfern, die noch offensiv für ihr und unser aller Überleben kämpfen können, genügend Motivation, oft bis nachts unter Mikrowellen-Besendung am Computer zu sitzen und diese Briefe zu schreiben. Und für all diese Unternehmungen "rächen" sich die Verbrecher mit verstärkter Folter. Weil sie wissen, daß sie mich nicht aufhalten können und ich für die Aufdeckung der Straftaten kämpfen werde, auch wenn es das Letzte ist, was ich in meinem Leben noch mache, drohen sie mir immer damit, meiner Familie etwas anzutun. Mit den Drohungen, mich schwer krank zu machen oder umzubringen lebe ich ständig. So funktioniert Folter. Auch in unserem "freien" Land. Wir allerdings sind eher vogelfrei. Ein Opfer, das sich weit in die Öffentlichkeit wagt, hat schon mehrere Mordanschläge überlebt. Und wir können das, was uns angetan wird, wegen der Unvorstellbarkeit fast niemandem sagen, ohne zusätzlichen Nachteilen ausgesetzt zu sein. Ich habe es bisher aus beruflichen Gründen versucht zu vermeiden, mit meinem Namen an die Öffentlichkeit zu gehen. Aber die Umstände zwingen mich dazu mehr zu berichten als ich wollte. Einige von uns haben bereits die Hoffnung verloren, jemals Hilfe von den Zuständigen zu erhalten und halten auch eine Strafanzeige für sinnlos. Und auch wenn wir es endlich geschafft haben, ganz allmählich Antworten von den entsprechenden Behörden zu bekommen, daß dieses "Phänomen", das inzwischen nicht mehr geleugnet werden kann, immerhin beobachtet wird, so müssen wir doch in der Angst leben, daß wir es nicht mehr erleben, wenn die Zuständigen endlich begreifen, daß in unserem Land Terror und Folter schon lange etabliert sind und unseren Rechtsstaat unbemerkt (?) einfach "unterlaufen". Wir bitten
Sie darum, alle ausführenden Organe nicht nur im Interesse von uns
Opfern Wenn Sie Zweifel
an der kriminellen Verwendbarkeit der Mikrowellen-Waffen haben bieten
wir Ihnen gern eine Demonstration an. Auch sonst stehen wir mit unserem
Wissen gern zur Verfügung. Ich hoffe, Sie nehmen mir die Länge
des Schreibens nicht übel. Der Anschaulichkeit halber wollte ich
etwas ausführlicher berichten. Dieses Schreiben schicke ich Ihnen auch im Namen von: (2) Für eine kurze Rückmeldung über den Eingang dieses Briefes wäre ich Ihnen dankbar. Mit freundlichen Grüßen
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