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erstellt am 14. März 2004

[Übersicht der Behördenschreiben]

Schreiben der IG an Generalstaatsanwälte


Helene Wagner(1)
Sprecherin der Interessengemeinschaft der Opfer von Elektro-Waffen

Generalstaatsanwaltschaft
Generalstaatsanwalt

18.12.02

Mikrowellen-Verbrechen


Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt...,

als Opfer von Mikrowellen-Verbrechen möchten wir Sie über einen unerträglichen Zustand informieren: Bislang wurde uns von der Justiz, die die Verpflichtung zur Verfolgung aller strafbaren Handlungen hat, nicht geholfen. Soviel wir wissen liegt die Aufklärungsquote dieser schweren Verbrechen bei 0%!

Es handelt sich hierbei um relativ neue HighTech-Verbrechen, die im Schutze der Unkenntnis und Uninformiertheit der Strafverfolgungsbehörden seit über 10 Jahren heimlich immer weiter ausgebaut werden konnten. Mithilfe neuster Mikrowellen-Technik werden Opfer oft schon seit Jahren gequält, gesundheitlich, psychisch, sozial, finanziell und oft auch beruflich langsam ruiniert. Es handelt sich nicht um einmalige Verbrechens-Ereignisse, die von den zuständigen Behörden hingenommen werden, sondern um fortlaufende, qualvolle Mißhandlungen und allmähliche, gezielte Zerstörung in allen Lebensbereichen! (Das trifft jedenfalls für uns und all die anderen Opfer zu, die wir nicht kennen und auch für diejenigen, die inzwischen an den Folgen der Folter gestorben sind.

Natürlich kann man mit Mikrowellen-Waffen, obwohl sie militärisch zu den "nicht-letalen" Waffen zählen, auch sofort töten, indem man z.B. Herzversagen verursacht.) Die beste Tarnung der Verbrechen liegt in der Unglaublichkeit dessen, wozu Menschen ohne Skrupel und mit perversem Sadismus in der Lage sind, wenn sie die entsprechende Ausrüstung dafür haben und sich in einer "Behörden-Grauzone" bewegen können, die ihnen nicht gefährlich wird. Als Opfer dieser hochgerüsteten und zumeist straff organisierten Verbrechernetzwerke erfahren wir seit Jahren, daß Perversion und Unmenschlichkeit immer noch zu steigern sind.

Wir sind auf der einen Seite Kriminellen ausgeliefert, die sich neuster technischer Errungenschaften, z.B. "geheimer" Waffen bedienen und im Verborgenen fast ohne Spuren zu hinterlassen das bis jetzt noch perfekte Verbrechen begehen können. (Mikrowellen-Waffen unterlagen bisher militärischer Geheimhaltung, kommen aber im Zusammenhang mit einer möglichen militärischen Intervention im Irak allmählich in die Medien, zumindest in ihrer gegen Elektronik gerichteten Anwendungsweise. Die Verwendung im Einsatz gegen Menschen wird vom Militär noch geheimgehalten. Leider haben Verbrecher und politische Machthaber gelegentlich Interessensüberschneidungen - in diesem Fall zu unserem Nachteil.)

Auf der anderen Seite fallen wir offenbar durch das "Strafverfolgungs-Raster", so daß für Staatsanwälte oftmals noch nicht einmal der hinreichende Verdacht auf eine Straftat vorzuliegen scheint und das Legalitätsprinzip de facto für diese Straftaten nicht angewendet wird! Wie könnten Strafverfolgungsbehörden aber auch Verbrechen aufdecken die sie nicht einmal kennen (und über die sie von entsprechender Stelle nicht informiert wurden), und von denen sie GLAUBEN, daß es sie gar nicht gebe? In diesem Zusammenhang haben wir schon Erlebnisse gehabt, die eine gewisse Komik enthielten, wenn auch der Umstand tragisch ist: So hat ein Polizeihauptmeister bei einer Strafanzeige mit fester Überzeugung behauptet es gäbe keine Hochfrequenz. So offenkundig wird uns der Un-Kenntnisstand üblicherweise nicht mitgeteilt, aber der Beamte war sicher keine Ausnahme. Bei den Staatsanwaltschaften sieht es erfahrungsgemäß nicht anders aus. Alles, was Opfer von Mikrowellen-Verbrechen zu den Straftaten angeben, klingt anscheinend befremdend und unglaublich, sodaß es nicht selten unter "kann nicht sein" und vermutlich mit dem leichtfertigen Erklärungsmodell einer psychischer Störung beim Opfer zurückgewiesen wird.

In einer hochtechnisierten Welt sollte es doch eigentlich nicht möglich sein, daß Aussagen darüber, abgehört und verfolgt zu werden, von Strafverfolgungspersonal ungeprüft kurzschlußartig als Wahnvorstellung abgetan werden. Als gäbe es solche Kriminalität nicht! Wenn Motive nicht unmittelbar erkennbar sind werden solche Hinweise wohl eher nach dem Wahrscheinlichkeitsprinzip interpretiert.

Die Auflagen an die Beweiserbringung sind zumeist unerfüllbar. Es werden Hinweise bzw. Beweise gefordert, die nicht einmal Gutachter für Mikrowellen-Strahlung erbringen können. So haben wir es schon öfters erlebt, daß ein langjähriger Elektrosmog-Spezialist für viel Geld Messungen bei Opfern vornimmt, die überhaupt nichts über den schweren "Beschuß" aussagen, den er selbst körperlich verspürt und bestätigt hat, und vor dem er am liebsten aus dem Haus geflüchtet wäre. Die Messungen wurden bei Opfern vorgenommen, die zu den schwerst gefolterten gehören, die uns bekannt sind. Was diese Menschen aushalten müssen ist selbst für manche Opfer, die "milder" besendet werden, kaum vorstellbar. Und wir wissen, wovon wir reden. Wie mir Dr.B. vom Bayerischen LKA berichtete steht selbst dem LKA kein geeignetes Gerät zur Messung der kriminellen Mikrowellen-"Besendung" zur Verfügung!! Messungen sind häufig sowieso nicht aussagekräftig, weil wir allesamt abgehört werden und zumeist nicht unbemerkt ein Meßgerät in die Wohnung "einschleusen" könnten. Unter großer finanzieller Belastung versuchen einige von uns trotzdem immer wieder, den Anforderungen der Strafermittlungsbehörden nach eindeutigen Meßergebnissen Genüge zu leisten, bisher erfolglos.

Und hier liegt unserer Ansicht nach der Fehler im System: Die Justiz kann doch nicht von uns Opfern verlangen, daß wir Beweise bringen, die zu den herkömmlichen, bekannten und erwarteten gehören, wenn die Verbrechen anders sind als die gewohnten, für die die Kriterien angelegt wurden. Wenn kein Blut spritzt kann man auch keins vorzeigen. Mikrowellen-Waffen funktionieren einfach anders als Schußwaffen, Messer, Schlagstöcke oder Gift. Die Schmerzen und Beeinträchtigungen sind nicht vorzeigbar bzw. die Verursachung ist nicht offensichtlich (außer man sieht mal genau nach bei den Verbrechern: Die Geräte sind ganz "handfest"). Die organischen Schädigungen bis hin auf zelluläre Ebene sind den Auslösern nicht eindeutig zuzuordnen etc. Die Besendung läßt üblicherweise keine blauen Flecke zurück, es sei denn die Waffen sind so eingestellt, daß sie gezielt blaue Flecken erzeugen.

Wenn die Justiz ihre Verantwortung übernehmen will, dann muß sie auch für HighTech-Verbrechen adäquate Richtlinien und Vorgehensweisen zur Strafermittlung entwickeln und anwenden. Dazu muß erst einmal erkannt werden, daß hier ein neuer Bereich strafrechtlicher Verfolgung vorliegt und ein Rechtsfortbildungsbedarf besteht. Wie wir wissen können auch entsprechende Sachverständige der Bundeswehr trotz des Vorliegens von Militärgeheimnissen für effiziente strafrechtliche Verfolgung Staatsanwälte informieren, wenn diese die Schweigepflicht einhalten. Wir wenden uns deshalb mit der dringenden Bitte an Sie, dem Scheitern der Strafverfolgung bei solch schweren Verbrechen mit derartig katastrophalen Folgen nicht untätig zuzusehen, sondern die überforderten Staatsanwälte auf den neusten Stand des Wissens zu bringen, damit sie ihrem Auftrag gerecht werden können.

Wir sind bisher faktisch dazu verurteilt worden, die Folter über Jahre immer weiter zu ertragen, weil wir uns immer noch als Bürger eines Rechtsstaats verstehen, die die Strafverfolgung den Zuständigen überlassen, auch wenn die nicht dazu in der Lage sind. Konkret sind wir nicht nur Opfer von Schwerverbrechern sondern leider auch Justiz-Opfer. (Jedenfalls diejenigen unter uns, die ein- oder mehrmals Strafanzeige erstattet haben.)

Was für Außenstehende verständlicherweise schwer nachvollziehbar ist: Wir Opfer dieser Kriminellen (Vereinigungen) leben in einem stillen, verborgenen "High-Tech-Krieg", aus dem es für uns kein Entrinnen gibt. Vor einigen Jahren konnten Opfer noch nach Spanien und Portugal entkommen. Diese Zeiten sind vorbei. Wenn die Justiz nicht eingreift dann sind wir zum Tode verurteilt. (Für einige von uns, die inzwischen schon schwer krank gefoltert wurden, kommt vielleicht ohnehin jede Hilfe zu spät.). Soviel wir wissen lassen die Verbrecher ihre Opfer nicht mehr los. Dazu sind die gesammelten Daten über die Folterwirkungen wahrscheinlich zu nützlich und ein "unkontrolliertes" Ex-Opfer zu gefährlich. Während die Datenbanken über die Verbrecher vermutlich leer sind existieren von uns Opfern viele Daten.

Üblicherweise liegt immer eine Kombination von Straftaten vor, die allesamt unglaubwürdig erscheinen, wenn man sich nicht auskennt. Allein Mikrowellen sind dreifach "nutzbar": Zum Abhören, Sehen (auch durch Wände) und zum Besenden. Daneben können aber auch technische Geräte gestört oder zerstört werden. Dies sollte doch zumindest Hinweise auf derartige Verbrechen geben. Was skrupellose Kriminelle darüber hinaus mit den Informationen anfangen, die sie durch Abhören erhalten, können Sie sich vielleicht ansatzweise vorstellen. Insgesamt geht es bei den Verbrechen vor allem ums Kontrollieren, Schikanieren, Isolieren, Manipulieren, Quälen und das langsame Zerstören des Opfers. Die technischen Mittel geben den Verbrechern die Möglichkeit sich relativ unbemerkt ihrer Opfer zu bemächtigen, die ihnen zumeist gnadenlos ausgeliefert sind. Gerade darin scheint ein besonderer "Reiz" für entsprechende schwergestörte Kriminelle zu liegen.

Zur Veranschaulichung möchte ich Ihnen noch einige Beispiele aus unserem Alltag geben:

  • Aktuell befindet sich eine ältere Dame in einem Krankenhaus, in dem sie, wie üblich bei diesen Verbrechen, die nicht nur auf die Wohnung begrenzt sind, weiterbesendet wird. (Die Verbrecher haben keinen Grund zur Vorsicht. Sie können sich sicher fühlen.) Über lange Zeit wurden gezielt die Venen ihrer Unterschenkel "beschossen", sodaß einige zerstört sind. Gleichzeitig wurden immer wieder ihre großen Zehen unter den Nägeln beschossen, bis sie blau wurden, sich entzündeten und schließlich abgefallen sind. Im Operationssaal wurde ihr so stark in den Rücken geschossen, daß sie dachte, ihr Rücken zerbricht. Jetzt mußte ein Zeh amputiert werden. Dieses Opfer kennt einige der Täter. Sie hörte bereits vor Jahren, wie einer der Verbrecher zu einem Mann sagte, denn er vernichten wollte, er würde zuckerkrank werden. Was dann auch geschah. Mit diesen Waffen können Erkrankungen ganz gezielt erzeugt werden. (Ein Mit-Opfer riet mir, den Bericht über die starke Rücken-"Besendung" wegzulassen, weil es zwar stimme, uns das aber kein Staatsanwalt GLAUBEN würde. Ich bin es aber seit Jahren gewohnt, mit unglaublichen Wahrheiten zu leben und das Befremden und Unverständnis von Nicht-Betroffenen auszuhalten. Wer sich wirklich informiert (und dazu möchten wir mit diesem Brief ja anfangen), wird erfahren, daß so etwas tatsächlich möglich ist.)

  • Bei einer Opferfamilie, die seit mehr als 6 Jahren besendet wird, sagte der Folter-Nachbar
    (natürlich nicht vor Zeugen) "Dein Grab ist auch schon geschaufelt." Bisher hält ihn niemand von der Verwirklichung seines kriminellen Wirkens ab. Trotz Zeugen, fortwährender Mißbildungen bei der Kaninchenzucht des Opfers und vieler Belege wurde die Anzeige schließlich abgewiesen. Und hierbei handelt es sich noch um einen der offensichtlichen und leichter aufzudeckenden Fälle!!

  • Bei einem Opfer-Treffen wurden wir alle besendet und haben zusammen Strafanzeige erstattet. Wir hatten das Meßgerät mit den Kennzeichen der Autos und vor dem Schuppen des Folter-Nachbarn fotografiert, aus denen geschossen wurde, wie wir spürten und messen konnten. Wir hatten im Haus ein Radar-Gerät angestellt, das den hohen Beschuß durch Aufleuchten und Töne anzeigte, der auch zu spüren war. Ein Pärchen konnte berichten, daß der starke Beschuß einsetzte, als alle im Bett lagen und beim Folter-Nachbarn hörbar eine Jalousie betätigt wurde (Sie lagen dem am nächsten.). Die Anzeige wurde abgelehnt, worüber nichtmal alle Opfer informiert wurden. Der Widerspruch wurde abgelehnt. Der Antrag auf ein Klageerzwingungsverfahren wurde zurückgewiesen. Der Grund dafür lag in einem persönlichen Ermessen des Richters, wie er mir telefonisch mitteilte. Es habe ohnehin keine Straftat vorgelegen und er habe viel zu tun.

  • Und als "Nebenerscheinung": Weil es oft so nutzlos ist die Wahrheit direkt zu sagen habe ich mal eine Satire geschrieben mit dem Titel: "Stellenanzeige Folterknecht". Am nächsten Tag wollte ich sie einem Mit-Opfer als Anlage einer Mail schicken. Ich las den Text nochmal durch und schickte ihn weg, weil er mir noch gefiel. Kurz darauf meldete sich das Opfer und sagte mir, daß unter dem Text, der bei ihm ankam, "Heil Hitler" stand. Auch sowas gibt es.

Zusammenfassend kann man nur sagen, daß die Verbrecher bislang sicher leben vor den Strafverfolgungsbehörden. Wir dagegen leben in unsichtbaren, lautlosen KZ- ähnlichen Zuständen, die keiner Zentralisation und keiner Lager mehr bedürfen. Und glauben Sie mir bitte, daß ich nicht übertreibe, wenn ich unsere Situation mit diesen schrecklichen Greueltaten aus unserer Geschichte vergleiche. Ich habe viel Kontakt mit den anderen Opfern und was ich zu hören bekomme kann ich manchmal psychisch fast nicht aushalten. Aber es gibt mir wie anderen Opfern, die noch offensiv für ihr und unser aller Überleben kämpfen können, genügend Motivation, oft bis nachts unter Mikrowellen-Besendung am Computer zu sitzen und diese Briefe zu schreiben. Und für all diese Unternehmungen "rächen" sich die Verbrecher mit verstärkter Folter. Weil sie wissen, daß sie mich nicht aufhalten können und ich für die Aufdeckung der Straftaten kämpfen werde, auch wenn es das Letzte ist, was ich in meinem Leben noch mache, drohen sie mir immer damit, meiner Familie etwas anzutun. Mit den Drohungen, mich schwer krank zu machen oder umzubringen lebe ich ständig. So funktioniert Folter. Auch in unserem "freien" Land. Wir allerdings sind eher vogelfrei. Ein Opfer, das sich weit in die Öffentlichkeit wagt, hat schon mehrere Mordanschläge überlebt. Und wir können das, was uns angetan wird, wegen der Unvorstellbarkeit fast niemandem sagen, ohne zusätzlichen Nachteilen ausgesetzt zu sein. Ich habe es bisher aus beruflichen Gründen versucht zu vermeiden, mit meinem Namen an die Öffentlichkeit zu gehen. Aber die Umstände zwingen mich dazu mehr zu berichten als ich wollte.

Einige von uns haben bereits die Hoffnung verloren, jemals Hilfe von den Zuständigen zu erhalten und halten auch eine Strafanzeige für sinnlos. Und auch wenn wir es endlich geschafft haben, ganz allmählich Antworten von den entsprechenden Behörden zu bekommen, daß dieses "Phänomen", das inzwischen nicht mehr geleugnet werden kann, immerhin beobachtet wird, so müssen wir doch in der Angst leben, daß wir es nicht mehr erleben, wenn die Zuständigen endlich begreifen, daß in unserem Land Terror und Folter schon lange etabliert sind und unseren Rechtsstaat unbemerkt (?) einfach "unterlaufen".

Wir bitten Sie darum, alle ausführenden Organe nicht nur im Interesse von uns Opfern
umfassend über diese schweren, zerstörerischen und "zukunftsträchtigen" Verbrechen zu informieren und in Kenntnis zu setzten. Bitte setzen Sie sich auch für die zügige strafrechtlicher Würdigung dieser Verbrechen ein, über die wir Ihnen erstmal nur Basisinformationen gegeben haben, v.a. mit den Ausführungen von Dr.Munzert. Die grausame Wirklichkeit kann man nur portionsweise verdauen.

Wenn Sie Zweifel an der kriminellen Verwendbarkeit der Mikrowellen-Waffen haben bieten wir Ihnen gern eine Demonstration an. Auch sonst stehen wir mit unserem Wissen gern zur Verfügung. Ich hoffe, Sie nehmen mir die Länge des Schreibens nicht übel. Der Anschaulichkeit halber wollte ich etwas ausführlicher berichten.
Wir sind sicher, daß gewisse Abteilungen bei der Bundeswehr und beim Verfassungsschutz genau wissen, wovon wir berichten.

Dieses Schreiben schicke ich Ihnen auch im Namen von: (2)

Für eine kurze Rückmeldung über den Eingang dieses Briefes wäre ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen


Anlagen:

20.10.02 Schreiben an den Präsidenten des BKA, Dr.Ulrich Kersten
30.11.02 Schreiben an alle Präsidenten / Direktoren der LKAs
23.10.02 Schreiben vom Innenministerium
12.11.02 Schreiben vom Bayerischen Innenministerium, AZ: IC5-0142.1-610 NA
6.12.02 Schreiben vom Bayerischen LKA, AZ: StB1-PB 188
10.12.02 Schreiben an alle Innenminister der Länder
10.12.02 Schreiben vom LKA Sachsen, AZ: 013-0221.90/85-02
11.12.02 Schreiben vom LKA Saarland, AZ: 56.00-2048/02K
12.12.02 Schreiben vom LKA Sachsen-Anhalt, AZ: 11.16 - 0102/01
Nov/02 Dr.Reinhard Munzert: Mikrowellen-Verbrechen: Neue Technologie und Kriminalität
6.1.02 WELT am SONNTAG, Julia Winkenbach: Mikrowelle als Nahkampfwaffe

 





(1) Der Name wurde geändert, um die Gefährdung nicht unnötig zu vergrößern

(2) Die Namen und Orte der Opfer werden nicht veröffentlicht, um die Gefährdung nicht unnötig zu vergrößern

 

 

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