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erstellt am 14. März 2004

[Übersicht der Behördenschreiben]

Schreiben der IG an die Innenminister der Länder


Helene Wagner(1)
Sprecherin der Interessengemeinschaft der Opfer von Elektro-Waffen

Innenministerium
Innenminister


10.12.02


Mikrowellen-Verbrechen


Sehr geehrter Herr Minister...,

weil wir als Opfer einer relativ neuen Form von Kriminalität bisher von den Strafverfolgungsbehörden keine Hilfe erhalten haben wenden wir uns nun an Sie, um Sie zunächst über diesen Mißstand aufzuklären.
Zur Verdeutlichung der Situation verweise ich auf meine beiliegenden Schreiben an Herrn Dr.Kersten (BKA) und an die Leiter aller LKAs. Der Informationstext von Dr.Munzert erläutert zusätzlich die Waffen, das Vorgehen und die Motive der Verbrecher sowie die weiterreichende Bedeutung dieser modernen HighTech-Waffen und -Geräte für das (fast) "perfekte Verbrechen" und für Terrorangriffe.

Die Erfolglosigkeit der Strafverfolgungsbehörden hinsichtlich der Aufklärung von Mikrowellen-Verbrechen hängt mit mehreren Faktoren zusammen:

  • Wir treffen überall auf Unkenntnis über die verwendeten Waffen, deren Beschaffung und Anwendungsweise, über die Organisationsform der Verbrechernetzwerke, deren Tatmotive etc. Von den lokalen Polizeistationen bis hin zum BKA wird die Existenz dieser schweren und ungemein effektiven Verbrechen sogar generell noch bezweifelt! (In diesem Zusammenhang bieten wir auch Ihnen eine Demonstration der Wirksamkeit dieser Waffen an.)

  • Es werden Auflagen an die Beweiserbringung gestellt, die von den Polizeistationen selbst nicht erfüllt werden können.

  • Bisher hielten es die zuständigen Behörden nicht für notwendig, sich auf den neusten Wissensstand zu bringen. Überzeugungsarbeit der Opfer bleibt meist erfolglos.

  • Zuständigkeiten werden hin- und hergeschoben:
    Solange die Polizeidienststellen nicht von übergeordneter Stelle über die Verbrechen informiert, im Umgang damit geschult und für eine effektive Strafverfolgung adäquat ausgerüstet werden sind sie überfordert und weisen die Opfer und deren Anzeigen zurück. Oder es wird in einer Weise ermittelt, die zu vergleichen ist mit dem Suchen nach Viren mithilfe einer Leselupe. Weil dann (natürlich) nichts gefunden wird, wird der Schluß daraus gezogen, es gäbe da keine Verbrechen. Und weil die örtlichen Polizeidienststellen diese Verbrechen nicht einmal als existent erkennen wird auch von den LKAs und vom BKA in Frage gestellt, ob es sie überhaupt gibt, was die Untätigkeit dieser Behörden zur Folge hat.
    Wir Betroffenen befinden uns durch diese gegenseitige Blockade in einer Hauptmann- von- Köpenickesken Situation und sind den Verbrechern schutzlos ausgeliefert.

Im Schreiben des Bayerischen Innenministeriums vom 12.11.02 heißt es dazu: "Es ist sicherlich zutreffend, dass bei einzelnen Polizeidienststellen der Kenntnisstand über derartige `Waffen´ noch relativ gering ist."!! (Mikrowellen-Waffen, Anm.H.W.) Und im Schreiben vom Innenministerium (Petitionsausschuß) vom 23.10.02 an ein Opfer unserer IG wird immerhin zugegeben: "Die bisher bekannten Publikationen lassen den theoretischen Schluss zu, dass Mikrowellengeräte auch als gegen Menschen gerichtete Waffen gebaut oder umgebaut werden könnten." Wieso sollten es Verbrecher dann nicht tun? Strafverfolgungsbehörden müßten doch eigentlich damit rechnen und darauf vorbereitet sein. Zum Vorgehen der Behörden heißt es weiter: "Die Bearbeitung der Vorgänge erfolgte jeweils abschließend durch die Polizeidienststellen vor Ort. Die von den Anzeigeerstattern geführten Beschwerden konnten nach dortigem Kenntnisstand (a) in keinem Fall auf eine kriminelle Handlung bzw. illegale `Bestrahlung´ zurückgeführt werden." Das BKA verwies bei Nachfrage "aufgrund mangelnder originärer Zuständigkeit auf die jeweils örtlich und sachlich zuständigen Polizei- und Justizdienststellen."

Wir möchten Sie als Leiter der Polizei-Aufsichtsbehörde bitten dafür zu sorgen, daß sich dieser Zustand möglichst rasch ändert und die Polizei ihre Aufgaben ordnungsgemäß wahrnimmt. Es liegt hier ein ganz neuer Bereich der strafrechtlichen Verfolgung vor, der einer Rechtsfortbildung bedarf. Wie wir wissen sind Waffen dieser Art bei bestimmten Organen der Bundeswehr bekannt und unterliegen (noch) der militärischen Geheimhaltung. Sie werden seit langem erforscht und sind möglicherweise auch schon zur Anwendung gekommen. Da die Zivilbevölkerung strafrechtlich von solchen Waffen betroffen ist besteht ein schützenswertes Interesse. Zur Aufklärung der Straftaten können die entsprechenden Organe herangezogen werden, um den Strafverfolgungsbehörden im Umgang mit diesen Verbrechen weiterzuhelfen. Sicherlich sind von dort auch Hinweise über geeignete Schutzvorrichtungen gegen Mikrowellen-Besendung zu erhalten.

Wir würden gern wissen, wie die Polizei den als theoretisch möglich angegebenen Einsatz von Mikrowellen-Waffen gegen zivile Personen erkennen, nachweisen und die Verbrechen praktisch aufklären könnte, da wir selbst dies noch nicht erlebt haben.

Unserer Meinung nach gäbe es einiges zu überprüfen:
Wie werden die Ermittlungen bei den Polizeidienststellen in Bezug auf Mikrowellen-Verbrechen geführt?
Wie ist der Kenntnisstand im Zusammenhang damit?
Welche Ausrüstung steht zur Verfügung, welche wird gebraucht?
Wie werden Messungen vorgenommen? (Wann, wie häufig, von wo aus, unangemeldet/verdeckt oder mit "Vorwarnung" für die Täter?...)
Werden V-Leute eingesetzt, um Zugang zu den Verbrechernetzwerken zu bekommen?
Wie werden Opfer-Angaben / Hinweise verwertet?
Wie ist der Umgang mit den Opfern?
Welche Schutzmaßnahmen werden empfohlen bzw. angeboten?
etc.

Die Verbrecher haben sich schon viel zu lange in Sicherheit wiegen können und ihre Waffen und ihr kriminelles Netzwerk über lange Zeit ungehindert "verbessern" können. Es ist höchste
Zeit, diese unmenschlichen und gefährlichen Verbrechen endlich effektiv zu bekämpfen und
die Opfer davon zu befreien. Wir wollen uns nicht langsam und qualvoll ermorden lassen.

Dieses Schreiben schicke ich Ihnen auch im Namen von: (2)

Für eine kurze Rückmeldung über den Eingang dieses Briefes wäre ich Ihnen dankbar.


Mit freundlichen Grüßen


Anlagen:

20.10.02 Schreiben an den Präsidenten des BKA, Dr.Ulrich Kersten
30.11.02 Schreiben an alle Präsidenten / Direktoren der LKAs
23.10.02 Schreiben vom Innenministerium (Petitionsausschuß)
12.11.02 Schreiben vom Bayerischen Innenministerium, AZ: IC5-0142.1-610 NA
6.12.02 Schreiben vom Bayerischen LKA, AZ: StB1-PB 188
Nov/02 Dr. Reinhard Munzert: Mikrowellen-Waffen: Neue Technologie im Verbrechen
6.1.02 WELT am SONNTAG, Julia Winkenbach: Mikrowelle als Nahkampfwaffe

Korrektur:
Der Titel des Artikels von Dr.Munzert lautet folgendermaßen:
Mirowellen-Verbrechen: Neue Technologie und Kriminalität



(1) Der Name wurde geändert, um die Gefährdung nicht unnötig zu vergrößern

(2) Die Namen und Orte der Opfer werden nicht veröffentlicht, um die Gefährdung nicht unnötig zu vergrößern

 

 

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